Preise und Preisanpassung. 6.1.1 Bei Stromlieferverträgen enthält der Preis die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb der Energie sowie für die jährliche Abrechnung, hoheitliche Belastungen, d.h. die Umlage nach dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage), die Kosten der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Sonderkundenumlage), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG (Offshore-Umlage), die Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AblaV-Umlage), Abgaben (insb. Konzessionsabgaben) sowie Stromsteuer; darüber hinaus das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt und das Entgelt für den Messstellenbetrieb inklusive Messung für konventionelle Messeinrichtungen (nicht moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem nach § 2 MSbG). 6.1.2 Bei Gaslieferverträgen enthält der Preis die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb der Energie sowie für die jährliche Abrechnung, hoheitliche Belastungen (z.B. SLP-Bilanzierungsumlage, Konvertierungsumlage), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt, Abgaben (insb. Konzessionsabgaben) und die Energiesteuer.
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Preise und Preisanpassung. 6.1.1 Bei Stromlieferverträgen enthält der Preis die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb der Energie sowie für die jährliche Abrechnung, hoheitliche BelastungenBelastungen (insb. Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), d.h. die Umlage nach dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage), die Kosten der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Sonderkundenumlage), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG (Offshore-Umlage), ) und die Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AblaV-Umlage), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt, Abgaben (insb. Konzessionsabgaben) sowie und die Stromsteuer; darüber hinaus das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt und das Entgelt für den Messstellenbetrieb inklusive Messung für konventionelle Messeinrichtungen (nicht moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem nach § 2 MSbG).
6.1.2 Bei Gaslieferverträgen enthält der Preis die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb der Energie sowie für die jährliche Abrechnung, hoheitliche Belastungen (z.B. SLP-SLP- Bilanzierungsumlage, Konvertierungsumlage), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt, Abgaben (insb. Konzessionsabgaben) und die Energiesteuer.
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Samples: Energielieferungsvertrag
Preise und Preisanpassung. 6.1.1 Bei Stromlieferverträgen enthält der Preis Preis, sofern nicht ein anderes vereinbart ist, die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb der Energie sowie für die jährliche Abrechnung, hoheitliche die jeweils geltenden hoheitlichen Belastungen, d.h. derzeit die Umlage nach dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage), die Kosten der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Sonderkundenumlage)StromNEV-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG (Offshore-Umlage)Netzumlage , die Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AblaV-Umlage), Abgaben (insb. Konzessionsabgaben) Konzessionsabgabe sowie die Stromsteuer; darüber hinaus das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt und das Entgelt für den Messstellenbetrieb inklusive Messung für konventionelle Messeinrichtungen (nicht moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem nach § 2 MSbG)Messeinrichtungen.
6.1.2 Bei Gaslieferverträgen enthält der Preis Preis, sofern nicht ein anderes vereinbart ist, die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb der Energie sowie für die jährliche Abrechnung, das VHP-Entgelt, die jeweils geltenden hoheitliche Belastungen (z.B. Belastungen, derzeit die SLP-Bilanzierungsumlage bzw. RLM- Bilanzierungsumlage, das Konvertierungsentgelt, die Konvertierungsumlage, die Gasspeicherumlage, die Konzessionsabgabe, die Energiesteuer die Kosten aus dem Kauf von Emissionszertifikaten (BEHG), darüber hinaus das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt, Abgaben (insb. Konzessionsabgaben) Netzzugangsentgelt und die Energiesteuerdas Entgelt für den Messstellenbetrieb inklusive Messung für konventionelle Messeinrichtungen.
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Samples: Energielieferungsvertrag