Höhe der Entgelte. Das Kreditinstitut hat für seine Leistungen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt, dessen Höhe das Kreditinstitut für bestimmte typische Leistungen in einem Preisverzeichnis (Preise und Gebühren) festlegen wird (wobei Sondervereinbarungen unberührt bleiben). Das
Höhe der Entgelte. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den zur Zeit der Erbringung der Leistung gültigen Entgeltbestimmungen von A1. Die Entgelte in den Entgeltbestimmungen enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.
Höhe der Entgelte. Die vom V-P für die Inanspruchnahme der VHCN Services und sonstige nach diesem Vertrag zu zahlende Entgelte sind in Anhang 3 geregelt. Soweit in diesem Vertrag nicht anders bestimmt, gelten die im Anhang 3 festgelegten Entgelte für sämtliche aufgrund dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen. Die Vertragspartner sind berechtigt, Rechnungsendbeträge auf volle 1 Cent aufzurunden. Erfolgt die Zahlung ohne Angabe des Zahlungszwecks, so wird die Zahlung auf die älteste Schuld angerechnet. Erfolgt die Zahlung nicht mit Originalbeleg und ohne Angabe des Verrechnungsmerkmales, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit Zuordnung der Zahlung ein. Alle in Anhang 3 genannten Entgelte verstehen sich stets als Nettoentgelte exklusive einer gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern sich aus den anwendbaren Rechtsnormen eine Umsatzsteuerpflicht oder sonstige Steuern, Abgaben- und Gebührenpflicht in Österreich ergibt, werden die Umsatzsteuer oder sonstige Steuern, Abgaben und Gebühren zusätzlich in Rechnung gestellt.
Höhe der Entgelte. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den zur Zeit der Erbringung der Leistung gültigen Vereinbarungen mit A1 Digital. Die Entgelte enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.
Höhe der Entgelte. Das Kreditinstitut hat für seine Leistungen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt. Entgelte für Leistungen, die im Rahmen eines Verbraucherkreditvertrages oder Verbrauchergirokontovertrages erbracht werden, fallen nur dann an, wenn sie mit dem Kunden vereinbart wurden. Als vereinbart gelten die seitens der Bank im jeweils aktuellen Preisblatt ausgewiesenen Spesen und Gebühren. Auf Änderungen der Preisblätter als Teil der Geschäftsbedingungen der Bank findet Z 2 dieser Bestimmungen Anwendung.
Höhe der Entgelte. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den zur Zeit der Erbringung der Leistung gültigen Vereinbarungen mit A1. Die im individuellen Vertrag angeführten Entgelte enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.
Höhe der Entgelte. Die vom Entbündelungspartner für die Nutzung der TASLen der A1 Telekom Austria - bzw. der Teilabschnitte - die Inanspruchnahme der physischen Kollokation, für die Beantwortung von Voranfragen und sonstige nach diesem Vertrag zu zahlende Entgelte sind in Anhang 8 geregelt. Soweit in diesem Vertrag nicht anders bestimmt, gelten die in Anhang 8 festgelegten Entgelte für sämtliche aufgrund dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen. Alle in Anhang 8 genannten Entgelte verstehen sich stets als Nettoentgelte exklusive einer gesetzlichen Umsatzsteuer, Abgaben und Gebühren. Sofern sich aus den anwendbaren Rechtsnormen Steuern, Abgaben oder Gebühren ergeben, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
Höhe der Entgelte. Die vom PVE für die Inanspruchnahme der Virtuellen Entbündelung und sonstige nach diesem Vertrag zu zahlenden Entgelte sind in Anhang 3 Entgelte geregelt. Soweit in diesem Vertrag nicht anders bestimmt, gelten die in Anhang 3 festgelegten Entgelte für sämtliche aufgrund dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen. A1 Telekom Austria ist berechtigt, Rechnungsendbeträge auf volle 1 Cent aufzurunden. Erfolgt die Zahlung ohne Angabe des Zahlungszwecks, so wird die Zahlung auf die älteste Schuld angerechnet. Erfolgt die Zahlung nicht mit Originalbeleg und ohne Angabe des Verrechnungsmerkmales, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit Zuordnung der Zahlung ein. Alle in Anhang 3 genannten Entgelte verstehen sich stets als Nettoentgelte exklusive einer gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern sich aus den anwendbaren Rechtsnormen eine Umsatzsteuerpflicht oder sonstige Steuern-, Abgaben- und Gebührenpflicht in Österreich ergibt, werden die Umsatzsteuer oder sonstige Steuern, Abgaben und Gebühren zusätzlich in Rechnung gestellt. Sämtliche Entgelte gemäß Anhang 3 Entgelte sind wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 bzw. der an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Einzelvertrages errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5% bleiben unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch die für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat.
Höhe der Entgelte. (1) Die Volkshochschule vereinbart die Entgelte der betreffenden Veranstaltungen in folgendem Rahmen:
a) Das Entgelt je Unterrichtseinheit (45 Minuten) beträgt mindestens 3,15 Euro, sofern sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts Anderes ergibt.
b) Maßgebliche Kriterien für die Höhe des Entgeltes sind: o Anzahl der Unterrichtseinheiten o Höhe des Honorars der Lehrkraft o Anzahl der Teilnehmenden o Art der Veranstaltung o Zielgruppe o Höhe der Bezuschussung durch Dritte o Prüfungsaufwand o Intensität der Betreuung o Größe und Ausstattung des Raumes.
(2) Zusätzlich zum Entgelt können die Auslagen für benötigtes Material und sonstige Kosten - auch als Pauschale - vereinbart werden.
(3) Für Lehrgänge zur schulabschlussbezogenen Bildung beträgt das Entgelt 40 €/Lehrgang.
(4) Für Veranstaltungen, die für einen geschlossenen Teilnehmer*innenkreis im Auftrage Dritter durchgeführt werden, ist ein mindestens kostendeckendes Entgelt vertraglich zu vereinbaren. In diesem Fall kann der privatrechtliche Vertrag direkt mit dem Dritten zustande kommen, der dann auch das Entgelt schuldet.
(5) Stellt die Volkshochschule außerhalb einer Veranstaltung Dritten Mittel zur Verfügung (z.B. Räume oder Geräte), ist ein mindestens kostendeckendes Entgelt mit den Dritten vertraglich zu vereinbaren.
Höhe der Entgelte. 6.1 Für die jeweils gültigen Preise, insbesondere hinsichtlich a) die Gebühr für die Bereitstellung eines Premium Accounts gemäß Nr. 5.2 sowie b) die Vermittlungsgebühr gemäß Nr. 5.4 ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Vertragsverlängerung jeweils gültige Preisliste von 24h-pflege-check maßgeblich.
6.2 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatz- / Mehrwertsteuer.