Haftung gegenüber Dritten Musterklauseln

Haftung gegenüber Dritten. 17.1 In Fällen, in denen der Kunde im Rahmen des Verkaufs von Arbeitsergebnissen des Lieferanten als zwischengeschaltete Stelle fungiert, sorgt der Kunde dafür, dass die Haftungsbeschränkungen, -ausschlüsse und sonstige geltende Bestimmungen laut dem Vertrag an seine Kunden weitergegeben werden, die wiederum verpflichtet sind, ebenso zu verfahren, damit gewährleistet ist, dass die Haftungsbeschränkungen beibehalten werden, bis die Arbeitsergebnisse zu den Endnutzern gelangen.
Haftung gegenüber Dritten. Der Eintritt der Haftung eines jeden Mitglieds gegenüber Dritten wird vom geltenden französischen Recht bestimmt. Die finanziellen Folgen des Einsatzes dieser Haftung werden vom Verbandshaushalt getragen. Diese Kooperationsvereinbarung stellt die Durchführung von Artikel 8 der Karlsruher Vereinbarung dar und ist die Grundlage für:
Haftung gegenüber Dritten. Wenn sich Eelectron zur Zivilhaftung und/oder Vertragshaftung vor Gericht wegen Mängel und/oder Unzuverlässigkeit der vom Lieferanten gelieferten Produkte verantworten muss, ist der Lieferant verpflichtet, Eelectron schad- und klaglos zu halten und Eelectron für erlittene Xxxxxxx zu entschädigen. Zu diesem Zweck wird Eelectron den Lieferanten von Beanstandungen Dritter, die Mängeln, Nichtkonformität oder Unzuverlässigkeit der gelieferten Produkte zuzuschreiben sind, rechtzeitig in Kenntnis setzen.
Haftung gegenüber Dritten. Die Vertragserfüllung für das Vorhaben erfolgt eigenverantwortlich. Soweit es rechtlich möglich ist, werden vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten eigenverantwortlich geschlossen und die daraus entstehenden Gewährleistungs- und Haftungsansprüche eigenverantwortlich erfüllt. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von Ergebnissen und die Inanspruchnahme von Lizenzen Dritter.
Haftung gegenüber Dritten. 10.1.1 Der Auftragnehmer muss die Gruppe der Gesellschaft von allen Ansprüchen aus Verlusten und Schäden, die einer Drittpartei in Verbindung mit den Leistungen entstanden sind, schützen, verteidigen, schadlos halten und freistellen, soweit die Verluste oder Schäden durch eine Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung durch die Gruppe des Auftragnehmers (im Sinne gesetzlicher oder sonstiger Bestimmungen) verursacht wurden.
Haftung gegenüber Dritten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, WIENCONT von einer über die Haftung nach Artikel 16 hinausgehenden Haftung gegenüber Dritten, mit dem der Auftraggeber einen Fracht-, Speditions- oder Lagervertrag abgeschlossen hat, durch Vereinbarung mit dem Dritten freizustellen.
Haftung gegenüber Dritten. Der Veranstalter ist verpflichtet, über eine gültige Haftpflichtversicherung zu verfügen. Er ist verpflichtet, seine Leistungen vertragsgetreu und mit der notwendigen Sorgfalt und Sicherheit zu erbringen. Für Personen- und Sachschäden Dritter, die im Rahmen einer Veranstaltung durch eine von einem Vertragspartner erbrachten Leistung hervorgegangen sind, haftet der dafür verantwortliche vorsätzlich oder fahrlässig handelnde Vertragspartner.
Haftung gegenüber Dritten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Unternehmen, dessen Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter, mit denen der Auftraggeber einen Vertrag abgeschlossen hat, freizuhalten, soweit diese Ansprüche über die durch § 13 dieser AUB begrenzte Haftung hinausgehen. Die Haftung des Unternehmens ist durch Vereinbarung mit dem Dritten auf die in § 13 dieser AUB genannten Höchstbeträge zu begrenzen. Das Unternehmen stimmt einer solchen Begrenzung zu.
Haftung gegenüber Dritten. 1. Der Auftraggeber übernimmt die Produkthaftpflicht gegenüber Dritten nach inländischem bzw. ausländischem Recht und ist für die Bearbeitung und Regulierung (sofern erforderlich) von allen Ansprüchen, einschl. notwendiger Verteidigungskosten, welche Dritte bezüglich des Produktes erheben, verantwortlich. Der Auftraggeber stellt die Grünenthal GmbH vollumfänglich von sämtlichen Ansprüchen und damit verbundenen Kosten in diesem Zusammenhang frei.
Haftung gegenüber Dritten. Die Nutzung der Fahrzeuge erfolgt auf eigenes Risiko des KUNDEN. Vom KUNDEN verur- sachte Schäden trägt der KUNDE selbst. Haftpflichtschäden hat der KUNDE eigenverant- wortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers der GREEN MOVES ge- genüber dem KUNDEN bleiben hiervon unberührt.