Produkthaftung, Freistellung Musterklauseln

Produkthaftung, Freistellung. 9.1. Soweit der Lieferant oder sein Zulieferer für ein fehlerhaft geliefertes Produkt verantwortlich ist, ist er verpflichtet, Evident insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter wegen Personen- und/oder Sachschäden auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
Produkthaftung, Freistellung. 1. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verant- wortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadens- ersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisations- bereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
Produkthaftung, Freistellung. Haftpflichtversicherungsschutz §15
Produkthaftung, Freistellung. 10.1 Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, Freese/GTF insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
Produkthaftung, Freistellung. 14.1. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter (aus der Verletzung der geschützten Rechtsgüter Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum) auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
Produkthaftung, Freistellung. 9.1. Soweit der Lieferant oder sein Zulieferer für ein fehlerhaft geliefertes Produkt verantwortlich ist, ist er verpflichtet, Olympus insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter wegen Personen- und/oder Sachschäden auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Aussenverhältnis selbst haftet.
Produkthaftung, Freistellung. 1. Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, ALBA von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, sofern und soweit die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
Produkthaftung, Freistellung. Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle durch ein durch ihn geliefertes Produkt ist der Lieferant verpflichtet, etwaige Aufwendungen dem KHEH gemäß §§ 683, 670 bzw. §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer durchgeführten Rückrufaktion ergeben und das KHEH somit von der aus dem Fehler resultierenden Produzentenhaftung freizustellen.
Produkthaftung, Freistellung. 4.1 Der Lieferant ist verpflichtet, STIHL von Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung freizustellen, wenn und soweit er für den Produktfehler und den eingetretenen Schaden nach produkthaftungsrechtlichen Grundsätzen verantwortlich ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Produkthaftung, Freistellung. 6.1. Soweit wir wegen der Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsgesetze oder sonstiger - regelungen (Versicherungspflicht) aufgrund eines Fehlers unseres Produktes in Anspruch genommen werden und der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern insoweit freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.