Common use of Preisstufenzuordnung und Raumbegrenzung Clause in Contracts

Preisstufenzuordnung und Raumbegrenzung. Für die Tarifierung nach Flächenzonen in den Preisstufen K, A, B, C und D sowie der Region Unterer Niederrhein gelten die Anlagen 3a bis 3c zum VRR-Tarif. Hierin sind alle Quelle-Ziel- Relationen aufgeführt, die mit einer bestimmten Preisstufe erreichbar sind. Zusätzlich sind alle die Waben, Tarifgebiete oder Regionen angegeben, die mit einer Zeitkarte der jeweiligen Preisstufe befahren werden dürfen. Verlaufen verkehrsübliche Wege zwischen 2 Waben der Preisstufe A über eine dritte Wabe der Preisstufe A, so gehören diese verkehrsüblichen Wege zum räumlichen Geltungsbereich bei Zeitkarten der Preisstufe A (2-Waben-Tarif). Für den Geltungsbereich des SozialTickets mit der Gültigkeit „Kreis“ gelten die Tarifbestim- mungen zum SozialTicket gemäß Anlage 14 zum VRR-Tarif. Für die Gültigkeit des SemesterTickets gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 4.9. Für den Geltungsbereich des VorkursTickets gelten die Tarifbestimmungen zum VorkursTi- ckets gemäß Anlage 15 zum VRR-Tarif. Mit einem Ticket einer bestimmten Preisstufe dürfen Waben oder Tarifgebiete oder Regio- nen, die einer höheren Preisstufe oder einem anderen Geltungsbereich angehören, nicht befahren werden. Die Aneinanderreihung verschiedener oder gleicher Tickets mit verschiedener oder gleicher Preisstufe bzw. Regionszugehörigkeit für eine Fahrt ist unzulässig.

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Samples: www.vrr.de, www.regio-bahn.de

Preisstufenzuordnung und Raumbegrenzung. Für die Tarifierung nach Flächenzonen in den Preisstufen KKurzstrecke, A, B, C und D sowie der Region Unterer Niederrhein gelten die Anlagen 3a 3b bis 3c (entspricht im Handbuch der Ziffer 23.1-3) zum VRR-Tarif. Hierin sind alle QuelleStart-Ziel- Ziel-Relationen aufgeführt, die mit einer bestimmten Preisstufe erreichbar sind. Zusätzlich sind alle die Waben, Tarifgebiete oder Regionen angegeben, die mit einer Zeitkarte einem ZeitTicket der jeweiligen Preisstufe befahren werden dürfen. Verlaufen verkehrsübliche Wege zwischen 2 Waben der Preisstufe A über eine dritte Wabe der Preisstufe A, so gehören bei ZeitTickets diese verkehrsüblichen Wege dennoch zum räumlichen Geltungsbereich bei Zeitkarten der Preisstufe A (2-Waben-Tarif). Für den Geltungsbereich des SozialTickets mit der Gültigkeit „Kreis“ gelten die Tarifbestim- mungen Tarifbestimmungen zum SozialTicket gemäß Anlage 14 zum VRR-Tarif. Für die Gültigkeit des SemesterTickets gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 4.94.3.7 (entspricht im vorliegenden Handbuch Ziffer 2.4.3.7). Für den Geltungsbereich des VorkursTickets gelten die Tarifbestimmungen zum VorkursTi- ckets VorkursTicket gemäß Anlage 15 zum VRR-Tarif. Mit einem Ticket einer bestimmten Preisstufe dürfen Waben oder Tarifgebiete oder Regio- nenRegionen, die einer höheren Preisstufe oder einem anderen Geltungsbereich angehören, nicht befahren werden. Die Aneinanderreihung verschiedener oder gleicher Tickets mit verschiedener oder gleicher Preisstufe bzw. Regionszugehörigkeit für eine Fahrt ist unzulässig.

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Samples: www.stoag.de

Preisstufenzuordnung und Raumbegrenzung. Für die Tarifierung nach Flächenzonen in den Preisstufen K, A, B, C C, D, E sowie in den Regionen Nord, Süd und D sowie der Region Unterer Niederrhein gelten gilt die Anlagen 3a bis 3c Anlage 4 zum VRR-Tarif. Hierin sind alle Quelle-Ziel- Ziel-Relationen aufgeführt, die mit einer bestimmten Preisstufe erreichbar sind. Zusätzlich sind alle die Waben, Tarifgebiete oder Regionen angegeben, die mit einer Zeitkarte der jeweiligen Preisstufe befahren werden dürfen. Verlaufen verkehrsübliche Wege zwischen 2 Waben der Preisstufe A über eine dritte Wabe der Preisstufe A, so gehören diese verkehrsüblichen Wege zum räumlichen Geltungsbereich bei Zeitkarten der Preisstufe A (2-Waben-Tarif). Für den Geltungsbereich des SozialTickets mit der Gültigkeit „Kreis“ gelten die Tarifbestim- mungen Tarifbestimmungen zum SozialTicket gemäß Anlage 14 zum VRR-Tarif. Für die Gültigkeit des SemesterTickets gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 4.9. Für den Geltungsbereich des VorkursTickets gelten die Tarifbestimmungen zum VorkursTi- ckets gemäß Anlage 15 zum VRR-Tarif. Mit einem Ticket einer bestimmten Preisstufe dürfen Waben oder Tarifgebiete oder Regio- nenRegionen, die einer höheren Preisstufe oder einem anderen Geltungsbereich angehören, nicht befahren werden. Die Aneinanderreihung verschiedener oder gleicher Tickets mit verschiedener oder gleicher Preisstufe bzw. Regionszugehörigkeit für eine Fahrt ist unzulässig.

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Samples: www.regiobahn.de