Praktika. Pflichtpraktikum Ferialpraktikum
Praktika. Mit Abschluss des Weiterbildungsvertrages verpflichten Sie sich, 25 Tage unbezahlt als PraktikantIn bei Programmen von AVENTERRA e. V. mit zu arbeiten. Die Mitarbeit ist verpflichtender Teil der Weiterbildung und der Finanzierung des Weiterbildungskonzeptes. Nicht geleistete Praktikumstage werden mit 30 € pro Tag in Rechnung gestellt. Sollten bereits 6 oder mehr Seminare des Basispakets der Weiterbildung besucht worden sein, ohne mindestens 10 Praktikumstage absolviert zu haben, hat AVENTERRA e. V. das Recht, Ihnen den Besuch weiterer Seminare zu verweigern, bis ein Praktikum absolviert worden ist.
Praktika. Während eines Beruflichen Trainings findet mindestens ein Betriebspraktikum statt. Dieses soll die Teilnehmenden dabei unterstützen, ihre beruflichen Vorstellungen zu überprüfen und ggf. anzupassen bzw. sich auf den beruflichen Alltag und den beruflichen Wiedereinstieg vorzubereiten. Die Praktika werden durchgängig von den Mitarbeitenden des BTZ begleitet.
Praktika. Sollte in einem vorherigen Studiengang ein Praktikum absolviert worden sein, das in Form und Inhalt den Praktika des Optionalbereichs gleichwertig ist, kann es auf Antrag im Optionalbereich angerechnet werden, sofern es in direktem Bezug zum jetzigen Studium steht und nicht in den neu studierten Fächern angerechnet wird. Grundsätzlich gilt auch hier die Berichts- und Dokumentationspflicht. Der Antrag auf Anerkennung wird in der Geschäftsstelle des Optionalbereichs über die entsprechende Kontaktseite auf der Homepage gestellt (xxxxx://xxxxx.xxxx-xxx-xxxxxx.xx/xxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx/) und im Auftrag des Gemeinsamen Ausschusses bearbeitet. Im Falle der Anerkennung erfolgt der unbenotete Eintrag in eCampus mit 10 CP.
Praktika. Ergibt sich für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Kursen die Notwendigkeit der Absolvierung diverser Praktika, erwächst diesen daraus kein Recht gegenüber der inbildung auf die Zur- Verfügungstellung oder Organisation geeigneter Praktikumsplätze. Die inbildung haftet nicht für etwaige Schäden an Praktikanten und Praktikantinnen oder deren Sachen im Rahmen solcher Praktika oder für Schäden an von Praktikanten oder Praktikantinnen verschiedenen Personen (zB. Pflegebedürftigen, Pflegepersonal etc.) oder für Schäden an jeglichem Inventar, Räumlichkeiten, Medien oder Geräten und dgl. Weiters verweist die inbildung darauf, dass eine Entlohnung für die Tätigkeiten bei einer Praktikumsstelle nicht vorgesehen ist bzw. unter Umständen – nur unabhängig von inbildung -vereinbart werden kann. Eine Entlohnung durch den Verein Jugend am Werk Steiermark bzw. die inbildung ist jedenfalls ausgeschlossen.
Praktika. Für behinderte Menschen, die an einem Praktikum bei der Fraport AG Interesse zeigen, wird von der Schwerbehinderten- vertretung nach geeigneten Stellen ge- sucht. Nach Beendigung jedes Praktikums ist zu prüfen, ob eine Übernahme in ein Dauer- arbeitsverhältnis bei der Fraport AG mög- lich ist.
Praktika. Im Laufe der Weiterbildung sind 50 Stunden Praktika zu absolvieren, die Hälfte sollte bis zur Zwischenprüfung erfolgen. Wir empfehlen mindestens 5 Stunden als Hospitationspraktika durchzuführen. Danach folgen mind. 4 Stunden Schriftdolmetschprakika, bei denen der/die PraktikantIn auf einem separaten Computer ohne Einsicht Dritter schriftdolmetscht. Personen ohne Vorkenntnis im Bereich Hörschädigung wird außerdem empfohlen mindestens 3 Stunden Praktikum in einer Beratungsstelle für Menschen mit Hörschädigung oder in einer Schriftdolmetschervermittlungsstelle zu machen. Für die Praktika gilt grundsätzlich ein Abwerbeverbot der Kunden. Näheres regelt der Praktikumsvertrag Hierbei können die Praktikumsplätze an unterschiedlichen Orten in Deutschland liegen. Kombia GbR bietet Praktikumsplätze an, des weiteren sind die Teilnehmer aufgefordert, sich auch selbstständig um Praktikumsplätze zu bemühen. Teilnehmer mit Vorerfahrung können eine Anerkennung ihrer Vorkenntnisse in Bezug auf die Dauer der Praktika anerkennen lassen. Ich habe Vorerfahrungen, die ich auf die Dauer der Praktika anrechnen lassen möchte. Entsprechende Belege, erhalten Sie anbei. Ich möchte oder kann meine Vorerfahrungen nicht auf die Dauer der Praktika anrechnen lassen. Ich habe Vorerfahrung in den Bereichen: Gebärdensprachdolmetschen (Erlassung von bis zu 10 Stunden) Hörgeschädigtenpädagogik (Erlassung von bis zu 5 Stunden) Untertitlung mit Spracherkennung (Erlassung von bis zu 20 Stunden) Schriftdolmetschen mit anderem System (Erlassung von bis zu 20 Stunden) Taubblindenassistenz (Erlassung von bis zu 12 Stunden) Sonstiges:
Praktika. Die KOST-Geschäftsstelle bietet keine Praktika an. Der Steuerungsausschuss kann über begründete Ausnahmen entscheiden.
Praktika. Wenn für den Lehrgang ein Praktikum vereinbart ist, unterstützt DEKRA die Teil- nehmer/-innen bei der Beschaffung geeigneter Praktikantenplätze.
Praktika. Art. 10.1. Praktika für die deutschen Studierenden
Art. 10.2. Praktika für die kasachischen Studierenden