Platzierungsgarantievertrag. Die Investmentgesellschaft und die Wealthcap Investment Servi- ces GmbH (nachfolgend als „Platzierungsgarant“ bezeichnet), haben einen Platzierungsgarantievertrag abgeschlossen. Darin garantiert der Platzierungsgarant gegenüber der Investmentge- sellschaft die Platzierung eines Kommanditkapitals von 22,5 Mio. EUR bis zum 30.06.2019 oder bei einer Verschiebung des Platzie- rungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages auf einen späteren Zeitpunkt bis zu diesem späteren Platzierungs- schluss. Der konkrete garantierte Bexxxx xrmittelt sich aus der Differenz zwischen 22,5 Mio. EUR und dem zum Zeitpunkt des Platzie- rungsschlusses gezeichneten und noch aufrechterhaltenen Kom- manditkapital der Investmentgesellschaft („Garantiebetrag“). Der Platzierungsgarant kann die übernommene Platzierunggarantie in der Weise erbringen, dass er selbst oder eine bzw. mehrere der Gruppengesellschaften der Wealth Management Capital Hol- ding GmbH, München, der Investmentgesellschaft in Höhe des Garantiebetrages als Treugeber oder als Direktkommanditist bei- tritt/beitreten und, entsprechend der Art und Höhe ihrer Betei- ligung, Einlagen ( jeweils ohne Ausgabeaufschlag) erbringt/ erbringen. Der Platzierungsgarantievertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Angaben zur Vergütung des Platzierungsgaranten finden sich im Kapitel „Kos- ten“, Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.
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Platzierungsgarantievertrag. Die Investmentgesellschaft und die Wealthcap Investment Servi- ces GmbH (nachfolgend als „Platzierungsgarant“ bezeichnet), haben einen Platzierungsgarantievertrag abgeschlossen. Darin garantiert der Platzierungsgarant gegenüber der Investmentge- sellschaft die Platzierung eines Kommanditkapitals von 22,5 7,5 Mio. EUR bis zum 30.06.2019 oder bei einer Verschiebung des Platzie- rungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages auf einen späteren Zeitpunkt bis zu diesem späteren Platzierungs- schluss. Der konkrete garantierte Bexxxx xrmittelt Xxxxxx ermittelt sich aus der Differenz zwischen 22,5 7,5 Mio. EUR und dem zum Zeitpunkt des Platzie- rungsschlusses Platzierungs- schlusses gezeichneten und noch aufrechterhaltenen Kom- manditkapital Komman- ditkapital der Investmentgesellschaft („Garantiebetrag“). Der Platzierungsgarant kann die übernommene Platzierunggarantie in der Weise erbringen, dass er selbst oder eine bzw. mehrere der Gruppengesellschaften der Wealth Management Capital Hol- ding GmbH, München, der Investmentgesellschaft in Höhe des Garantiebetrages als Treugeber oder als Direktkommanditist bei- tritt/beitreten und, entsprechend der Art und Höhe ihrer Betei- ligung, Einlagen ( jeweils ohne Ausgabeaufschlag) erbringt/ erbringen. Der Platzierungsgarantievertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Angaben zur Vergütung des Platzierungsgaranten finden sich im Kapitel „Kos- ten“, Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.
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Platzierungsgarantievertrag. Die Investmentgesellschaft und die Wealthcap Investment Servi- ces Services GmbH (nachfolgend als „Platzierungsgarant“ bezeichnet), ) haben einen Platzierungsgarantievertrag abgeschlossen. Darin garantiert der Platzierungsgarant gegenüber der Investmentge- sellschaft Investment- gesellschaft die Platzierung eines Kommanditkapitals von 22,5 10 Mio. EUR bis zum 30.06.2019 30.06.2020 oder bei einer Verschiebung des Platzie- rungsschlusses Platzierungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages auf einen späteren Zeitpunkt bis zu diesem späteren Platzierungs- schlussPlatzie- rungsschluss. Der konkrete garantierte Bexxxx xrmittelt Xxxxxx ermittelt sich aus der Differenz zwischen 22,5 10 Mio. EUR und dem zum Zeitpunkt des Platzie- rungsschlusses Platzierungs- schlusses gezeichneten und noch aufrechterhaltenen Kom- manditkapital Komman- ditkapital der Investmentgesellschaft („Garantiebetrag“). Der Platzierungsgarant kann die übernommene Platzierunggarantie Platzierungsgarantie in der Weise erbringen, dass er selbst oder eine bzw. mehrere der Gruppengesellschaften der Wealth Management Capital Hol- ding Holding GmbH, München, der Investmentgesellschaft in Höhe des Garantiebetrages als Treugeber oder als Direktkommanditist bei- trittbeitritt/beitreten und, entsprechend der Art und Höhe ihrer Betei- ligungBeteiligung, Einlagen ( jeweils ohne Ausgabeaufschlag) erbringt/ erbringen. Der Platzierungsgarantievertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Angaben zur Vergütung Ver- gütung des Platzierungsgaranten finden sich im Kapitel „Kos- tenKosten“, Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.
