Problemaufriss Musterklauseln

Problemaufriss. Im Kern der Entscheidung geht es um die Frage, ob zur Sicherung eines (bedingten) Ankaufsrechts eine Vormerkung für den/die jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks einge- tragen werden kann. Dies wird vom OLG München unter Zugrundelegung der bislang nahezu einhelligen Meinung1 bejaht. Als wesentliche Argumente führt das Gericht aus, zum einen sei der zu sichernde Anspruch zugunsten des je- weiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in sachen- rechtlicher Hinsicht hinreichend bestimmt, da sich Letzterer unmittelbar aus dem Grundbuch entnehmen lasse.2 Zum anderen habe der BGH3 akzeptiert, dass dem aktuellen Grundstückseigentümer vom gegenwärtigen Erbbauberech- tigten zur Sicherung eines gleitenden Erbbauzinses ein vor- merkungsfähiger künftiger Anspruch auf Bestellung einer Reallast eingeräumt werden könne, welcher mithin auf den/ die sukzessive(n) Rechtsnachfolger des derzeitigen Grund- stückseigentümers übergehe. Der BGH4 hält die Vormer- kung insoweit (kumulativ) zur Sicherung eines künftigen oder bedingten Anspruchs „sogar auch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks“ für geeignet.
Problemaufriss. Die Errichtung von Vorsorgevollmachten wird bekanntlich allgemein empfohlen, insbesondere zur Vermeidung der mit einer Betreuung verbundenen Nachteile.1 Die fehlenden bzw. geringeren Kontrollmechanismen (im Vergleich zu einer Be- treuung) schaffen jedoch ein etwas höheres Missbrauchspo- tenzial. Dies belegen auch die nicht wenigen Gerichtsent- scheidungen hierzu2 sowie zum Beispiel der in den Medien bekanntgewordene Fall „Luxi“.3 Auf der einen Seite soll der Bevollmächtigte nach dem Willen der Beteiligten meist möglichst umfassend tätig werden kön- 1 Z. B. der höhere Aufwand des Betreuers, insbesondere durch die regelmäßig erforderliche Rechnungslegungspflicht gegen- über dem Betreuungsgericht, die mit der Betreuung verbunde- nen Kosten und die zeitlichen Verzögerungen bei einer notwen- digen betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Vgl. auch die Hinweise auf der Homepage der Landesnotarkammer Bayern unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxxxxx.xx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx/ pressemitteilung/article/fuenf-gruende-fuer-eine-notariell- beurkundetete-vorsorgevollmacht-24-oktober-2016.html.