Platzzuweisung. Der Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket ver- merkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des SCF oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Platzzuweisung. Jeder Xxxxxxxxxxxxx hat denjenigen Platz einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Platzzuweisung. Beim Aufstellen von Wohnwagen und Zelten folgen Sie bitte den Anweisungen des Platzpersonals. Eigenmächtiges Umstellen und Platzwechsel ist nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Xxxxxx, Zeltpflöcke oder anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnwagen, Zelten, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör.
Platzzuweisung. Beim Aufstellen von Wohnmobilen folgen sie bitte den Anweisungen des Platzpersonals. Eigenmächtiges Umstellen und Platzwechsel ist nicht gestattet. Es ist darauf zu achten das niemand gefährdet oder belästigt wird. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnmobilen, Wohnwagen, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör.
Platzzuweisung. Um eine effektive Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen, ist jedem Ticketinhaber ein bestimmter Platz zugeordnet. Davon abweichend ist der Ticketinhaber auf Anordnung des Clubs oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzu- nehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) er- forderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Platzzuweisung. (1) Bitkom Services sichert die in dem Bestellformular gegebenenfalls angegebene Lage des Gemeinschafts- standes nicht zu. Sofern eine Verlegung des Gemeinschaftsstandes auf Entscheidung des Messeveranstalters (nachfolgend »Veranstalter« genannt) erfolgt, erwachsen dem Unteraussteller hieraus keinerlei Ansprüche.
(2) Bitkom Services wird eine thematische und örtliche Platzierung des Unterausstellers auf dem Gemeinschafts-stand vornehmen und diesem rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt geben. Bevorzugte Platzierungen des Unterausstellers werden hierbei – soweit möglich – berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen konkreten Ausstellungsplatz auf dem Gemeinschaftsstand ist mit dem Zustandekommen des Unterausstellervertrages jedoch nicht verbunden. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht berücksichtigt werden.
(3) Bitkom Services meldet den Unteraussteller des Gemeinschaftsstandes bei dem Veranstalter an.
Platzzuweisung. 20.1.1 VCG stellt die Ausstellungsfläche in dem angemeldeten Angebotsbereich entsprechend den Festlegungen des jeweils gebuchten Event-Leistungspakets und nach Maßgabe der Regelungen dieses Teils C. bereit. Bei hybriden Veranstaltungsformaten stellt VCG dem AG zusätzlich den Zugang zur Online-Veranstaltungsplattform entsprechend dem jeweils gebuchten Event-Leistungspaket und nach Maßgabe der für digitale Veranstaltungen gel- tenden Bestimmungen (Ziff. 21) bereit.
20.1.2 Besondere Wünsche des AG (z. B. Platzierung, Nachbarschaft, Standgestaltung, Konkur- renzausschluss, etc.) werden verbindlich nur berücksichtigt, wenn sie in der Zulassung durch VCG ausdrücklich bestätigt werden.
20.1.3 Soweit zwingende technische oder organisatorische Gründe dies erfordern, ist VCG be- rechtigt, dem AG abweichend von der Ausstellungsfläche eine Ausstellungsfläche in ande- rer Lage zuzuweisen, die Größe der Ausstellungsfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zum Ausstellungsgelände zu verlegen oder zu schließen.
20.1.4 Ohne vorherige Zustimmung von VCG ist die Übertragung der aus dem Überlassungsver- trag für den AG bestehenden Rechte, ganz oder teilweise, an andere Personen nicht ge- stattet. Gleiches gilt für eine Überlassung der dem zugelassenen AG zugewiesenen Aus- stellungsfläche, ganz oder teilweise, an andere Personen.
Platzzuweisung. In Abweichung von Ziffer 11.4 der ATGB besteht während des Sonderspielbetriebs kein Anspruch, insbesondere von Dauerkarteninhabern, auf die Zuweisung eines festen Platzes. Auch nach Zuweisung eines Platzes für das konkrete Spiel kann es sein und erkennt der Kunde an, dass der SCF aufgrund bestehender Schutz- und Hygienevorgaben im Rahmen der Pandemiebekämpfung und Hygiene- und Verhaltensregeln des SCF gehalten sein kann und berechtigt ist, dem Ticketinhaber von seinen ursprünglich zugewiesenen Plätzen abweichen- de Plätze der selben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen.
Platzzuweisung. Jeder Dauerkarteninhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seiner Dauerkarte vermerkt ist bzw. für den seine Dauerkarte Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung von Eintracht Frankfurt oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines wichtigen sachlichen Grundes (z.B. aus Sicherheitsgründen) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Platzzuweisung. 2.1 Besondere Wünsche des Ausstellers (z.B. Platzierung, Nachbarschaft, Konkurrenzausschluss, Standgestaltung etc.) werden verbindlich nur berücksichtigt, wenn sie in der Zulassung ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.