Durchführung von Veranstaltungen. Im Rahmen des Vertrages gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Organisation/ Ausrichtung/Durchführung von Fest-, Tanz-, Musikveranstaltungen sowie Bazare, Flohmärkte, Vorträge usw. bis zu einer Besucheranzahl von max. 1.000 Personen beitragsfrei mitversichert. Bitte hierzu beachten: Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz für a) Rennveranstaltungen in Verbindung mit motorgetriebenen Fahrzeugen; b) Veranstaltungen in Verbindung mit Luft- und/oder Raumfahrzeugen;
Durchführung von Veranstaltungen. 4.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Ver- anstaltungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer ge- sonderten Vereinbarung durchgeführt. Die Akademie behält sich je- doch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
4.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch ei- nen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines ver- säumten Veranstaltungstages.
4.3 Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen, seitens der Akademie nicht zu vertretenden Gründen abzusagen, diese sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: plötzliche Erkran- kung des Dozenten. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zu- rückerstattet. Darüber hinaus gehenden Ansprüche entstehen dem Teilnehmer daraus nicht.
4.4 Für eine als „Garantierte Durchführung“ gekennzeichnete Veran- staltung wird die Durchführung garantiert. Ist die entsprechende Ver- anstaltung bei der Buchung bereits ausgebucht, besteht kein An- spruch auf Teilnahme an einer solchen Veranstaltung. Die Akademie behält sich bei Erkrankung eines Dozenten oder sonstigen unvorher- sehbaren Ereignissen und solcher, die die Akademie nicht zu vertre- ten hat (z. B. Änderung von pandemiebedingten Vorgaben) vor, die Veranstaltung dennoch abzusagen. Bei einer solchen Absage wird die Akademie versuchen, dem Teilnehmer einen Ersatztermin anzu- bieten. Dem Teilnehmer steht es frei den Ersatztermin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.
Durchführung von Veranstaltungen a. Sie sind für alle von Ihnen organisierten, durchgeführten oder ausgerichteten Veranstaltungen sowie für alle im Zusammenhang mit solchen Veranstaltungen entstandenen Kosten, Ausgaben und Verpflichtungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktionskosten, Vertriebs- und Marketingkosten, und alle Verkaufs-, Nutzungs-, Mehrwert- und ähnliche Steuern) allein verantwortlich.
b. Sie sind allein verantwortlich für (i) die Einhaltung aller geltenden Gesetze im Hinblick auf Ihre Veranstaltungen sowie die Teilnahme der Spieler an diesen Veranstaltungen, (ii) für die Beschaffung aller behördlichen Genehmigungen, Lizenzen und Zulassungsbescheide, die für die Organisation und Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind, und (iii) für die Einhaltung der Altersbeschränkungen der Spieler sowie der arbeitsrechtlichen Anforderungen in der Gerichtsbarkeit, in der die Veranstaltung stattfindet. Falls für Ihre Veranstaltung eine Freigabe, Einverständniserklärung, Verzichtserklärung, Lizenz oder Genehmigung von einer Drittpartei erforderlich ist, sind Sie allein verantwortlich für die Beschaffung einer solchen Freigabe, Einverständniserklärung, Verzichtserklärung, Lizenz oder Genehmigung, und zwar auf eigene Kosten.
c. Ohne Einschränkung des Vorstehenden in Abschnitt 3(b) sind Sie allein verantwortlich dafür zu bestimmen, ob das in Ihrer Gerichtsbarkeit geltende Gesetz es dem Organisator einer Veranstaltung gestattet, Bargeld- und/oder Sachpreise an Spieler und/oder Teams zu zahlen oder diese damit auszuzeichnen.
x. Xxx erklären sich ausdrücklich damit einverstanden und erkennen an, dass weder Sie noch eine andere für Sie oder mit Ihnen tätige Person gegenüber Epic ein Recht auf Erstattung eines Teils oder aller im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Durchführung, dem Management oder der Ausrichtung einer Veranstaltung entstandenen Kosten oder Ausgaben hat.
e. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie sich nicht in einer Weise verhalten, die einen Verstoß gegen diese Bedingungen darstellen oder anderweitig dem Vergnügen des Spiels durch andere Nutzer gemäß der Intention von Epic (gemäß Bestimmung durch Epic) entgegensteht, und dass Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass sich jeder Teilnehmer bei Ihren Veranstaltungen ebenso verhält. Insbesondere und ohne Einschränkung des Vorstehenden beteiligen Sie sich nicht an belästigendem oder respektlosem Verhalten, am Gebrauch einer beschimpfenden oder beleidigenden Sprache, am Ver...
Durchführung von Veranstaltungen. 4.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem Veranstaltungs-programm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Die Staplerwelt Xxxxxxxx behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
4.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.
4.3 Die Staplerwelt Xxxxxxxx behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen, seitens der Staplerwelt Xxxxxxxx nicht zu vertretenden Gründen abzusagen, diese sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: plötzliche Erkrankung des Dozenten. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Darüber hinaus gehenden Ansprüche entstehen dem Teilnehmer daraus nicht.
4.4 Für eine als „Garantierte Durchführung“ gekennzeichnete Veranstaltung wird die Durchführung garantiert. Ist die entsprechende Veranstaltung bei der Buchung bereits ausgebucht, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer solchen Veranstaltung. Die Staplerwelt Xxxxxxxx behält sich bei Erkrankung eines Dozenten vor, die Veranstaltung dennoch abzusagen. Bei einer solchen Absage wird die Staplerwelt Xxxxxxxx versuchen, dem Teilnehmer einen Ersatztermin anzubieten. Dem Teilnehmer steht es frei den Ersatztermin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.
Durchführung von Veranstaltungen. ERE behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben bzw. abzubrechen. Die Absage kann formfrei erfolgen. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass insbesondere Witterungsbedingungen eine gefahrlose Durchführung der Veranstaltung hindern können. Es liegt allein im Ermessen von ERE, unter bestimmten Witterungsbedingungen eine Veranstaltung nicht durchzuführen. Einer näheren Begründung bedarf es in allen Fällen nicht, in denen die Hinderungsgründe offensichtlich sind, insbesondere die Wetterlage. Für den Fall, dass eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abgesagt, verschoben oder abgebrochen wird, hat der Kunde einen Anspruch auf Teilnahme zu einem anderen Termin. Bei der Terminvereinbarung haben die Parteien auf die Interessen des jeweils anderen Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, insbesondere auf Anreisewege und Buchungsstände. Des Weiteren obliegt es allein ERE, bei Vorliegen bestimmter ungünstiger Witterungsbedingungen eine Veranstaltung nicht abzusagen, wenn nach der pflichtgemäße sorgfältige Einschätzung von ERE die Sicherheit des Kunden dennoch gewährleistet bleibt und der Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinflusst wird. Sagt der Kunde in einem solchen Fall seine Teilnahme ab, besteht kein Erstattungsanspruch. Sollte ERE durch eine solche Absage sonstige Vermögensnachteile entstehen, insbesondere durch das vergeblich gewordene Vorhalten von Personal und Fahrzeugen, haftet hierfür der Kunde.
Durchführung von Veranstaltungen. Der Veranstalter benennt namentlich einen Verantwortlichen, der während der gesamten Veranstaltungsdauer anwesend und für den Informationsfluss zwischen ATC und Veranstaltungsteilneh- mern verantwortlich ist. Er übergibt den Mitarbeitern der ATC GmbH spätestens bei Veranstaltungsende eine gültige Teilnehmerliste. Von jedem Teilnehmer ist die Erklärung zur Nutzung des Prüfgelän- des Aldenhoven Testing Center zu unterzeichnen. Dem Veranstalter steht frei, die Einweisungsdokumente in die Nutzungsordnung zu übernehmen. In diesen Fällen gilt die gesonderte Nutzungsordnung für das Prüfgelände Aldenhoven Testing Center für Veranstaltungen.
Durchführung von Veranstaltungen. (1) Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt.
(2) Die LiiDU ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.
(3) Die LiiDU ist berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall, Quarantäne) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Ein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Referenten besteht nicht.
Durchführung von Veranstaltungen. Im Rahmen des Vertrages gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Organisation/ Ausrichtung/Durchführung von Fest-, Tanz-, Musikveranstaltungen sowie Bazare, Flohmärkte, Vorträge usw. bis zu einer Besucheranzahl von max. 1.000 Personen beitragsfrei mitversichert. Bitte hierzu beachten: Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz für
a) Rennveranstaltungen in Verbindung mit motorgetriebenen Fahrzeugen;
b) Veranstaltungen in Verbindung mit Luft- und/oder Raumfahrzeugen;
c) Reiseveranstaltungen, auch soweit diese in Verbindung mit der Organisation, Ausrichtung und/oder Durchführung konventioneller Veranstaltungen erfolgen.
d) Ansprüche im Zusammenhang mit Canyoning, Rafting, Bungee-Jumping, Höhlenwandern, Klettern und Abseilen (Alpin) sowie Eisklettern, Tauchen, Gebirgsbachspringen und -fahrten, Heliskiing, Fallschirmspringen.
Durchführung von Veranstaltungen. Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungs- programm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt. BSJ behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages. BSJ behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen kommt BSJ für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die den Teilnehmern durch Absage entstehen, nicht auf.
Durchführung von Veranstaltungen. 9.1. Soweit in der Tanzschule eine Garderobe besteht, wird hierfür keine Haftung übernommen. Die Regelungen zu Abschnitt 10 bleiben unberührt.
9.2. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen der die Veranstaltung leitenden Person, insbesondere soweit diese die Sicherheit des Teilnehmers oder anderer Teilnehmer betreffen, Folge zu leisten. Soweit ein Teilnehmer solche Anweisungen mehrfach missachtet, kann der Teilnehmer von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ebenso kann ein Teilnehmer von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn der Ablauf der Veranstaltung durch unangemessenes Verhalten erheblich gestört wird. Eine erhebliche Störung liegt z.B. bei Trunkenheit oder grober Beleidigung der leitenden Person(en) oder anderer Teilnehmer vor. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.