Common use of PREISANGEBOTE Clause in Contracts

PREISANGEBOTE. (1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers sind in EURO. Sofern nichts Anderes vereinbart oder angeboten wurde, gelten die Preise des Auftragnehmers ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Bei Bestellungen die per Mail beauftragt werden, werden gesonderte Versandspesen und Porto nach Gewicht und Versandart verrechnet. (2) Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkte abweichen bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer. (3) Im Übrigen sind Preisangebote grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde. Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten (z.B. Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung usw.) sowie eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt den Auftragnehmer, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei Vorliegen einer der obigen Umstände zu einer Preissenkung, wenn diese Umstände zu einer Reduktion seiner Kosten geführt haben. (4) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Xxxxxxxxxxxxxx, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden. (5) Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. (6) Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, z.B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt. (7) Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen. Für Übertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

PREISANGEBOTE. (1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers sind in EURO. Sofern nichts Anderes vereinbart oder angeboten wurde, bleiben und gelten die Preise des Auftragnehmers ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Bei Bestellungen die per Mail beauftragt werdenWenn nichts anderes im Angebot angegeben ist, werden gesonderte Versandspesen so han- delt es sich bei allen auftragsbezogenen Materialien, wie Bedruckstoffe, Druckvorrichtungen (Repros, Platten, Stanzformen usw.) und Porto nach Gewicht und Versandart verrechnetBuchbindematerialien, sowie bei allen Vertriebssonderkosten (Sonderverpackungen usw. (2) Aufträgeum Tagespreise, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkte abweichen bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer. (3) Im Übrigen sind Preisangebote grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurdejeweiligen Preissituation zum Produktionszeitpunkt angepasst werden können. Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten (z.B. Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung usw.) sowie eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher kollektivvertrag- licher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt den Auftragnehmer, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des KostenvoranschlagesAnge- botes, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftraggeber Auftrag- geber ausdrücklich genehmigt. Gleichzeitig verpflichtet sich In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung) der Druck- erzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggeber eine besondere Verpackung gewünscht (Pappe, Karton, Palette, Kiste), so wird diese zu Selbstkosten weiterverrechnet. (2) Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten abweichen, bedürfen zur Begründung einer Verbind- lichkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Einlangen der Auftrags- bestätigung erhoben werden, bei Vorliegen einer widrigenfalls der obigen Umstände zu einer PreissenkungInhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart gilt. (3) Im Übrigen sind Preisangebote grundsätzlich unverbindlich, wenn diese Umstände zu einer Reduktion seiner Kosten geführt habenes sei denn, dass deren Verbindlichkeit aus- drücklich zugesagt wurde. (4) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Xxxxxxxxxxxxxx, die vom Auftraggeber Auftrag- geber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden. (5) Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können kön- nen zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. (6) Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind gestellt, soferne sie nicht ausdrücklich in den Lieferpreisen enthalteninkludiert sind. Das gleiche Gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, z.z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster Muster, Skizzen und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag Druckauftrag nicht zur Ausführung gelangtgelangt bzw. nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber storniert wird. (7) Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste DatenübertragungenDatenübertragungen (z. B. per ISDN, E-Mail oder ftp). Für Übertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

PREISANGEBOTE. (1) Das Honorar für Dienstleistungen orientiert sich an der Arbeitszeit und Arbeitsleistung. • Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers sind in EURO. Sofern nichts Anderes vereinbart oder angeboten wurde, gelten die Preise des Auftragnehmers ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und oder sonstige Versandkosten nicht ein. Bei Bestellungen die per Mail beauftragt werden, werden gesonderte Versandspesen und Porto nach Gewicht und Versandart verrechnet. (2) Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkte abweichen bedürfen zur Begründung vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Verbindlichkeit Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Bestätigung durch den Auftragnehmer. (3) Im Übrigen sind Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen 7 Tagen widersprochen werden. Diese Widerspruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein. • Generell gelten Preisangebote grundsätzlich als unverbindlich, es sei dennsoweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird. Der Auftraggeber genehmigt, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde. Eine eine maßgebliche Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten der im folgenden bestimmten Kosten (z.B. Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung usw.Materialproben bei Spezialanfertigungen) sowie eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt den AuftragnehmerAuftragnehmer berechtigt, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei Vorliegen einer der obigen Umstände zu einer Preissenkung, wenn diese Umstände zu einer Reduktion seiner Kosten geführt haben. (4) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes durch den Auftraggeber werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche solche nachträglichen Änderungen gelten auch Wiederholungen von XxxxxxxxxxxxxxProbeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden. (5) Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. (6) . • Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, z.wie z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben gehen mit Bezahlung in jedem Fall das Eigentum des Auftragnehmers Auftraggebers über und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt. (7) . • Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen. Für Übertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

