Postanschrift. Als Postanschrift gilt immer die Anschrift des ersten Kontoinhabers gemäß Girokonto Antrag (keine Postfachadresse). Alle kontobezogenen Mitteilungen – mit Ausnahme von Kündigungen – werden nur an diese Postanschrift versandt. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, jede Änderung der Postanschrift unverzüglich mitzuteilen.
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Postanschrift. Als Postanschrift gilt immer die Anschrift des ersten Kontoinhabers gemäß Girokonto Antrag (keine Postfachadresse). Alle kontobezogenen Mitteilungen – mit Ausnahme von Kündigungen – werden nur an diese Postanschrift versandt. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, jede Änderung der Postan- schrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Als Postanschrift unverzüglich mitzuteilengilt die Adresse des ersten Kontoinhabers. Alle Kontomitteilungen – mit Ausnahme von Kündigungen, diese gehen an alle Kontoin- haber – werden nur an diese Postanschrift versandt.
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Postanschrift. Als Postanschrift gilt immer die Anschrift des ersten Kontoinhabers gemäß Girokonto Antrag (keine Postfachadresse). Alle kontobezogenen Mitteilungen – mit Ausnahme von Kündigungen – werden nur an diese Postanschrift versandt. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, jede Änderung der Postan- schrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Als Postanschrift unverzüglich mitzuteilengilt die Adresse des ersten Kontoinhabers. Alle Kontomitteilungen – mit Ausnahme von Kündigungen, diese gehen an alle Konto- inhaber – werden nur an diese Postanschrift versandt.
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