PLATZIERUNGSWÜNSCHE / KONKURRENZAUSSCHLUSS. 4.1 Der Auftraggeber hat keinen rechtlichen Anspruch, sich bei Netzbuchungen bestimmte Werbeträger an bestimmten Standorten auszusuchen (Platzierungswunsch). 4.2 Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert.
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