PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN Musterklauseln

PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN. Wenn die vertraglichen Leistungen Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern enthalten, wird Proact, soweit möglich und angemessen, etwaige Gewährleistungsrechte dem Kunden zuteilwerden lassen. Proact gewährt dem Kunden für Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern keine eigene Gewährleistung oder Garantie; diesbezügliche Garantie- oder Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN. 6.1.1 [Mandant] ist berechtigt, Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern zu erbringen zu lassen oder Produkte und Dienstleistungen Dritter bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu nutzen. [Mandant] ist nicht verantwortlich für Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.