Preise, Bezahlung Musterklauseln

Preise, Bezahlung. Alle Preise sind auf der Basis der Maße und des Gewichts der Waren am Versandort berechnet. Soweit nichts anderes ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bestimmt ist, verstehen sich die Preise als netto Kasse; der Kunde hat alle Steuern sowie Transport-, Versicherungs-, Versand-, Lagerungs-, Umschlags-, Liegegeld- und sonstigen Kosten zu tragen. Jede Erhöhung dieser Kosten, die nach dem Auftragsbestätigungsdatum wirksam wird, geht zu Lasten des Kunden. Die Bezahlung der Rechnungen hat netto Kasse ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab dem Ablieferungstermin zu erfolgen. Fällt das Ende der Zahlungsfrist auf einen Tag, der in dem Land der Empfängerbank kein Bankwerktag ist, so ist die Rechnung am letzten Bankwerktag vor dem Fälligkeitsdatum der Rechnung zu begleichen. Ist über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet worden, so ist der Verkäufer nicht an die zuvor genannte Zahlungsfrist gebunden: es hat Barzahlung entweder vor dem Versand oder vor der Herstellung der Ware zu erfolgen. Kommt der Kunde bei Fälligkeit seiner Zahlungspflicht nicht nach, so ist er automatisch und ohne dass es einer Mahnung bedarf, zur Zahlung von (i) Verzugszinsen gemäß griechischen Gesetz 4152/2013 berechnet soweit nicht anders vereinbart, und (ii) ein Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages verpflichtet; auf Schadenersatz klagen und die übrigen Rechte und Ansprüche des Verkäufers aufgrund dieses Zahlungsverzuges bleiben hiervon unberührt. Kommt der Kunde einer Zahlungs- oder sonstigen Pflicht nicht fristgerecht nach, oder hat der Verkäufer Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, und ist der Kunde nicht zur Bar-Vorauszahlung oder Stellung einer vom Verkäufer geforderten Sicherheit bereit, so ist der Verkäufer ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Teil der vertraglichen Leistungen zurückzubehalten, den er bisher noch nicht erfüllt hat; in diesem Fall sind alle vom Kunden geschuldeten Beträge, gleichgültig ob sie fällig sind oder nicht, sofort zahlbar, ohne dass es einer Zahlungsaufforderung des Verkäufers bedarf. ArcelorMittal Flat Carbon Europe S.A. Greece LLC, ArcelorMittal Commercial Hellas, Karagiorga Xxxx Xxxxxx 0, XX - 00000 Xxxxxxx, Xxxxxx. EL998965236 1/4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eingehende Zahlungen des Kunden zur Begleichung von irgendwelchen Verbindlichkeiten des Kunden, die länger als 30 Tage ausstehen, einschließlich der Verzugszinsen und sonstigen Kosten in...
Preise, Bezahlung. 6.1 Die Preise für die verschiedenen Pakete, sowie die im Falle eines Vertragsschlusses anfallenden Einmalzahlungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, die auf der Website von STAYFIT STUDIO unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx abrufbar ist.
Preise, Bezahlung. (1) Die Preise verstehen sich als Gesamtpreise einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steu- ern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten in den Preisen sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe). Diese sind vom Kunden bzw. dessen Mitreisenden vor Ort nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.
Preise, Bezahlung. Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Er versteht sich als Nettopreis exklusive Transportkosten, Steuern, Gebühren oder sonstiger behördlicher Kosten oder Kosten Dritter, aber inklusive Verpackung und Versand, es sei denn anderes wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Sofern nicht anders in der Bestellung angegeben ist, erfolgt Zahlung netto innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung. Die Rechnungssumme wird nur fällig, wenn die USt-ID des Verkäufers (gemäß ISO 3166 Alpha 2 Code) auf der Rechnung angegeben ist.
Preise, Bezahlung. Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind. Sie verstehen sich „ab Werk“ (gemäß Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung), ohne Verpackung, und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Hält der Kunde die Zahlungsfrist nicht ein, kommt er ungeachtet einer Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent p.a. zu zahlen.
Preise, Bezahlung. 3.1 Die in einer Bestellung ausgewiesenen Preise sind verbindlich. Mangels abweichen- der Vereinbarung schließt der Preis die Verpa- ckung ein und versteht sich "DDP" (Delivered Duty Paid) gemäß den Incoterms 2020. Die Umsatzsteuer ist nicht enthalten.
Preise, Bezahlung. 4.1. Die Preise der Hundeschule sind der jeweils geltenden Preisliste unter www.hundeschule- xxxxxxxx.xx zu den jeweiligen Trainings-/Unterrichtsangeboten zu entnehmen. Eine Übersicht über die aktuellen Preise kann ebenfalls bei der Hundeschule vor Ort abgerufen werden.
Preise, Bezahlung. I. Alle Preisangaben in den Angeboten des Verkäufers sind Endpreise in Euro (€) und beinhalten etwaige angefallene Steuern und Abgaben. Die Versand- bzw. Frachtkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Die Frachtleistung beinhaltet keine Abtrageleistung und Entladung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.