Auskunftspflichten Musterklauseln

Auskunftspflichten. Sofern SBPS Auskunftsbedarf aufgrund von gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen hat, erklärt sich der Karteninhaber bereit, entsprechenden Nachfragen unmittelbar Folge zu leisten.
Auskunftspflichten. Der Kunde nennt bei telefonischen oder schriftlichen Fragen im Interesse einer zügigen Bearbeitung folgende Informationen: – Software-Bezeichnung LOG-FT Server – Lizenznummer LV xxxx - siehe Lieferschein
Auskunftspflichten. Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen (insbesondere zur Erfüllung der Vorgaben nach dem Geldwäschegesetz und der Abgabenordnung) kann die Bank weitergehende Auskünfte und Nachweise – insbesondere zur Herkunft von bei ihr hinterlegten Festgeldeinlagen - beim Kunden einholen. Sofern diese Auskünfte nicht erfolgen, kann die Bank von der Kontoeröffnung Abstand nehmen bzw. eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Auskunftspflichten. (1) Das beratene Unternehmen stimmt zu, dass das Beratungsunternehmen/die Beratungsorga- nisation dem BMWK und dem BAFA als der vom BMWK mit der Abwicklung des Förderprogramms Beratungsgutschein Afrika beauftragten Stelle auf Verlangen unverzüglich Auskunft zur Durchführung der Beratung gibt. (2) Das beratene Unternehmen stimmt auch zu, Informationen über diesen Beratungsvertrag, wesentliche Inhalte der Beratung und deren Ergebnisse ggf. dem Bundesrechnungshof und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages offenzulegen, sofern der Bundesrech- nungshof und/oder der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages dies verlangen.
Auskunftspflichten. Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, der Gemeinde alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlagen erforderli- chen Auskünfte zu erteilen, auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel, jede Veränderung der Grundstücksfläche oder der Anzahl der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen. Verstößt ein Beitragspflichtiger gegen seine Auskunftspflicht nach § 16 dieser Satzung oder begeht er sonst eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 16 Abs. 2 KAG LSA, kann diese mit einem Bußgeld bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.
Auskunftspflichten. Bezeichnung der Veranstaltung:………………………………………………………………………
Auskunftspflichten. Sollte die Integrationsinitiative – trotz Förderzusage – nicht oder nicht zum zugesagten Zeitpunkt gestartet werden, hat der Fördernehmer dies dem ÖIF unverzüglich zu melden. Eine zeitliche Verschiebung oder eine inhaltliche Änderung der Tätigkeiten des Fördernehmers im Rahmen der geförderten Initiative bedarf jedenfalls der schriftlichen Zustimmung durch den ÖIF.
Auskunftspflichten. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, wesentliche Änderungen, die das Benutzungsverhältnis betreffen, unverzüglich anzuzeigen. Insbesondere sind sie verpflichtet, den Wegfall des Sorgerechtsstatus bei einer bislang sorgeberechtigten Person, Veränderungen beim Bring- und Abholberechtigten und im Notfall zu benachrichtigenden Personenkreis sowie einen Wohnortwechsel zu melden.
Auskunftspflichten. Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde Ainring die Gründe für die Höhe der maßgeblichen Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang der Veränderungen Auskunft zu erteilen. Dies gilt insbesondere soweit Ermäßi- gungen beansprucht werden (§ 5).
Auskunftspflichten. Schadenverhütung EDV-Technik Datensicherung Stichtagsmeldung