PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN Musterklauseln

PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN. 10.1 Wenn die vertraglichen Leistungen Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern enthalten, wird Proact, soweit möglich und angemessen, etwaige Gewährleistungsrechte dem Kunden zuteilwerden lassen. Proact gewährt dem Kunden für Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern keine eigene Gewährleistung oder Garantie; diesbezügliche Garantie- oder Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN. 6.1.1 [Mandant] ist berechtigt, Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern zu erbringen zu lassen oder Produkte und Dienstleistungen Dritter bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu nutzen. [Mandant] ist nicht verantwortlich für Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

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  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.