Pos Gerät Installations Und Wartungsvertrag Musterklauseln

Pos Gerät Installations Und Wartungsvertrag. Installation Sofern im Vertrag Installation vereinbart ist, besorgt PAYONE selbst oder durch einen von PAYONE verpflichteten Dienstleister die Installation von POS-Geräten, die der VP von PAYONE
Pos Gerät Installations Und Wartungsvertrag. (1) Installation PAYONE_10700_AGB_2022-06_DE Sofern im Vertrag Installation vereinbart ist, besorgt PAYONE selbst oder durch einen von PAYONE verpflichteten Dienstleister die Installation von POS-Geräten, die der VP von PAYONE gemietet oder gekauft hat, einschließlich Inbetriebnahme und Erst-Einweisung vor Ort. Der genaue Zeitpunkt der Installation wird gesondert zwischen den Parteien vereinbart. Kann der Service-Techniker von PAYONE bei der Installation vor Ort beim VP mehr als 15 Minuten aus Gründen nicht tätig werden, die der VP zu vertreten hat, trägt der VP die Kosten. Der VP hat dafür zu sorgen, dass auf seine Kosten an dem von ihm festgelegten Stellen die für den Betrieb des POS-Gerätes notwendigen Strom- und Telekommunikations-/Datenanschlüsse funktionsfähig bereitgestellt und instandgehalten werden. Bei vom VP verschuldetem Nichteinhalten des Installations-/Service-Termins oder ungenügenden Installationsvoraussetzungen trägt der VP die Kosten für weitere Anfahrten. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragspartner können vereinbaren, dass der VP die POS-Terminalgeräte selbst auf eigene Kosten installiert PAYONE leistet dann lediglich Vorkonfiguration und Versand. Ist für die Inbetriebnahme der Einsatz eines Technikers von PAYONE erforderlich und vom VP bei PAYONE angefordert, trägt der VP die Kosten. Soweit der VP nach den vorstehenden Absätzen Kosten zu tragen hat, schließt dies effektive Fahr- und Materialkosten und den Zeitaufwand der Techniker zu einem Satz von EUR 75,00 pro angefangene 30 Minuten ein, soweit nicht ein höherer oder geringerer Schaden nachgewiesen wird.
Pos Gerät Installations Und Wartungsvertrag. Sind die Mietgegenstände aus Gründen, die nicht von B+S zu ver- treten sind, ganz oder teilweise nicht funktionsfähig, bleibt die Ver- pflichtung des VP zur Entrichtung des monatlichen Mietzinses bestehen. Gleiches gilt, wenn die Nutzung der Mietgegenstände nur unerheblich eingeschränkt ist.
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.