Stellvertretung durch eine andere Person ▇▇▇▇▇▇ Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Ausgabe von Anteilen Eine Ausführungsanzeige wird innerhalb von einem Geschäftstag nach Veröffentlichung des Nettoinventarwertes versandt. Die Ausführungsanzeige enthält die vollständigen Einzelheiten der Transaktion und eine Anteilinhabernummer. Die Anteilinhabernummer ist bei allen zukünftigen Transaktionen mit der Gesellschaft und der Verwaltungsstelle zu verwenden. Von einem Antragsteller über ein Abrechnungssystem wie Euroclear, Fundsettle oder Clearstream erworbene und bezahlte Anteile werden auf den Nominee-Namen dieser Gesellschaft eingetragen. Die Verwaltungsratsmitglieder können Anteile im Tausch gegen Kapitalanlagen ausgeben, in welche die Gesellschaft gemäß den OGAW-Vorschriften und den jeweiligen Anlagezielen und der Anlagepolitik des betreffenden Teilfonds anlegen darf. Anteile dürfen nur dann im Tausch gegen derartige Kapitalanlagen ausgegeben werden, wenn die Verwaltungsratsmitglieder davon überzeugt sind, dass (i) die Anzahl der ausgegebenen Anteile des betreffenden Teilfonds nicht höher ist als die Anzahl der Anteile, die bei einer Zeichnung gegen Zahlung von Geld ausgegeben worden wäre, wenn die im Tausch erhaltenen Kapitalanlagen gemäß der in der Satzung dargelegten und hier zusammengefassten Bewertungsvorschriften bewertet wurden; und (ii) alle steuerlichen Abgaben und Gebühren, die in Zusammenhang mit der Übertragung solcher Kapitalanlagen an die Verwahrstelle für Rechnung des betreffenden Teilfonds anfallen, von der Person gezahlt werden, an die die Anteile des Teilfonds ausgegeben werden sollen oder, je nach Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder, teils von dieser Person und teils aus dem Vermögen des Teilfonds gezahlt werden, und wenn die Verwahrstelle davon überzeugt ist, dass die Bedingungen des Tausches die Anteilinhaber des betreffenden Teilfonds nicht wesentlich benachteiligen und dass die Kapitalanlagen an die Verwahrstelle übertragen wurden. Die Anteile werden als Namensanteile, jedoch in entmaterialisierter Form ausgegeben. Ein schriftlicher Eigentumsnachweis wird innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Registrierung an die Anteilinhaber versandt. Die entmaterialisierte Form ermöglicht es der Gesellschaft, Rücknahmeanträge unverzüglich auszuführen. Die Anzahl der ausgegebenen Anteile wird auf das nächste Tausendstel eines Anteils gerundet und ein etwaiger überschüssiger Betrag wird der Gesellschaft gutgeschrieben. Der Erwerb von Anteilen durch Anleger in bestimmten Rechtsgebieten kann für den auftraggebenden Anleger auf der Grundlage von Nomineevereinbarungen (und vorbehaltlich der Einhaltung der geltenden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche wie nachstehend beschrieben) erfolgen. In bestimmten Rechtsgebieten ist der Erwerb von Anteilen über Pläne möglich, die vorsehen, dass Anleger den Zeichnungspreis in regelmäßigen Teilzahlungen in der jeweils vereinbarten Höhe entrichten. Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche können eine detaillierte Überprüfung der Identität des Antragstellers erfordern. Abhängig von den Umständen jedes Antrags ist eine detaillierte Überprüfung nicht erforderlich, wenn der Antrag über einen anerkannten Vermittler gestellt wird. Diese Ausnahme findet nur Anwendung, wenn sich der Vermittler (wie vorstehend genannt) in einem Land befindet, das von Irland als Land mit vergleichbaren Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche anerkannt wird. Die Gesellschaft, die Vertriebsgesellschaft, die Verwaltungsstelle und die Verwaltungsgesellschaft behalten sich das Recht vor, solche zusätzlichen Daten und/oder Bestätigungen anzufordern, die erforderlich sind, um die Identität eines Antragstellers (z. B. Zeichners oder Übertragungsempfängers) zu überprüfen, bevor ein Antrag bearbeitet werden kann. Wenn ein Antragsteller die zur Überprüfung notwendigen Informationen nicht bzw. nicht rechtzeitig liefert, kann die Gesellschaft (sowie die Verwaltungsstelle, die im Namen der Gesellschaft handelt) die Annahme des Antrags und jeglicher Zeichnungsgelder ablehnen. In diesem Fall können die eingegangenen Beträge unverzinst an das Konto zurücküberwiesen werden, von denen sie abgebucht wurden. Beispielsweise kann von einer natürlichen Person die Vorlage einer notariell beglaubigten Kopie des Passes oder des Personalausweises zusammen mit einem Nachweis ihrer Anschrift, z. B. in Form einer Rechnung eines Versorgungs- unternehmens oder eines Kontoauszuges, und des Geburtsdatums verlangt werden. Von Antragstellern, die Gesellschaften sind, können eine beglaubigte Kopie der Gründungsbescheinigung (und der Urkunde über eine etwaige Änderung der Firma), der Gründungsurkunde und der Satzung (oder eines vergleichbaren Dokuments) sowie eine Liste der Namen, Tätigkeiten, Geburtsdaten, Wohn- und Geschäftsanschriften aller Geschäftsführer verlangt werden. Die Vertriebsgesellschaft, die Verwaltungsstelle, die Verwaltungsgesellschaft und die Gesellschaft sind schadlos zu halten und zu entschädigen für Verluste, die daraus entstehen, dass angeforderte Informationen nicht vom Antragsteller bereitgestellt wurden.
Folgen des Rücktritts Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Technische Unterstützung Technische Unterstützung für den Cloud-Service wird per E-Mail, in Online-Foren und über ein Onlinesystem für die Problemmeldung bereitgestellt. Der von IBM unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇- ▇▇.▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇_▇▇▇▇▇▇▇_▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ zur Verfügung gestellte „Software as a Service Support Guide“ enthält Kontaktinformationen für die technische Unterstützung sowie weitere Informationen und Prozesse. Die technische Unterstützung wird mit dem Cloud-Service angeboten und ist nicht als separates Angebot erhältlich.