Mangel. Ein Mangel liegt vor, wenn das Gewerk (1.10.) oder Teile davon nicht so beschaffen sind wie vertraglich vereinbart. Eine Abweichung des Gewerkes von der Vorstellung des AGs ist hin- gegen kein Mangel. Ein Mangel berechtigt den AG, vom AN die Beseitigung bzw. Behebung des Mangels zu verlangen. Kann der Mangel nicht beseitigt werden, kann der AG den Werklohn reduzieren. Ein Mangel gilt als unwesentlich, soweit er die Gebrauchsfähigkeit nicht einschränkt und nicht auf dem Fehlen einer wesentlichen Eigenschaft beruht. Hier ist alleine auf die Funk- tion abzustellen.
Mangel. Wir gewährleisten, dass unsere Dienste mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis gemäß der Servicebeschreibung von uns bzw. unseren Partnern bereitgestellt werden. Unsere Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei dieser Art übliche Qualität. Funktionsbeeinträchtigungen der Dienste oder der Software, die auf Umgebungsbedingungen, Fehlbedingungen oder auf Hard-/und Softwaremängel nicht von uns gelieferter Komponenten zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmangel.
Mangel. Die CloudNow GmbH leistet Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand die ausdrücklich bedungene Eigenschaft besitzt. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich wel- cher Art (insbesondere Beschreibungen, Angaben über Qualität, Beschaffen- heit, Zusammensetzung und Verwendbarkeit), Angaben in Handbüchern, Kata- logen, Prospekten, und sonstigen Werbeschriften sind unverbindlich und frei- bleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft dar. Für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, vom Kunden vorgenommene Änderungen, anormale Betriebsbedingungen, Verseu- chung mit Viren oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind, entfällt jede Ge- währleistung. Mängel und sonstige Beanstandungen sind bei sonstigem Verlust des Gewähr- leistungsrechts unverzüglich – längstens aber innerhalb von sieben Tagen ab der Erfüllung – schriftlich und ausführlich dokumentiert zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich und ausführlich dokumentiert zu rügen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Ersatzlieferungen oder Mängelbehebungen verlängern, hemmen oder unter- brechen die Gewährleistungsfrist nicht. Rückgriffsansprüche nach § 933 b ABGB gegen die CloudNow GmbH sind aus- geschlossen. Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Kunden nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages.
Mangel. Beanstandungen sind innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Ware zu melden. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben. Weitergehende Ansprüche aus Mängelhaftung sind ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Schadensersatzansprüche aus irgendwelchem Grund, es sei denn, sie beruhen auf Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder es läge eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vor. Bereits benützte Teile, insbesondere wenn diese bereits eingebaut waren, sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Mangel. 14.1 Unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz und der anderen Rechte im Zusammenhang mit einem Mangel ist der Auftraggeber berechtigt, eine unverzüglich fällige Vertragsstrafe in Höhe von 5 % pro Tag ab dem Tag des Mangels zu verlangen, höchstens jedoch 25 % des vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der Lieferung zu zahlenden Betrags.
Mangel. Wesentliche Merkmale aus dem Warensortiment Schieferpakt (Schiefer, Holz, Zinn)
Mangel. AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT gewährleistet, dass die Software nicht mit Mängeln behaftet ist, bei auf Zeit erworbener Software während der gesamten Vertragslaufzeit. Als Mangel gelten Abweichungen von der Leistungsbeschreibung soweit diese den Wert oder die Eignung der Software zur üblichen, dort beschriebenen Verwendung nicht nur unerheblich beeinträchtigen oder wenn AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT die für die vertraglich vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte dem Kunden nicht wirksam einräumen konnte.
Mangel. Als Mangel gilt auch ein nicht durch einen Bauunfall verursach- ter schlechterer Zustand an Bauten im Vergleich zum Sollzu- stand oder das Nichterreichen des vereinbarten Sollzustands an Anlagen – wie verminderte Leistung.
Mangel. 18.1 Sämtliche Leistungen des Lieferanten müssen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs den Beschaffenheitsmerkmalen unserer Bestellung entsprechen und uneingeschränkt für die betriebsübliche Nutzungsdauer und den vertraglich vorausgesetzten Zweck oder, falls ein solcher nicht bestimmt ist, für den verkehrsüblichen Einsatzzweck geeignet sein.
Mangel. 7.5.1 Als Mangel bezeichnet man die Nichteinhaltung der funktionalen Spezifikationen, die schriftlich von [Mandant] festgelegt und im Falle der Entwicklung von Kundenprodukten [Mandant], deren funktionalen Spezifikationen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn solche nachgewiesen und nachvollzogen werden kann. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich eventuelle Fehler an [Mandant] zu melden.