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Samples: General Terms and Conditions

PREISANGEBOTE. (1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers sind in EUROenthalten keine Mehrwertsteuer, soweit sich die Mitteilung oder das Angebot nicht an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes richtet. Sofern nichts Anderes vereinbart oder angeboten wurde, gelten die Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Bei Bestellungen Wenn nichts anderes im Angebot angegeben ist, so handelt es sich bei allen auftragsbezogenen Materialien wie Bedruckstoffe (Papier, Karton usw.), Druckvorrichtungen (Filme, Repros, Platten, Stanzformen usw.) und Buchbindematerialien, sowie bei allen Vertriebssonderkosten (Sonderverpackungen usw.) um Tagespreise, die per Mail beauftragt der jeweiligen Preissituation zum Produktionszeitpunkt angepasst werden können. In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung) der Druckererzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggeber eine besondere Verpackung gewünscht (Pappe, Karton, Palette, Kiste), so wird diese zu Selbstkosten weiterverrechnet. Werden Kisten oder Paletten in einwandfreiem Zustand innerhalb von 4 Wochen frei Lieferbetrieb zurückgestellt, so können bis zwei Drittel des Selbstkostenpreises der Kisten bzw. Paletten gutgeschrieben werden, werden gesonderte Versandspesen und Porto nach Gewicht und Versandart verrechnet. (2) Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkte abweichen abweichen, bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart gilt. (3) Im Übrigen sind Preisangebote grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde. Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten (z.z. B. Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung usw.) sowie eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt den Auftragnehmer, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei Vorliegen einer der obigen Umstände zu einer Preissenkung, wenn diese Umstände zu einer Reduktion seiner Kosten geführt haben. (4) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z.z. B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Xxxxxxxxxxxxxx, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden. (5) Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. (6) Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, z.z. B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt. (7) Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste DatenübertragungenDatenübertragungen (z. B. per ISDN). Für Übertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

PREISANGEBOTE. (1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers sind in EURO. Sofern nichts Anderes vereinbart enthalten keine Mehrwertsteuer, soweit sich die Mitteilung oder angeboten wurde, gelten die Preise das Angebot nicht an Verbraucher im Sinne des Auftragnehmers ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Bei Bestellungen die per Mail beauftragt werden, werden gesonderte Versandspesen und Porto nach Gewicht und Versandart verrechnetKonsumentenschutzgesetzes richtet. (2) Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkte abweichen bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer. (3) Im Übrigen übrigen sind Preisangebote grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass daß deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt zu- gesagt wurde. Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten (z.B. FilmeTreibstoffpreise, PlattenGebühren, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung usw.Versicherungstarife) sowie eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt den Auftragnehmer, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei Vorliegen einer der obigen Umstände zu einer Preissenkung, wenn diese Umstände zu einer Reduktion seiner Kosten geführt haben. (4) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) oder seiner Erfüllungsgehilfen, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes Stillstandes (zumutbare Ersatzladungen binnen angemessener Frist befreien den Auftraggeber vom Standgeld) oder anderer Folgekosten wie etwa » Umwegkilometer, » Leerkilometer, » Folgekosten für nicht vereinbarte Überladung durch den Belader (Aufträgen zum Transport von Waren mit einem Gewicht von mehr als maximal 24,5 to pro Ladung wird hiermit widersprochen), » Aufwand an Lademitteln (Paletten, Latten, .usw.) etc. zu Lasten des Auftraggebers, usw.) werden dem Auftraggeber auch ohne vorherige Ankündigung berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Xxxxxxxxxxxxxx, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden. (5) Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werdenwer- den, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht. Andere als die unter oben (4) angeführten Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können ebenfalls zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. (6) Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, z.B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe angefertigte, logistische Konzepte bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers Auftragneh- mers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt. (7) Der Auftraggeber trägt die Kosten für Den Auftragnehmer bindende Aufträge, insbesonder aber auch einzelne von ihm veranlasste Datenübertragungen. Für Übertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung diesen Geschäftsbedingungen abwei- chende Vereinbarungen im Zusammenhang mit Aufträgen, kommen ausschliesslich dann zustande, wenn sie von der Geschäftsführung oder Gewährleistung übernommenderen Vertretung schriftlich angenomme wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

