Durchführung von Veranstaltungen. Im Rahmen des Vertrages gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Organisation/ Ausrichtung/Durchführung von Fest-, Tanz-, Musikveranstaltungen sowie Bazare, Flohmärkte, Vorträge usw. bis zu einer Besucheranzahl von max. 1.000 Personen beitragsfrei mitversichert. Bitte hierzu beachten: Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz für a) Rennveranstaltungen in Verbindung mit motorgetriebenen Fahrzeugen; b) Veranstaltungen in Verbindung mit Luft- und/oder Raumfahrzeugen;
Durchführung von Veranstaltungen a. Sie sind für alle von Ihnen organisierten, durchgeführten oder ausgerichteten Veranstaltungen sowie für alle im Zusammenhang mit solchen Veranstaltungen entstandenen Kosten, Ausgaben und Verpflichtungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktionskosten, Vertriebs- und Marketingkosten, und alle Verkaufs-, Nutzungs-, Mehrwert- und ähnliche Steuern) allein verantwortlich.
Durchführung von Veranstaltungen. 4.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungs- programm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Die Akademie behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
Durchführung von Veranstaltungen. ERE behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben bzw. abzubrechen. Die Absage kann formfrei erfolgen. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass insbesondere Witterungsbedingungen eine gefahrlose Durchführung der Veranstaltung hindern können. Es liegt allein im Ermessen von ERE, unter bestimmten Witterungsbedingungen eine Veranstaltung nicht durchzuführen. Einer näheren Begründung bedarf es in allen Fällen nicht, in denen die Hinderungsgründe offensichtlich sind, insbesondere die Wetterlage. Für den Fall, dass eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abgesagt, verschoben oder abgebrochen wird, hat der Kunde einen Anspruch auf Teilnahme zu einem anderen Termin. Bei der Terminvereinbarung haben die Parteien auf die Interessen des jeweils anderen Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, insbesondere auf Anreisewege und Buchungsstände. Des Weiteren obliegt es allein ERE, bei Vorliegen bestimmter ungünstiger Witterungsbedingungen eine Veranstaltung nicht abzusagen, wenn nach der pflichtgemäße sorgfältige Einschätzung von ERE die Sicherheit des Kunden dennoch gewährleistet bleibt und der Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinflusst wird. Sagt der Kunde in einem solchen Fall seine Teilnahme ab, besteht kein Erstattungsanspruch. Sollte ERE durch eine solche Absage sonstige Vermögensnachteile entstehen, insbesondere durch das vergeblich gewordene Vorhalten von Personal und Fahrzeugen, haftet hierfür der Kunde.
Durchführung von Veranstaltungen. Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungs- programm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt. BSJ behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages. BSJ behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen kommt BSJ für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die den Teilnehmern durch Absage entstehen, nicht auf.
Durchführung von Veranstaltungen. Der Veranstalter benennt namentlich einen Verantwortlichen, der während der gesamten Veranstaltungsdauer anwesend und für den Informationsfluss zwischen ATC und Veranstaltungsteilneh- mern verantwortlich ist. Er übergibt den Mitarbeitern der ATC GmbH spätestens bei Veranstaltungsende eine gültige Teilnehmerliste. Von jedem Teilnehmer ist die Erklärung zur Nutzung des Prüfgelän- des Aldenhoven Testing Center zu unterzeichnen. Dem Veranstalter steht frei, die Einweisungsdokumente in die Nutzungsordnung zu übernehmen. In diesen Fällen gilt die gesonderte Nutzungsordnung für das Prüfgelände Aldenhoven Testing Center für Veranstaltungen.
Durchführung von Veranstaltungen. 4.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem Veranstaltungs-programm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Die Staplerwelt Xxxxxxxx behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
Durchführung von Veranstaltungen. (1) Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt.
Durchführung von Veranstaltungen. (1) Der Unterricht wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt durchgeführt. Die Akademie behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
Durchführung von Veranstaltungen. 9.1. Soweit in der Tanzschule eine Garderobe besteht, wird hierfür keine Haftung übernommen. Die Regelungen zu Abschnitt 10 bleiben unberührt.