Produktqualität Musterklauseln

Produktqualität. Aufgrund des Vertrages verkaufte Produkte/ Services entsprechen der in dem Angebot/ der Leis- tungsbeschreibung aufgeführten Spezifikation.
Produktqualität. 3.1. Das QLP muss den Spezifikationen und Kriterien der Nutzungsrichtlinien entsprechen. Ihnen ist untersagt, lizenzierte Assets an Geräten, Produkten, Materialien oder Diensten anzubringen oder für diese zu verwenden, die keine QLP gemäß Definition in den relevanten Nutzungsrichtlinien sind.
Produktqualität. Alle Produkte entsprechen einschlägigen nationalen bzw. internationalen Normen bzw. den „Wirtz“- Lieferspezifikationen oder Ausfallwerten der Charge.
Produktqualität. (1)Das vom LIEFERANTEN zu liefernde PRODUKT wird in der NOMINIERUNG genau bezeichnet und beschrieben. Der LIEFERANT hat jedes PRODUKT entsprechend den in der NOMINIERUNG oder anderweitig vorgesehenen Spezifikationen, Zeichnungen, 3-D Modellen, Mustern, Pro- totypen und sonstigen Beschreibungen und Anweisungen (ggf. auch in elektronischer Form) von Hilite zu entwickeln bzw. zu produzieren. (2)Der LIEFERANT gewährleistet, PRODUKTE konstant in der jeweils vereinbarten, guten Qualität zu liefern. Die Qualität ist durch eindeutig festgesetzte, kontrollierte und beherrschte Pro- zesse im Produktionsverfahren des LIEFERANTEN sicherzustellen. (3)Der LIEFERANT verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach TS 16949 in der jeweils gültigen Fassung und verpflichtet sich, das Qualitätsmanagementsystem mit den Anforderungen dieser Normen anzuwenden und aufrecht zu erhalten. Die Anwendung eines anderen Qualitätsmanagementsystems bedarf der vorherigen Zustimmung von Hilite. Das vorhandene Qualitätsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne oder externe Audits überwacht. Der LIEFERANT setzt zur Herstellung und Prüfung der PRODUKTE ausschließlich geeignete Einrichtungen und qualifiziertes Personal ein. Der LIEFERANT stellt sicher, dass nur PRODUKTE ausgeliefert werden, welche die Spezifikationen erfüllen, oder für welche Sonder- freigaben von Hilite vorliegen. Bei Abweichungen werden die erforderlichen Korrekturen um- gehend durchgeführt. (4)Der LIEFERANT hat die gesamte Dokumentation, Prüfbescheinigungen, Messprotokolle etc. gemäß den Bestellvorgaben mit den PRODUKTEN mitzuliefern. Lieferungen sind durch Ver- merk auf dem Lieferschein eindeutig mit der jeweils gültigen Identifikationsnummer der PRO- DUKTE zu kennzeichnen. (5)Der LIEFERANT erstellt für die Prozesssteuerung, Fertigungssteuerung und Qualitätsprüfung (Eingangs-, Zwischen-, End- und Sonderprüfungen) schriftliche Anweisungen für seine Arbeit- nehmer. Durch eine geeignete Ablauforganisation stellt der LIEFERANT sicher, dass diese An- weisungen während der Arbeitsvorgänge am jeweiligen Arbeitsplatz im Betrieb des LIEFERAN- TEN vorliegen und eingehalten werden sowie gut sichtbar am Arbeitsplatz angebracht sind. (6)Der LIEFERANT überwacht, soweit dies erforderlich ist, die Prüfmittel, um sicherzustellen, dass diese für die vorgesehene Verwendung geeignet und zweckdienlich sind und stellt sicher, dass sie stets in einwandfreiem Zustand erhalten und systematisch kalibriert werden. Der LIEFE- RANT ...
Produktqualität. Der Lieferer verpflichtet sich, die Qualität seiner Arbeit und der zu liefernden Produkte in Konformität mit seinem QM-System und den festgelegten Erfordernissen aus Zeichnungen, Spezifikationen, Bestelltext und zugehörigen Regelwerken zu überwachen, zu lenken und zu dokumentieren. Falls notwendig, gewährt der Lieferer der F+H (und gegebenenfalls dem Kunden von der Flaig + Hommel GmbH) Einblick in die Dokumentation.
Produktqualität. Das angelieferte Obst muss in ausgereiftem, unverdorbenem Zustand angeliefert wer- den, um eine hohe Produktqualität zu gewährleisten.

Related to Produktqualität

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.