Positionsbewertung Musterklauseln

Positionsbewertung. Offene CFD-Positionen werden während der Geschäftszeiten fortlaufend mit den Kontraktkursen bewertet („Bewertungskurs“). Maßgeblich für die untertägige Bewertung von CFD-Long-Positionen ist der Preisstufe 1 Verkaufskurs (Best Bid) und für CFD-Short-Positionen der Preisstufe 1 Kaufkurs (Best Ask). Bei Positionseröffnung ist die Wertveränderung der CFD-Position aufgrund unterschiedlicher Kauf- und Verkaufskurse negativ. Der Unterschied der Kauf- und Verkaufskurse kann ggf. eine Marge des Market Makers bzw. der onvista bank enthalten. Diese Wertveränderung kann erst dann positiv werden, wenn eine entsprechende Wertentwicklung diese Kosten übersteigt. Die Wertveränderung einer offenen Position (unrealisierter Gewinn bzw. Verlust) wird als Differenz zwischen dem Handelsvolumen bei Positionseröffnung und dem Handelsvolumen zum Bewertungskurs ermittelt. Zum Geschäftsschluss werden Overnight-Positionen mit dem Kontraktkurs zum Geschäftsschluss („Schlusskurs“; siehe Abschnitt F („Kontraktspezifikati- onen“)) bewertet. Art.-Nr.:161 - 11 Unrealisierte Gewinne bzw. Verluste werden mit der Tagesendabrechnung abgerechnet und vorläufig gutgeschrieben. Hierbei werden bereits vorläufig gutge- schriebenen unrealisierten Gewinnen bzw. Verlusten aus Vortagen berücksichtigt. Vorläufig gutgeschrieben bedeutet, dass unrealisierte Gewinne nicht in das verfügbare Kapital einfließen, unrealisierte Verluste aber das verfügbare Kapital reduzieren. Für unrealisierte Gewinne bzw. Verluste, die in einer Währung anfallen, die nicht der Abrechnungswährung entspricht, erfolgt eine Umrechnung in die Abrechnungswährung. Die Umrechnung erfolgt zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt durch einen entsprechenden, auf der Handelsplattform ausgewiesenen Umrechnungskurs. Bewertungsgewinne werden mit dem Kaufkurs und Bewertungsverluste mit dem Verkaufskurs umgerechnet. Der Kunde trägt für unreali- sierte Gewinne und Verluste das Währungsrisiko. Die Bewertung einer CFD-Gesamtposition entspricht der Summe der Bewertungen ihrer CFD-Teilpositionen.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.