Common use of Private Schlüssel Clause in Contracts

Private Schlüssel. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden zu privaten Zwecken überlassenen Schlüsseln. Hierzu zählen: - private Haus- und Wohnungsschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung (auch Generalhauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Gewahrsam des Versicherten befunden haben - Hotelschlüssel und Codekarten, soweit sie Schlüsselfunktion haben - Vereinsschlüssel - Schlüssel, die im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Freiwilligenarbeit überlassen wurden. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben: - Haftpflichtansprüche aus allen sonstigen Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs, Diebstahls, Vandalismus) - Haftpflichtansprüche aus dem Verlust von Schlüsseln zu beweglichen Sachen - Haftpflichtansprüche aus dem Abhandenkommen beruflich überlassener Schlüssel jeglicher Art - Haftpflichtansprüche aus allen sich aus dem Schlüsselverlust ergebenden Vermögensschäden - Bei Wohnungseigentümern die Kosten für die Auswechslung der im Sondereigentum stehenden Schlösser sowie Schäden in Höhe des Miteigentumsanteils an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Unsere Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 30.000,- EUR und steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung.

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Samples: service.comfortplan.de

Private Schlüssel. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhan- denkommen von fremden, privaten Wohnungsschlüsseln bzw. Codekarten (auch Generalhauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage). Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und - falls erforderlich - einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeit- punkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben: – Folgeschäden, die sich aus einem Schlüsselverlust ergeben (z.B. Ein- bruch); – bei Wohnungseigentümern die Kosten für die Auswechslung der im Son- dereigentum stehenden Schlösser (Eigenschaden). Die Leistungspflicht er- streckt sich auch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftli- chen Eigentum; – Die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sons- tigen Schlüsseln und Codekarten zu beweglichen Sachen; Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- tung für das Exclusivpaket Fair Play die Grundversicherungssumme des Vertra- ges zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €. Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden zu privaten Zwecken überlassenen Schlüsselnberufs-/ dienstbezogenen Schlüsseln bzw. Hierzu zählen: - private Haus- und Wohnungsschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung Codekarten (auch Generalhauptschlüssel Generalhaupt- schlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in im Gewahrsam des Versicherten befunden haben - Hotelschlüssel und Codekarten, soweit sie Schlüsselfunktion haben - Vereinsschlüssel - befanden. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schlüssel, die dem Versicherten im Zusammenhang mit Rahmen einer ehrenamtlichen Freiwilligenarbeit überlassen Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem wel- chem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben: - bleiben Haftpflichtansprüche aus allen sonstigen Folgeschäden eines Schlüsselverlustes Schlüs- selverlustes (z. z.B. wegen Einbruchs, Diebstahls, Vandalismus) - Haftpflichtansprüche ). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbel- schlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen - Haftpflichtansprüche aus dem Abhandenkommen beruflich überlassener Schlüssel jeglicher Art - Haftpflichtansprüche aus allen sich aus dem Schlüsselverlust ergebenden Vermögensschäden - Bei Wohnungseigentümern die Kosten für die Auswechslung der Sachen. Soweit im Sondereigentum stehenden Schlösser sowie Schäden in Höhe Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- tung für das Exclusivpaket Fair Play die Grundversicherungssumme des Miteigentumsanteils an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Unsere Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 30.000,- EUR und steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres Vertra- ges zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €. Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, soweit eine andere Versicherung zur Ersatzleistung herangezogen werden kann, geht diese in jedem Falle vor.

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Samples: tarifdirekt.schwarzwaelder-versicherung.de

Private Schlüssel. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von fremden zu fremden, privaten Zwecken überlassenen SchlüsselnWohnungsschlüsseln bzw. Hierzu zählen: - private Haus- und Wohnungsschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung Codekarten (auch Generalhauptschlüssel Generalhaupt- schlüssel für eine zentrale Schließanlage). Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern sowie vorübergehende Sicherungs- maßnahmen (Notschloss) und - falls erforderlich - einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeit punkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben: – Folgeschäden, die sich aus einem Schlüsselverlust ergeben (z.B. Einbruch); – bei Wohnungseigentümern die Kosten für die Auswechslung der im Sondereigentum stehenden Schlösser (Eigenschaden). Die Leistungspflicht erstreckt sich auch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum; – Die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln und Codekarten zu beweglichen Sachen; Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleistung für das Exclusivpaket Fair Play die Grundversi- cherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €. Schließanlage), die sich rechtmäßig in im Gewahrsam des Versicherten befunden haben - Hotelschlüssel und Codekarten, soweit sie Schlüsselfunktion haben - Vereinsschlüssel - befanden. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schlüssel, die dem Versicherten im Zusammenhang mit Rahmen einer ehrenamtlichen Freiwilligenarbeit überlassen Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung Auswechse- lung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben: - bleiben Haftpflichtansprüche aus allen sonstigen Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. z.B. wegen Einbruchs, Diebstahls, Vandalismus) - Haftpflichtansprüche ). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen - Haftpflichtansprüche aus dem Abhandenkommen beruflich überlassener Schlüssel jeglicher Art - Haftpflichtansprüche aus allen sich aus dem Schlüsselverlust ergebenden Vermögensschäden - Bei Wohnungseigentümern die Kosten für die Auswechslung der Sachen. Soweit im Sondereigentum stehenden Schlösser sowie Schäden in Höhe Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleistung für das Exclusivpaket Fair Play die Grundversi- cherungssumme des Miteigentumsanteils an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Unsere Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 30.000,- EUR und steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €. Der Versicherungsschutz besteht subsidiär, soweit eine andere Versicherung zur Ersatzleistung herangezogen werden kann, geht diese in jedem Falle vor.

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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de

Private Schlüssel. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden zu privaten Zwecken überlassenen Schlüsseln. Hierzu zählen: - private Haus- und Wohnungsschlüssel inkl. Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung (auch Generalhauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Gewahrsam des Versicherten befunden haben haben. - Hotelschlüssel und Codekarten, soweit sie Schlüsselfunktion haben - fremde Möbel-Tresor- und Kfz-Schlüssel - Vereinsschlüssel - Schlüssel, die im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Freiwilligenarbeit überlassen wurden. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben: - bleiben Haftpflichtansprüche aus allen sonstigen Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs, Diebstahls, Vandalismus) ). - Haftpflichtansprüche aus dem Verlust von sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen - Haftpflichtansprüche aus dem Abhandenkommen beruflich überlassener Schlüssel jeglicher Art - Haftpflichtansprüche aus allen sich aus dem Schlüsselverlust ergebenden Vermögensschäden - Bei Wohnungseigentümern die Kosten für die Auswechslung der im Sondereigentum stehenden Schlösser sowie Schäden in Höhe des Miteigentumsanteils an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Unsere Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 30.000,- 100.000,- EUR und steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung. Ihre Selbstbeteiligung ist beschränkt auf das Abhandenkommen fremder Möbel- und Tresor- und Kfz-Schlüssel und beträgt je Schaden 10%, mindestens 100,- EUR, höchstens 500,- EUR.

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