PREISANGEBOTE. (1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers sind in EUROEURO und enthalten keine Mehrwertsteuer, soweit sich die Mitteilung oder das Angebot nicht an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes richtet. Sofern nichts Anderes vereinbart oder angeboten wurde, gelten die Preise des Auftragnehmers ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Bei Bestellungen die per Mail beauftragt werden, werden gesonderte Versandspesen und Porto nach Gewicht und Versandart verrechnet. (2) Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkte abweichen bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer. (3) Im Übrigen sind Preisangebote grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde. Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten (z.B. Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung usw.) sowie eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt den Auftragnehmer, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei Vorliegen einer der obigen Umstände zu einer Preissenkung, wenn diese Umstände zu einer Reduktion seiner Kosten geführt haben. (4) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Xxxxxxxxxxxxxx, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden. (5) Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. (6) Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, z.B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt. (7) Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen. Für Übertragungsfehler Übertragungs-fehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

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PREISANGEBOTE. (1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise Unsere Angebote gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleibenfreibleibend. Die Preise in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden. Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des Auftragnehmers sind Vertragspartners angefertigte oder zur Verfügung gestellte Entwürfe, Skizzen oder Muster ist uns über unser Verlangen prompt auch dann zu ersetzen, wenn der in EUROAussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird. Preisangebote erlangen Verbindlichkeit, wenn wir sie mit schriftlicher Angabe des Leistungsumfanges bestätigt haben. Darüberhinausgehende Lieferungen oder Leistungen können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden. Sofern schriftlich nichts Anderes anderes vereinbart oder angeboten wurde, gelten die Preise des Auftragnehmers ab WerkWerk bzw. Sie schließen Frachtab unserem Lager ausschließlich Verpackung, PortoVerladung, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht einMehrwertsteuer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen. Eingeräumte Skonti, Rabatte, etc. werden von den Verkaufspreisen excl. Umsatzsteuer berechnet. Die Preise fußen auf den Kosten zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. Wir sind berechtigt, die Preise anzupassen, wenn die Bestellung von einem Gesamtangebot abweicht oder, wenn die Kosten sich bis zum Zeitpunkt der Lieferung geändert haben. Dies gilt insbesondere bei Erhöhungen von Nebenkosten wie Frachtraten, Versicherungsprämien, Zöllen, etc. Bei Bestellungen Vertragsabschluss mit Offenlassung der Preise wird der am Tag der Versendung geltende Preis verrechnet. Die angegebenen Preise beruhen - sofern sie in Fremdwährung angegeben sind - auf dem Devisenmittelkurs am Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung. Im Falle von Kursänderungen zu unseren Ungunsten von mehr als 2 % sind wir berechtigt, die per Mail beauftragt Preise entsprechend anzupassen. Einwendungen wegen eines Abweichens der durch uns übermittelten Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung beim Vertragspartner erhoben werden, werden gesonderte Versandspesen und Porto nach Gewicht und Versandart verrechnetwidrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart gilt. (2) Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkte abweichen bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer. (3) Im Übrigen sind Preisangebote grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde. Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten (z.B. Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung usw.) sowie eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt den Auftragnehmer, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei Vorliegen einer der obigen Umstände zu einer Preissenkung, wenn diese Umstände zu einer Reduktion seiner Kosten geführt haben. (4) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Xxxxxxxxxxxxxx, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden. (5) Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. (6) Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, z.B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt. (7) Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen. Für Übertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen