Preise und Zahlungsverzug Musterklauseln

Preise und Zahlungsverzug. Der Preis der Streckenmaut wird gemäß dem zum Zeitpunkt der Benützung des Streckenmautabschnitts gültigen Tarif fällig. Die Zahlung des Preises erfolgt automatisiert durch das Zahlungsmittel, das zum jeweiligen Zeitpunkt im Kundenkonto hinterlegt ist. . Je Streckenmaut-Abschnitt ist innerhalb von 365 Tagen ab der ersten Durchfahrt unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Fahrten maximal der zum Zeitpunkt der ersten Durchfahrt gültige Tarif einer Mehrfahrtenkarte (unter xxx.xxxxxxx.xx abrufbar) zu bezahlen. Hierfür werden innerhalb von 365 Tagen ab der ersten Durchfahrt die Tarife der durchgeführten Einzelfahrten (auf Gesamtstrecken und Teilstrecken bzw. den Abschnitten Bosruck und Gleinalm der A9) summiert und wird für jene Fahrten innerhalb von 365 Tagen ab der ersten Durchfahrt, die zu einer Überschreitung des Tarifs der Mehrfahrtenkarte führen würden, der Tarif der Einzelfahrt nicht bzw. nicht zur Gänze abgebucht. Einzelfahrten, welche nicht mit FLEX bezahlt werden, bleiben dabei unberücksichtigt. Da für die A 11 Karawanken Autobahn keine Mehrfahrtenkarte angeboten wird, ist unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Fahrten auch bei FLEX immer der jeweils gültige Tarif einer Einzelfahrt zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des jeweils geltenden Tarifes für den jeweilig benützten Streckenmautabschnitt bzw. Teilabschnitt. Alle Tarife der jeweiligen Streckenmautabschnitte sind unter xxx.xxxxxxx.xx abrufbar. Es gelten ausschließlich die aktuellen Einzelfahrt-Tarife zum Zeitpunkt der Benützung der Streckenmautabschnitte. Dabei handelt es sich um Endpreise, die die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhalten. Der Lenker muss sich vor jedem Fahrtantritt durch Abfrage des Kfz-Kennzeichens in der Vignettenevidenz vergewissern, dass das Kfz-Kennzeichen für eine ordnungsgemäße Entrichtung der Streckenmaut durch FLEX registriert ist. Ist das Kfz-Kennzeichen für FLEX registriert, wird sowohl bei Benützung einer Gesamtstrecke als auch bei Benützung einer Teilstrecke eines Streckenmaut-Abschnittes sowie im Fall der A9 für die Benützung der Abschnitte Bosruck und Gleinalm nach Durchfahrt der Mautstelle (Antreten der Einzelfahrt) die Abbuchung des jeweils zum Zeitpunkt der Durchfahrt gültigen Tarifs einer Einzelfahrt von dem zum Zeitpunkt der Benützung der Mautstrecke hinterlegten Zahlungsmittel durchgeführt. Die für die jeweilige Mautstrecke anfallende Streckenmaut gilt nach 28 Tagen nach Benützung der Mautstrecke als ordnungsgemä...
Preise und Zahlungsverzug. 1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Die Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, rein netto ab Werk in Edam (Niederlande) einschließlich Verladung, ausschließlich Verpackung, Transport und Versicherung. Die Kosten für die branchenüb- liche Verpackung, sowie alle Nebenkosten, insbesondere für Versendung und Transportversicherung sind zusätzlich geschuldet.