Common use of Probenahme Clause in Contracts

Probenahme. (1) Eine zuständige Stelle einer Partei kann eine zuständige Stelle der anderen Partei um eine Probenahme gemäss den einschlägigen Rechtsvorschriften dieser Partei ersuchen. (2) Die ersuchte Stelle verwahrt die gemäss Absatz 1 entnommenen Proben und bestimmt insbesondere das Laboratorium, in dem die Proben untersucht werden. Die ersuchende Stelle kann ein anderes Laboratorium bestimmen, um Parallelproben untersuchen zu lassen. Zu diesem Zweck stellt die ersuchte Stelle der ersuchenden Stelle eine entsprechende Zahl von Proben zur Verfügung. (3) Bei Unstimmigkeiten zwischen der ersuchenden Stelle und der ersuchten Stelle hinsichtlich der Ergebnisse der Untersuchung nach Absatz 2 wird von einem ge- meinsam bestellten Laboratorium eine Schiedsanalyse erstellt.

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Samples: Trade Agreement, Trade Agreement, Trade Agreement