Produktqualität Musterklauseln

Produktqualität. Aufgrund des Vertrages verkaufte Produkte/ Services entsprechen der in dem Angebot/ der Leis- tungsbeschreibung aufgeführten Spezifikation.
Produktqualität. Alle Produkte entsprechen einschlägigen nationalen bzw. internationalen Normen bzw. den „Wirtz“- Lieferspezifikationen oder Ausfallwerten der Charge.
Produktqualität. (1)Das vom LIEFERANTEN zu liefernde PRODUKT wird in der NOMINIERUNG genau bezeichnet und beschrieben. Der LIEFERANT hat jedes PRODUKT entsprechend den in der NOMINIERUNG oder anderweitig vorgesehenen Spezifikationen, Zeichnungen, 3-D Modellen, Mustern, Pro- totypen und sonstigen Beschreibungen und Anweisungen (ggf. auch in elektronischer Form) von Hilite zu entwickeln bzw. zu produzieren. (2)Der LIEFERANT gewährleistet, PRODUKTE konstant in der jeweils vereinbarten, guten Qualität zu liefern. Die Qualität ist durch eindeutig festgesetzte, kontrollierte und beherrschte Pro- zesse im Produktionsverfahren des LIEFERANTEN sicherzustellen. (3)Der LIEFERANT verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach TS 16949 in der jeweils gültigen Fassung und verpflichtet sich, das Qualitätsmanagementsystem mit den Anforderungen dieser Normen anzuwenden und aufrecht zu erhalten. Die Anwendung eines anderen Qualitätsmanagementsystems bedarf der vorherigen Zustimmung von Hilite. Das vorhandene Qualitätsmanagementsystem wird regelmäßig durch interne oder externe Audits überwacht. Der LIEFERANT setzt zur Herstellung und Prüfung der PRODUKTE ausschließlich geeignete Einrichtungen und qualifiziertes Personal ein. Der LIEFERANT stellt sicher, dass nur PRODUKTE ausgeliefert werden, welche die Spezifikationen erfüllen, oder für welche Sonder- freigaben von Hilite vorliegen. Bei Abweichungen werden die erforderlichen Korrekturen um- gehend durchgeführt. (4)Der LIEFERANT hat die gesamte Dokumentation, Prüfbescheinigungen, Messprotokolle etc. gemäß den Bestellvorgaben mit den PRODUKTEN mitzuliefern. Lieferungen sind durch Ver- merk auf dem Lieferschein eindeutig mit der jeweils gültigen Identifikationsnummer der PRO- DUKTE zu kennzeichnen. (5)Der LIEFERANT erstellt für die Prozesssteuerung, Fertigungssteuerung und Qualitätsprüfung (Eingangs-, Zwischen-, End- und Sonderprüfungen) schriftliche Anweisungen für seine Arbeit- nehmer. Durch eine geeignete Ablauforganisation stellt der LIEFERANT sicher, dass diese An- weisungen während der Arbeitsvorgänge am jeweiligen Arbeitsplatz im Betrieb des LIEFERAN- TEN vorliegen und eingehalten werden sowie gut sichtbar am Arbeitsplatz angebracht sind. (6)Der LIEFERANT überwacht, soweit dies erforderlich ist, die Prüfmittel, um sicherzustellen, dass diese für die vorgesehene Verwendung geeignet und zweckdienlich sind und stellt sicher, dass sie stets in einwandfreiem Zustand erhalten und systematisch kalibriert werden. Der LIEFE- RANT ...
Produktqualität. Der Lieferer verpflichtet sich, die Qualität seiner Arbeit und der zu liefernden Produkte in Konformität mit seinem QM-System und den festgelegten Erfordernissen aus Zeichnungen, Spezifikationen, Bestelltext und zugehörigen Regelwerken zu überwachen, zu lenken und zu dokumentieren. Falls notwendig, gewährt der Lieferer der F+H (und gegebenenfalls dem Kunden von der Flaig + Hommel GmbH) Einblick in die Dokumentation.
Produktqualität. 3.1. Das QLP muss den Spezifikationen und Kriterien der Nutzungsrichtlinien entsprechen. Ihnen ist untersagt, lizenzierte Assets an Geräten, Produkten, Materialien oder Diensten anzubringen oder für diese zu verwenden, die keine QLP gemäß Definition in den relevanten Nutzungsrichtlinien sind.
Produktqualität. Das angelieferte Obst muss in ausgereiftem, unverdorbenem Zustand angeliefert wer- den, um eine hohe Produktqualität zu gewährleisten.