Common use of Preiserhöhung; Preissenkung Clause in Contracts

Preiserhöhung; Preissenkung. 4.1 MIC behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenab- gaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern MIC Sie in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3 Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1 a) kann MIC den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann MIC von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. • Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätz- lichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann MIC von Ihnen verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1 b) kann der Reisepreis um den entspre- chenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1 c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für MIC verteuert hat. 4.4 MIC ist verpflichtet, Ihnen auf Ihr Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) – c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für MIC führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von MIC zu erstatten. MIC darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die MIC tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. MIC hat Ihnen auf Ihr Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.5 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend bei Ihnen zulässig. 4.6 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind Sie berechtigt, innerhalb einer von MIC gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklären Sie nicht innerhalb der von MIC gesetz- ten Frist ausdrücklich gegenüber uns den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als an- genommen. 4.7 Bitte beachten Sie, dass MIC als Reiseveranstalter mit den Hotels Preise nur für die von MIC be- worbenen Quellmärkte vereinbart hat, da die Hoteliers teilweise für ihren Heimatmarkt und andere Märk- te Exklusivvereinbarungen mit anderen Reiseveranstaltern getroffen haben. Deshalb können bei Bu- chung von Pauschalreisen oder Hotels für alle Gäste, die nicht einen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz nachweisen können, Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten. Für den Fall, dass der Wohnsitz nicht nachgewiesen wird, kann es passieren, dass die Hoteliers vor Ort die Buchung zu- rückweisen oder einen Aufpreis erheben. Die angebotenen Preise und Verfügbarkeiten gelten deshalb nur für Kunden, die einen Wohnsitz in den vorgenannten Staaten nachweisen können.

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Samples: Reisebedingungen, Reisebedingungen

Preiserhöhung; Preissenkung. 4.1 MIC 4.1. Walk Reisen behält sich nach Maßgabe der § §651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung Beförde- rung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenab- gabenTouristenabgaben, Hafen- oder FlughafengebührenFlughafenge- bühren, oder oder c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise Pau- schalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.Wechselkurse 4.2 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern MIC Sie Walk Reisen den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.verständlich 4.3 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung Beförde- rung von Personen nach 4.1 a4.1a) kann MIC Walk Rei- sen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden nach- folgenden Berechnung erhöhen: • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann MIC von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. • Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätz- lichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann MIC von Ihnen verlangen.: b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1 b4.1b) kann der Reisepreis um den entspre- chendenentsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt her- aufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1 c4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht er- höht werden, in dem sich die Reise dadurch für MIC Walk Reisen verteuert hat. 4.4 MIC 4.4. Walk Reisen ist verpflichtet, Ihnen dem Kun- den/Reisenden auf Ihr sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) – c-c) genannten genann- ten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert geän- dert haben und dies zu niedrigeren Kosten für MIC Walk Reisen führt. Haben Sie Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von MIC Walk Reisen zu erstatten. MIC Walk Reisen darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die MIC Walk Reisen tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben Verwal- tungsausgaben abziehen. MIC Walk Reisen hat Ihnen dem Kunden /Reisenden auf Ihr Verlangen dessen Verlan- gen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben Verwal- tungsausgaben entstanden sind. 4.5 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend bei Ihnen beim Kunden zulässig. 4.6 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind Sie ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von MIC Walk Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder o- der unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklären Sie Erklärt der Kunde nicht innerhalb inner- halb der von MIC gesetz- ten Walk Reisen gesetzten Frist ausdrücklich aus- drücklich gegenüber uns diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als an- genommenangenommen. 4.7 Bitte beachten Sie, dass MIC als Reiseveranstalter mit den Hotels Preise nur für die von MIC be- worbenen Quellmärkte vereinbart hat, da die Hoteliers teilweise für ihren Heimatmarkt und andere Märk- te Exklusivvereinbarungen mit anderen Reiseveranstaltern getroffen haben. Deshalb können bei Bu- chung von Pauschalreisen oder Hotels für alle Gäste, die nicht einen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz nachweisen können, Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten. Für den Fall, dass der Wohnsitz nicht nachgewiesen wird, kann es passieren, dass die Hoteliers vor Ort die Buchung zu- rückweisen oder einen Aufpreis erheben. Die angebotenen Preise und Verfügbarkeiten gelten deshalb nur für Kunden, die einen Wohnsitz in den vorgenannten Staaten nachweisen können.

