Plattformen Musterklauseln

Plattformen. Die nachstehenden Regelungen gelten für Plattfor- men auf allen technischen Übertragungskapazitäten. Mit Ausnahme der §§ 52 a und f gelten sie nicht für Anbieter von
Plattformen. Die schwerwiegendste Neuerung ist die neu geregelte Verantwortlichkeit für Up- load-Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok. § 1 UrhDaG begründet eine 4 // FACHINFO-MAGAZIN urheberrechtliche Verantwortlichkeit für alle Inhalte, die von den Nutzern und Nut- zerinnen jener Plattformen hochgeladen werden. Für die Wiedergabe dieser Inhalte benötigen die Plattformen dann noch eine Lizenz, welche sie erwerben müssen. Das altbekannte Haftungsprivileg der Host-Pro- vider nach § 10 S. 1 TMG entfällt nun für diese Plattformen. Die vom UrhDaG statu- ierte Eigenverantwortung sorgt dafür, dass die Plattformen keine gesetzlich unerlaub- ten oder nicht lizensierten Inhalte verfügbar machen dürfen.
Plattformen. Auf zunehmend mehr Websites wird inzwi- schen statt eines Cookie-Banners eine sog. Consent-Management-Plattform (CMP) verwendet, die als Fenster bei Aufruf der Seite erscheint. Mit dieser soll die Einwilli- gung des Nutzers durch Klicks auf Buttons und Checkboxen eingeholt und sicherge- stellt werden, dass nur solche Cookies zum Einsatz kommen, für die die Einwilligung be- reits erteilt wurde. Allein die Verwendung eines solchen Tools garantiert jedoch noch keine wirksame Einwilligung bzw. zulässige Verwendung der Cookies, wenn insbes. die dem Nutzer/der Nutzerin hier erteilten Informationen unzureichend sind oder das Tool technisch falsch konfiguriert wurde. Im Cookie-Banner oder auf der ersten Oberfläche der CMP sollten dem Nutzer bereits sämtliche Informationen zu den Cookies in Kurzform erteilt werden. Dies umfasst zum einen, welche Zwecke mit den eingesetzten Cookies verfolgt werden, zum anderen durch wen die für diese Zwecke er- hobenen Daten verarbeitet werden. Weiter sollte bereits hier darüber informiert wer- den, ob die Daten des Nutzers an Dritte weitergegeben oder auch in Drittstaaten außerhalb der EU übermittelt werden. Der Nutzer ist auf sein Recht zum jederzeitigen Widerruf der von ihm erteilten Einwilligung hinzuweisen. Die weiteren von der DSGVO geforderten Informationen finden sich dann in der Datenschutzerklärung des Verant- wortlichen, zu der die Nutzenden über ei- nen Link im Cookie-Banner oder der CMP gelangen können.
Plattformen. Die nachstehenden Regelungen gelten für Plattformen auf allen technischen Über- tragungskapazitäten. Mit Ausnahme der §§ 52a und f gelten sie nicht für Anbieter von
Plattformen. Die Teilnehmer können sich für die ALGS auf einer unterstützten Plattform mit einem einzelnen PSN-Konto auf der PlayStation 4 oder PlayStation 5, einem einzelnen Xbox-Konto auf der Xbox One oder Xbox Series X|S und einem einzelnen EA-Konto auf dem PC registrieren und daran teilnehmen. Das PSN-Konto und das Xbox-Konto für die jeweiligen Plattformen können sich ein einziges EA-Konto teilen. Alle Live-Events werden lediglich auf der PC-Plattform verfügbar sein.
Plattformen. Die Software kann auf verschiedenen Plattformen wie iOS, Android, Windows, JavaScript usw. verwendet werden. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung jegliche Drittanbieter-Lizenz (einschließlich, aber nicht beschränkt auf iOS SDK, Android SDK oder Windows UWP SDK) erwerben müssen, die für die Nutzung der Software erforderlich ist. Vorbehaltlich der Ziffer 1.3.1, der Lieferanten von Anyline und der für die Nutzung der Software und Dienstleistungen erforderlichen Lizenzen Dritter, sind Anyline nach bestem Wissen und Gewissen keine Rechte Dritter bekannt, die in der Software enthalten oder für die Nutzung der Software erforderlich sind.
Plattformen. Das ANYLINE SDK kann auf verschiedenen Plattformen wie iOS, Android, Windows, JavaScript usw. verwendet werden. Die zur Nutzung des ANYLINE SDKs erforderlichen Plattformvoraussetzungen sind aus der DOKUMENTATION ersichtlich. Der KUNDE muss die jeweils gewünschte Plattform auf eigene Kosten betreiben.

Related to Plattformen

  • Schriftformerfordernis Die Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Die Ausübung des Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Tarife Tarif Erstattungsprozentsatz W115 15 % W120 20 % W120E 20 % W125 25 % W130 30 % W135 35 % W150 50 % W100 100 %

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Reklamationen 10.1 Wie auch immer genannte Reklamationen jeglicher Art schieben die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht auf. Reklamationen werden vom Lieferanten nur angenommen, wenn diese per Einschreiben innerhalb von vierzehn Tagen nach der Lieferung der Sachen bei ihm geltend gemacht werden. Nach Ablauf der oben genannten Frist gilt die Lieferung als von der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos angenommen. Eventuelle Rechtsforderungen sind unter Androhung deren Nichtigkeit innerhalb von einem Jahr nach der fristgerechten Reklamation anhängig zu machen. Der Nachweis der fristgerechten Reklamation ist Sache der Gegenpartei. Die Gegenpartei kann die Richtigkeit ihrer Reklamation nur anhand der Sachen beweisen, wobei ihr außerdem die Beweispflicht obliegt, dass diese Sachen die gleichen sind wie jene, die vom Lieferanten geliefert wurden und dass sich die Sachen in dem gleichen Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers des Lieferanten. 10.2 Abweichungen in Bezug auf Qualität, Maße, Farben, Oberflächenbehandlung und dergleichen, die technisch nicht zu verhindern oder laut Handelsbrauch allgemein zulässig sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Reklamationen werden vom Lieferanten nur bearbeitet, wenn ihm Gelegenheit gegeben wurde, die Sachen im Originalzustand in der Originalverpackung zu kontrollieren. Vom Lieferanten werden nur Sachen angenommen, die in seinem Auftrag zurückgeschickt wurden und für die der Reklamationsgrund von ihm gebilligt wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Bei einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und vom Lieferanten für begründet erachteten Reklamation kann der Lieferant nach eigenem Ermessen die Teile oder die Artikel, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder der Gegenpartei gutschreiben, dies unter Ausschluss jeglicher anderer Rechte der Gegenpartei auf Schadenersatz. In Bezug auf Reklamationen wird jede Teillieferung als Einzellieferung betrachtet.

  • Inländerbehandlung Die Vertragsparteien gewähren einander die Inländerbehandlung gemäss Artikel III GATT 1994, einschliesslich der Erläuterungen zur Auslegung dieses Artikels, der hiermit zum Bestandteil dieses Abkommens erklärt wird.