Polizeiliche Meldung. Sie haben bei Eintritt eines Versicherungsfalls Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Beraubung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
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Polizeiliche Meldung. Sie haben bei Eintritt eines Versicherungsfalls Versicherungsfalles Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Beraubung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
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