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Platzierungsgarantievertrag. Die Investmentgesellschaft und die Wealthcap Investment Servi- ces Services GmbH (nachfolgend als „Platzierungsgarant“ bezeichnet), haben werden vor Beginn der Platzierungsphase einen Platzierungsgarantievertrag abgeschlossenPlatzierungs garantievertrag abschließen. Darin garantiert der Platzierungsgarant Platzierungsga rant gegenüber der Investmentge- sellschaft Investmentgesellschaft die Platzierung eines Kommanditkapitals von 22,5 35 Mio. EUR bis zum 30.06.2019 30.09.2021 oder bei einer Verschiebung des Platzie- rungsschlusses Platzierungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages auf einen späteren Zeitpunkt bis zu diesem die sem späteren Platzierungs- schlussPlatzierungsschluss. Der konkrete garantierte Bexxxx xrmittelt Xxxxxx ermittelt sich aus der Differenz zwischen 22,5 35 Mio. EUR und dem zum Zeitpunkt des Platzie- rungsschlusses Platzierungs schlusses gezeichneten und noch aufrechterhaltenen Kom- manditkapital Komman ditkapital der Investmentgesellschaft („Garantiebetrag“). Der Platzierungsgarant Plat zierungsgarant kann die übernommene Platzierunggarantie Platzierungsgarantie in der Weise erbringen, dass er selbst oder eine bzw. mehrere der Gruppengesellschaften der Wealth Management Capital Hol- ding Holding GmbH, München, der Investmentgesellschaft in Höhe des Garantiebetrages Garan tiebetrags als Treugeber oder als Direktkommanditist bei- tritt/beitritt/ beitreten und, entsprechend der Art und Höhe seiner/ihrer Betei- Betei ligung, Einlagen ( jeweils ohne Ausgabeaufschlag) erbringt/ erbringt/erbringen. Der Platzierungsgarantievertrag Platzierungsgarantie vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Angaben zur Vergütung des Platzierungsgaranten Platzierungs garanten finden sich im Kapitel „Kos- tenKosten“, Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.
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Platzierungsgarantievertrag. Die Investmentgesellschaft und die Wealthcap Investment Servi- ces Services GmbH (nachfolgend als „Platzierungsgarant“ bezeichnet), ) haben einen Platzierungsgarantievertrag abgeschlossen. Darin garantiert der Platzierungsgarant gegenüber der Investmentge- sellschaft Investment- gesellschaft die Platzierung eines Kommanditkapitals von 22,5 40 Mio. EUR bis zum 30.06.2019 30.06.2020 oder bei einer Verschiebung des Platzie- rungsschlusses Platzierungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages auf einen späteren Zeitpunkt bis zu diesem späteren Platzierungs- schlussPlatzie- rungsschluss. Der konkrete garantierte Bexxxx xrmittelt Xxxxxx ermittelt sich aus der Differenz zwischen 22,5 40 Mio. EUR und dem zum Zeitpunkt des Platzie- rungsschlusses Platzierungs- schlusses gezeichneten und noch aufrechterhaltenen Kom- manditkapital Komman- ditkapital der Investmentgesellschaft („Garantiebetrag“). Der Platzierungsgarant kann die übernommene Platzierunggarantie Platzierungsgarantie in der Weise erbringen, dass er selbst oder eine bzw. mehrere der Gruppengesellschaften der Wealth Management Capital Hol- ding Holding GmbH, München, der Investmentgesellschaft in Höhe des Garantiebetrages als Treugeber oder als Direktkommanditist bei- trittbeitritt/beitreten und, entsprechend der Art und Höhe ihrer Betei- ligungBeteiligung, Einlagen ( jeweils ohne Ausgabeaufschlag) erbringt/ erbringen. Der Platzierungsgarantievertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Angaben zur Vergütung des Platzierungsgaranten finden sich im Kapitel „Kos- ten“, Abschnitt „Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.
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Platzierungsgarantievertrag. Die Investmentgesellschaft und die Wealthcap Investment Servi- ces Services GmbH (nachfolgend als „Platzierungsgarant“ bezeichnetbe zeichnet), haben werden vor Beginn der Platzierungsphase einen Platzierungsgarantievertrag abgeschlossenabschließen. Darin garantiert der Platzierungsgarant gegenüber der Investmentge- sellschaft Investmentgesellschaft die Platzierung eines Kommanditkapitals von 22,5 Mio. EUR bis zum 30.06.2019 31.10.2022 oder bei einer Verschiebung des Platzie- Platzie rungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages auf einen späteren Zeitpunkt bis zu diesem späteren Platzierungs- schlussPlatzie rungsschluss. Der konkrete garantierte Bexxxx xrmittelt Xxxxxx ermittelt sich aus der Differenz Diffe renz zwischen 22,5 Mio. EUR und dem zum Zeitpunkt des Platzie- rungsschlusses Platzierungsschlusses gezeichneten und noch aufrechterhaltenen Kom- manditkapital aufrechterhal tenen Kommanditkapital der Investmentgesellschaft („GarantiebetragGaran tiebetrag“). Der Platzierungsgarant kann die übernommene Platzierunggarantie Platzierungsgarantie in der Weise erbringen, dass er selbst oder eine bzw. mehrere der Gruppengesellschaften der Wealth Management Capital Hol- ding Holding GmbH, München, der Investmentgesellschaft in Höhe des Garantiebetrages als Treugeber oder als Direktkommanditist bei- tritt/beitreten beitritt /beitreten und, entsprechend der Art und Höhe ihrer Betei- ligungBeteiligung, Einlagen ( jeweils ohne Ausgabeaufschlag) erbringt/ erbringenEinla gen erbringt /erbringen. Der Platzierungsgarantievertrag unterliegt un terliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbartver einbart. Angaben zur Vergütung des Platzierungsgaranten finden sich im Kapitel „Kos- tenKosten“, Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene der Investmentgesellschaft“.
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