Produkthaftpflicht- und Dienstleistungsrisiko. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen folgender Tätigkeiten von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden: − Herstellung von Produkten, − Handel mit Waren, − Dienstleistungen wie z.B. Beratung, Wartung. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen: − Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, − Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, oder − Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Versichert sind Verzögerungsschäden, soweit diese nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen. Über die gesetzliche Haftpflicht hinaus besteht Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.
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Samples: Insurance Application Model, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Produkthaftpflicht- und Dienstleistungsrisiko. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen folgender Tätigkeiten von einem Dritten aufgrund auf- grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden: − · Herstellung von Produkten, − · Handel mit Waren, − · Dienstleistungen wie z.z. B. Beratung, Wartung. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen: − · Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, − · Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, Leistungspflicht oder − · Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Versichert sind Verzögerungsschäden, soweit diese nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen. Über die gesetzliche Haftpflicht hinaus besteht Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.
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Samples: Insurance Application, Insurance Application, Insurance Agreement
Produkthaftpflicht- und Dienstleistungsrisiko. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen folgender Tätigkeiten von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden: − – Herstellung von Produkten, − – Handel mit Waren, − – Dienstleistungen wie z.B. Beratung, Wartung. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen: − – Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, − – Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, oder − – Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Versichert sind Verzögerungsschäden, soweit diese nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen. Über die gesetzliche Haftpflicht hinaus besteht Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.
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Samples: Professions by Hiscox
Produkthaftpflicht- und Dienstleistungsrisiko. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese die- se wegen folgender Tätigkeiten von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden: − • Herstellung von Produkten, − • Handel mit Waren, − • Dienstleistungen wie z.z. B. Beratung, Wartung. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen: − • Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, − • Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, Leistungspflicht oder − • Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Versichert sind Verzögerungsschäden, soweit diese nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung Einschät- zung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen. Über die gesetzliche Haftpflicht hinaus besteht Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet ge- haftet werden muss.
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Produkthaftpflicht- und Dienstleistungsrisiko. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen folgender Tätigkeiten von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden: − Herstellung von Produkten, − Handel mit Waren, − Dienstleistungen wie z.z. B. Beratung, Wartung. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen: − Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, − Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, oder − Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Versichert sind Verzögerungsschäden, soweit diese nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen. Über die gesetzliche Haftpflicht hinaus besteht Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.
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Samples: Betriebs Und Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Produkthaftpflicht- und Dienstleistungsrisiko. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen folgender Tätigkeiten von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden: − Herstellung von Produkten, − Handel mit Waren, − Dienstleistungen Dienstl eistungen wie z.z. B. Beratung, Wartung. Der Versicherer gewährt auch Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen: − Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, − Nicht- oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, oder − Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Versichert sind Verzögerungsschäden, soweit diese nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen. Über die gesetzliche Haftpflicht hinaus besteht Versicherungsschutz für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.
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Samples: Betriebs Und Vermögensschaden Haftpflichtversicherung