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Samples: Pauschalreisevertrag

Preiserhöhung; Preissenkung. 4.1 MIC 5.1. Der Reiseveranstalter behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweitsoweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenab- gabenTouristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder Flughafengebühren oder c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern MIC Sie der Reiseveranstalter den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3 5.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1 aZiffer 5.1.a) kann MIC der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann MIC von Ihnen der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel vom Reiseveranstalter anteilig geforderten, zusätz- lichen Beförderungskosten erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger durch die Zahl der zugelassenen Sitzplätze bzw. Betten des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden für jede beförderte Person ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann MIC von Ihnen der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1 bZiffer 5.1.b) kann der Reisepreis um den entspre- chendenentsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1 cZiffer 5.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfange Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für MIC den Reiseveranstalter verteuert hat. 4.4 MIC . 5.4.Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Ihnen dem Kunden/Reisenden auf Ihr sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 Ziffer 5.1 a) – c-c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für MIC den Reiseveranstalter führt. Haben Sie Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von MIC vom Reiseveranstalter zu erstatten. MIC Der Reiseveranstalter darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die MIC dem Reiseveranstalter tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. MIC Der Reiseveranstalter hat Ihnen dem Kunden /Reisenden auf Ihr dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.5 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend bei Ihnen zulässig. 4.6 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind Sie berechtigt, innerhalb einer von MIC gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklären Sie nicht innerhalb der von MIC gesetz- ten Frist ausdrücklich gegenüber uns den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als an- genommen. 4.7 Bitte beachten Sie, dass MIC als Reiseveranstalter mit den Hotels Preise nur für die von MIC be- worbenen Quellmärkte vereinbart hat, da die Hoteliers teilweise für ihren Heimatmarkt und andere Märk- te Exklusivvereinbarungen mit anderen Reiseveranstaltern getroffen haben. Deshalb können bei Bu- chung von Pauschalreisen oder Hotels für alle Gäste, die nicht einen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz nachweisen können, Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten. Für den Fall, dass der Wohnsitz nicht nachgewiesen wird, kann es passieren, dass die Hoteliers vor Ort die Buchung zu- rückweisen oder einen Aufpreis erheben. Die angebotenen Preise und Verfügbarkeiten gelten deshalb nur für Kunden, die einen Wohnsitz in den vorgenannten Staaten nachweisen können.

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Samples: Pauschalreisevertrag

