Praktikumsvergütung Musterklauseln

Praktikumsvergütung. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Zahlung einer Praktikumsvergütung. Sofern allerdings eine Vergütung zahlenmäßig im Praktikumsvertrag festgelegt wird, hat die Praktikantin / der Praktikant das Recht auf Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die in den letzten Jahren üblicherweise vereinbarte Praktikumsvergütung lag zwischen 100 und 300 € monatlich. Einige Praktikumsbetriebe gewähren außerdem einen Fahrtkostenzuschuss.
Praktikumsvergütung. Eine Praktikumsvergütung für die Praktikanten und für die Betriebe ist in der Schul- und Prü- fungsordnung nicht vorgesehen. Zutreffendes bitte ankreuzen und ggfs. ergänzen: Der Betrieb stellt unentgeltlich □ die Verpflegung (nichtzutreffendes bitte streichen) Frühstück / Pausenvesper / Mittagessen / Abendessen □ die Arbeitskleidung □ die Reinigung der Arbeitskleidung □ ………….………………………………………………..
Praktikumsvergütung. Die Orientierungspraktikantin/Der Orientierungspraktikant1 erhält eine monatliche Prakti- kumsvergütung entsprechend § 4 der Arbeitsrechtlichen Regelung über die Rechtsverhält- nisse von Orientierungspraktikantinnen und -praktikanten (z. Zt. Euro). Die Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub sowie Arbeitsbefreiung richtet sich nach den Bestimmungen der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO).
Praktikumsvergütung. Der Betrieb zahlt der Praktikantin/dem Praktikant in Übereinstimmung mit dem Mindestlohngesetz eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR brutto.
Praktikumsvergütung. Es besteht kein Rechtsanspruch der Praktikantin auf eine Praktikumsvergütung. Eine Vergütung wird dementsprechend von der Praktikumsstelle nicht gezahlt.
Praktikumsvergütung. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Zahlung einer Praktikumsvergütung. Sofern allerdings eine Vergütung zahlenmäßig im Praktikumsvertrag festgelegt wird, hat die Praktikantin / der Praktikant das Recht auf Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die in den letzten Jahren üblicherweise vereinbarte Praktikumsvergütung lag zwischen 100 und 300 € monatlich. Einige Praxisbetriebe gewähren außer- dem einen Fahrtkostenzuschuss. Der Betrieb zahlt der Praktikantin / dem Praktikanten monatlich eine Vergütung von Euro und gewährt Urlaubstage (Praktikumstage) in Höhe von Tagen. Vor Aufnahme der fachpraktischen Ausbildung muss sie/er gemäß § 32 Abs. 1 des Jugendarbeits- schutzgesetzes dem Praktikumsbetrieb eine gesundheitliche Bescheinigung vorlegen. Die Praktikantin /der Praktikant unterliegt der betrieblichen Ordnung, den Unfallverhütungsvorschriften, dem Datenschutz und der Schweigepflicht. Sie/er ist verpflichtet, die angebotenen Ausbildungsmöglich- keiten wahrzunehmen. Versäumnisse hat sie/er entsprechend den betrieblichen Regeln unverzüglich anzuzeigen. Die Praktikantin/der Praktikant fertigt Wochenberichte und zwei Halbjahresberichte an, welche als Aus- bildungsnachweis über den zeitlichen und sachlichen Ablauf der fachpraktischen Ausbildung Auskunft geben.
Praktikumsvergütung. Die Praktikantin/der Praktikant hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Praktikumsvergütung, es sei denn, dass der Praktikumsbetrieb eine Vergütung mit dem Praktikanten/der Praktikantin vereinbart.
Praktikumsvergütung. Grundsätzlich besteht für die Praxiseinrichtung keine Verpflichtung zur Zahlung einer Prak- tikumsvergütung. Sofern allerdings eine Vergütung zahlenmäßig im Praktikumsvertrag fest- gelegt wird, hat die Fachoberschülerin/der Fachoberschüler das Recht auf Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die in den letzten Jahren üblicherweise vereinbarte Praktikums- vergütung lag zwischen € 100,-- bis € 300,-- monatlich. Einige Praxiseinrichtungen gewäh- ren außerdem einen Fahrtkostenzuschuss.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.