Auskunftspflichten. Sofern SBPS Auskunftsbedarf aufgrund von gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen hat, erklärt sich der Karteninhaber bereit, entsprechenden Nachfragen unmittelbar Folge zu leisten.
Auskunftspflichten. Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen (insbesondere zur Erfüllung der Vorgaben nach dem Geldwäschegesetz und der Abgabenordnung) kann die Bank weitergehende Auskünfte und Nachweise – insbesondere zur Herkunft von bei ihr hinterlegten Tagesgeldeinlagen - beim Kunden einholen. Sofern diese Auskünfte nicht erfolgen, kann die Bank von der Kontoeröffnung Abstand nehmen bzw. eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Auskunftspflichten. Der Kunde nennt bei telefonischen oder schriftlichen Fragen im Interesse einer zügigen Bearbeitung folgende Informationen: – Software-Bezeichnung LOG-FT Server – Lizenznummer LV xxxx - siehe Lieferschein
Auskunftspflichten. Sollte die Integrationsinitiative – trotz Förderzusage – nicht oder nicht zum zugesagten Zeitpunkt gestartet werden, hat der Fördernehmer dies dem ÖIF unverzüglich zu melden. Eine zeitliche Verschiebung oder eine inhaltliche Änderung der Tätigkeiten des Fördernehmers im Rahmen der geförderten Initiative bedarf jedenfalls der schriftlichen Zustimmung durch den ÖIF.
Auskunftspflichten. (1) Das beratene Unternehmen stimmt zu, dass das Beratungsunternehmen/die Beratungsorga- nisation dem BMWK und dem BAFA als der vom BMWK mit der Abwicklung des Förderprogramms Beratungsgutschein Afrika beauftragten Stelle auf Verlangen unverzüglich Auskunft zur Durchführung der Beratung gibt.
(2) Das beratene Unternehmen stimmt auch zu, Informationen über diesen Beratungsvertrag, wesentliche Inhalte der Beratung und deren Ergebnisse ggf. dem Bundesrechnungshof und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages offenzulegen, sofern der Bundesrech- nungshof und/oder der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages dies verlangen.
Auskunftspflichten. Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, der Gemeinde alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlagen erforderli- chen Auskünfte zu erteilen, auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel, jede Veränderung der Grundstücksfläche oder der Anzahl der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen. Verstößt ein Beitragspflichtiger gegen seine Auskunftspflicht nach § 16 dieser Satzung oder begeht er sonst eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 16 Abs. 2 KAG LSA, kann diese mit einem Bußgeld bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.
Auskunftspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine Selbstauskunft abzugeben. Die OD wird dem Kunden Version 3.0/19.07.2022 AGB Seite 7 von 8 hierzu entsprechende Informationen zu kommen las- sen. Hier ist insbesondere anzugeben, ob und ggf. in welcher Höhe bei den Krankenversicherungsträgern Beitragsrückstände bestehen. OD wird, wenn erfor- derlich, weitere Unterlagen anfordern.
Auskunftspflichten. Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde Ainring die Gründe für die Höhe der maßgeblichen Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang der Veränderungen Auskunft zu erteilen. Dies gilt insbesondere soweit Ermäßi- gungen beansprucht werden (§ 5).
Auskunftspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine Selbstauskunft abzugeben. Die OD wird dem Kunden hierzu entsprechende Informationen zu kommen las- sen. Hier ist insbesondere anzugeben, ob und ggf. in welcher Höhe bei den Krankenversicherungsträgern Beitragsrückstände bestehen. OD wird, wenn erfor- derlich, weitere Unterlagen anfordern.
Auskunftspflichten. Bezeichnung der Veranstaltung:………………………………………………………………………