Planungsziele und Erforderlichkeit des Bebauungsplanes Musterklauseln

Planungsziele und Erforderlichkeit des Bebauungsplanes. Anlass der Planung ist zum einen die hohe Nachfrage nach Wohnraum im Stadtteil Schwachhausen sowie zum anderen die Nutzungsaufgabe des Betriebshofs vom Umweltbetrieb Xxxxxx xx xxx Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 000. Aufgrund der städtebaulich integrierten Lage des Plangebietes zwischen der Schwachhauser Heerstraße und der Scharnhorststraße, der ÖPNV-Anbindung sowie der Nähe zu dem oben genannten zentralen Versorgungsbereich ist das Plangebiet für die Entwicklung eines Wohngebietes gut geeignet. Vor diesem Hintergrund wurde bereits am 19. Juni 2008 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 2391 gefasst. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit 40-60 Wohneinheiten. Das westliche Baufeld (Baufeld 1) soll einer Baugemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. Eine abschließende Anzahl an Wohneinheiten kann hier noch nicht bestimmt werden, da diese von dem Bebauungskonzept der Baugemeinschaft abhängt. Zur Entwicklung einer dem Ort angemessenen städtebaulichen Konzeption wurde im Jahre 2015 ein Gutachterverfahren mit fünf Architekturbüros durchgeführt. Im Ergebnis wurde der Entwurf des Berliner Büros CG Vogel Architekten als städtebauliche Grundlage für den Bebauungsplan 2391 ausgewählt. Der Entwurf beinhaltet drei Baufelder, die sich jeweils U-förmig um je einen Hof gruppieren. Am östlichen Rand schließt ein in Nord-Süd-Richtung verlaufender Riegel (Baufeld 4) die Bebauung ab. Die Gebäude verfügen über zwei Vollgeschosse und in Teilen bis zu zwei Staffelgeschossen. Lediglich im mittleren Baufeld ist im Rahmen der Entwurfsüberarbeitung nach dem Gutachterverfahren ein Baukörper mit bis zu drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss entwickelt worden. Das neue Wohnquartier wird durch eine öffentliche Erschließungsstraße parallel zur südlichen Grundstücksgrenze erschlossen. Für Fußgänger und Radfahrer besteht die Möglichkeit, über einen öffentlichen Weg zur Scharnhorststraße zu gelangen. Mit der Planung werden weitere Ziele verfolgt: ▪ Weitgehende Erhaltung der Bäume am nördlichen sowie der Gehölzstrukturen am südlichen Plangebietsrand ▪ Errichtung einer 4,5 m hohen Schallschutzwand zwischen dem neuen Wohngebiet und der südlich angrenzenden Tennisanlage ▪ Beibehaltung einer Verbindung für Fußgänger zwischen der Tettenbornstraße und der Schwachhauser Heerstraße ▪ Anlage eines öffentlichen Spielplatzes ▪ Unterbringung des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage ▪ Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die temporäre Errichtung einer Tenn...

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  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.