Common use of Platzierungsgarantievertrag Clause in Contracts

Platzierungsgarantievertrag. Die Investmentgesellschaft und die Wealthcap Investment Servi- ces GmbH (nachfolgend als „Platzierungsgarant“ bezeichnet), haben einen Platzierungsgarantievertrag abgeschlossen. Darin garantiert der Platzierungsgarant gegenüber der Investmentge- sellschaft die Platzierung eines Kommanditkapitals von 7,5 Mio. EUR bis zum 30.06.2019 oder bei einer Verschiebung des Platzie- rungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages auf einen späteren Zeitpunkt bis zu diesem späteren Platzierungs- schluss. Der konkrete garantierte Xxxxxx ermittelt sich aus der Differenz zwischen 7,5 Mio. EUR und dem zum Zeitpunkt des Platzierungs- schlusses gezeichneten und noch aufrechterhaltenen Komman- ditkapital der Investmentgesellschaft („Garantiebetrag“). Der Platzierungsgarant kann die übernommene Platzierunggarantie in der Weise erbringen, dass er selbst oder eine bzw. mehrere der Gruppengesellschaften der Wealth Management Capital Hol- ding GmbH, München, der Investmentgesellschaft in Höhe des Garantiebetrages als Treugeber oder als Direktkommanditist bei- tritt/beitreten und, entsprechend der Art und Höhe ihrer Betei- ligung, Einlagen ( jeweils ohne Ausgabeaufschlag) erbringt/ erbringen. Der Platzierungsgarantievertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Angaben zur Vergütung des Platzierungsgaranten finden sich im Kapitel „Kos- ten“, Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.

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Platzierungsgarantievertrag. Die Investmentgesellschaft und die Wealthcap Investment Servi- ces Services GmbH (nachfolgend als „Platzierungsgarant“ bezeichnetbe­ zeichnet), haben werden vor Beginn der Platzierungsphase einen Platzierungsgarantievertrag abgeschlossenabschließen. Darin garantiert der Platzierungsgarant gegenüber der Investmentge- sellschaft Investmentgesellschaft die Platzierung eines Kommanditkapitals von 7,5 22,5 Mio. EUR bis zum 30.06.2019 31.10.2022 oder bei einer Verschiebung des Platzie- Platzie­ rungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages auf einen späteren Zeitpunkt bis zu diesem späteren Platzierungs- schlussPlatzie­ rungsschluss. Der konkrete garantierte Xxxxxx ermittelt sich aus der Differenz Diffe­ renz zwischen 7,5 22,5 Mio. EUR und dem zum Zeitpunkt des Platzierungs- schlusses Platzierungsschlusses gezeichneten und noch aufrechterhaltenen Komman- ditkapital aufrechterhal­ tenen Kommanditkapital der Investmentgesellschaft („GarantiebetragGaran­ tiebetrag“). Der Platzierungsgarant kann die übernommene Platzierunggarantie Platzierungsgarantie in der Weise erbringen, dass er selbst oder eine bzw. mehrere der Gruppengesellschaften der Wealth Management Capital Hol- ding Holding GmbH, München, der Investmentgesellschaft in Höhe des Garantiebetrages als Treugeber oder als Direktkommanditist bei- tritt/beitreten beitritt /beitreten und, entsprechend der Art und Höhe ihrer Betei- ligungBeteiligung, Einlagen ( jeweils ohne Ausgabeaufschlag) erbringt/ erbringenEinla­ gen erbringt /erbringen. Der Platzierungsgarantievertrag unterliegt un­ terliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbartver­ einbart. Angaben zur Vergütung des Platzierungsgaranten finden sich im Kapitel „Kos- tenKosten“, Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.

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Platzierungsgarantievertrag. Die Investmentgesellschaft und die Wealthcap Investment Servi- ces Services GmbH (nachfolgend als „Platzierungsgarant“ bezeichnet), haben werden vor Beginn der Platzierungsphase einen Platzierungsgarantievertrag abgeschlossenPlatzierungs­ garantievertrag abschließen. Darin garantiert der Platzierungsgarant Platzierungsga­ rant gegenüber der Investmentge- sellschaft Investmentgesellschaft die Platzierung eines Kommanditkapitals von 7,5 35 Mio. EUR bis zum 30.06.2019 30.09.2021 oder bei einer Verschiebung des Platzie- rungsschlusses Platzierungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages auf einen späteren Zeitpunkt bis zu diesem die­ sem späteren Platzierungs- schlussPlatzierungsschluss. Der konkrete garantierte Xxxxxx ermittelt sich aus der Differenz zwischen 7,5 35 Mio. EUR und dem zum Zeitpunkt des Platzierungs- Platzierungs­ schlusses gezeichneten und noch aufrechterhaltenen Komman- Komman­ ditkapital der Investmentgesellschaft („Garantiebetrag“). Der Platzierungsgarant Plat­ zierungsgarant kann die übernommene Platzierunggarantie Platzierungsgarantie in der Weise erbringen, dass er selbst oder eine bzw. mehrere der Gruppengesellschaften der Wealth Management Capital Hol- ding Holding GmbH, München, der Investmentgesellschaft in Höhe des Garantiebetrages Garan­ tiebetrags als Treugeber oder als Direktkommanditist bei- tritt/beitritt/ beitreten und, entsprechend der Art und Höhe seiner/ihrer Betei- Betei­ ligung, Einlagen ( jeweils ohne Ausgabeaufschlag) erbringt/ erbringt/erbringen. Der Platzierungsgarantievertrag Platzierungsgarantie­ vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Angaben zur Vergütung des Platzierungsgaranten Platzierungs­ garanten finden sich im Kapitel „Kos- tenKosten“, Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.

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Platzierungsgarantievertrag. Die Investmentgesellschaft und die Wealthcap Investment Servi- ces GmbH (nachfolgend als „Platzierungsgarant“ bezeichnet), haben einen Platzierungsgarantievertrag abgeschlossen. Darin garantiert der Platzierungsgarant gegenüber der Investmentge- sellschaft die Platzierung eines Kommanditkapitals von 7,5 22,5 Mio. EUR bis zum 30.06.2019 oder bei einer Verschiebung des Platzie- rungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages auf einen späteren Zeitpunkt bis zu diesem späteren Platzierungs- schluss. Der konkrete garantierte Xxxxxx ermittelt Bexxxx xrmittelt sich aus der Differenz zwischen 7,5 22,5 Mio. EUR und dem zum Zeitpunkt des Platzierungs- schlusses Platzie- rungsschlusses gezeichneten und noch aufrechterhaltenen Komman- ditkapital Kom- manditkapital der Investmentgesellschaft („Garantiebetrag“). Der Platzierungsgarant kann die übernommene Platzierunggarantie in der Weise erbringen, dass er selbst oder eine bzw. mehrere der Gruppengesellschaften der Wealth Management Capital Hol- ding GmbH, München, der Investmentgesellschaft in Höhe des Garantiebetrages als Treugeber oder als Direktkommanditist bei- tritt/beitreten und, entsprechend der Art und Höhe ihrer Betei- ligung, Einlagen ( jeweils ohne Ausgabeaufschlag) erbringt/ erbringen. Der Platzierungsgarantievertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Angaben zur Vergütung des Platzierungsgaranten finden sich im Kapitel „Kos- ten“, Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.

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