Preiserhöhung; Preissenkung. 4.1 MIC 4.1. Travador behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag Reisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit a) eine Preis im Falle der Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) eine Erhöhung Senkung der Steuern und sonstigen Beförderungskosten oder der Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, bestimmte Leistungen wie Touristenab- gaben, Hafen- oder Flughafengebühren, Flughafengebühren oder c) eine einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise Reise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf Wechselkur- se entsprechend den Reisepreis auswirkt.nachfolgenden Bestimmungen zu ändern: 4.2 a) Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern MIC Sie in Textform klar zwischen Vertragsabschluss und verständlich über dem vereinbarten Reisetermin nicht mehr als 20 Tage und die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet dem Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteiltverständlich mitgeteilt werden. 4.3 Die Preiserhöhung berechnet b) Erhöhen sich wie folgt: a) Bei Erhöhung die bei Abschluss des Preises für Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Beförderung von Personen nach 4.1 a) Treibstoffkosten, so kann MIC Trava- dor den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann MIC von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangenerhö- hen: 4.2. • Anderenfalls werden Werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel gefordertenbei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Travador erhöht oder gesenkt, zusätz- lichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann MIC von Ihnen verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1 b) kann der Reisepreis um den entspre- chendenentsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt oder herabgesetzt werden. c) 4.3. Bei Erhöhung einer Änderung der Wechselkurse gem. 4.1 c) nach Abschluss des Reisever- trages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht oder gesenkt werden, in dem sich die Reise dadurch für MIC Travador verteuert oder vergünstigt hat. 4.4 MIC ist verpflichtet, Ihnen auf Ihr Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) – c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für MIC führt4.4. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von MIC zu erstatten. MIC darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die MIC tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. MIC hat Ihnen auf Ihr Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.5 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend bei Ihnen zulässig. 4.6 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind Sie ist der Kunde berechtigt, innerhalb ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Travador in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot von MIC gleichzeitig mit Travador anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder von Travador über die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklären Sie nicht innerhalb der von MIC gesetz- ten Frist ausdrücklich Preiser- höhung gegenüber uns den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als an- genommenTravador geltend zu machen. 4.7 Bitte beachten Sie, dass MIC als Reiseveranstalter mit den Hotels Preise nur für die von MIC be- worbenen Quellmärkte vereinbart hat, da die Hoteliers teilweise für ihren Heimatmarkt und andere Märk- te Exklusivvereinbarungen mit anderen Reiseveranstaltern getroffen haben. Deshalb können bei Bu- chung von Pauschalreisen oder Hotels für alle Gäste, die nicht einen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz nachweisen können, Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten. Für den Fall, dass der Wohnsitz nicht nachgewiesen wird, kann es passieren, dass die Hoteliers vor Ort die Buchung zu- rückweisen oder einen Aufpreis erheben. Die angebotenen Preise und Verfügbarkeiten gelten deshalb nur für Kunden, die einen Wohnsitz in den vorgenannten Staaten nachweisen können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reisevermittlungs Und Pauschalreiseverträge

Preiserhöhung; Preissenkung. 4.1 MIC DESIGNREISEN behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit a) a. eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) b. eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenab- gabenTouristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) oder c. eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2 . Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern MIC Sie DESIGNREISEN den Kunden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3 4.2 Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1 a) kann MIC den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann MIC von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. • Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätz- lichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann MIC von Ihnen verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1 b) kann der Reisepreis um den entspre- chenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1 c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für MIC verteuert hat. 4.4 MIC 4.3 DESIGNREISEN ist verpflichtet, Ihnen dem Kunden auf Ihr sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) – c) Ziffer 4.1.a.-c. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für MIC DESIGNREISEN führt. Haben Sie Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von MIC DESIGNREISEN zu erstatten. MIC DESIGNREISEN darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die MIC DESIGNREISEN tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. MIC DESIGNREISEN hat Ihnen dem Kunden auf Ihr dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.5 4.4 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend bei Ihnen beim Kunden zulässig. 4.6 4.5 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind Sie ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von MIC DESIGNREISEN gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklären Sie Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von MIC gesetz- ten DESIGNREISEN gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber uns dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als an- genommenangenommen. 4.7 Bitte beachten Sie, dass MIC als Reiseveranstalter mit den Hotels Preise nur für die von MIC be- worbenen Quellmärkte vereinbart hat, da die Hoteliers teilweise für ihren Heimatmarkt und andere Märk- te Exklusivvereinbarungen mit anderen Reiseveranstaltern getroffen haben. Deshalb können bei Bu- chung von Pauschalreisen oder Hotels für alle Gäste, die nicht einen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz nachweisen können, Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten. Für den Fall, dass der Wohnsitz nicht nachgewiesen wird, kann es passieren, dass die Hoteliers vor Ort die Buchung zu- rückweisen oder einen Aufpreis erheben. Die angebotenen Preise und Verfügbarkeiten gelten deshalb nur für Kunden, die einen Wohnsitz in den vorgenannten Staaten nachweisen können.

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Samples: Pauschalreisevertrag