Produzentenhaftung. (1) Ist der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. (2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Verkäufer – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. (3) Der Verkäufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Produzentenhaftung. (1) Ist der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlichverantwort- lich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellenfreizustel- len, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich Organisa- tionsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
(2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstattenerstat- ten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Inan- spruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter durchgeführ- ter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Verkäufer – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit Gelegen- heit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Der Verkäufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 Mio. 5 Millionen EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhaltenunterhalten und dies uns auf schriftliche Auffor- derung hin nachzuweisen. Unterbleibt der Nachweis trotz Fristsetzung behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen.
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Produzentenhaftung. (1) Ist der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
(2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Verkäufer – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Der Verkäufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 2 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und für die Dauer der Zusammenarbeit mit uns zu unterhalten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Produzentenhaftung. (1) Ist der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
(2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Verkäufer – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Der Verkäufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden Personen-/Sachschaden, sofern keine andere Deckungssumme vereinbart ist, abzuschließen und zu unterhalten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Produzentenhaftung. (1) Ist der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
(2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Verkäufer – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Der Verkäufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 5 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten. Der Verkäufer wird uns auf Verlangen jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zusenden.
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Produzentenhaftung. (1) . Ist der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns den Besteller insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
(2) . Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns vom Besteller durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir wird der Besteller den Verkäufer – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(3) . Der Verkäufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 2,5 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden Personen- /Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Produzentenhaftung. (1) . Ist der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
(2) . Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer Aufwendungen gem. gemäß §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Verkäufer – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(3) . Der Verkäufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR 00.000.000 € pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten.
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Produzentenhaftung. (1a) Ist der Verkäufer Geschäftspartner für einen Produktschaden verantwortlichverantwort- lich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter (z.B. Behörden) freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich Orga- nisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftethaf- tet.
(2b) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer Geschäfts- partner Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergebener- geben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Verkäufer Geschäftspartner – soweit möglich und zumutbar – unterrichten un- terrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende Wei- tergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(3c) Der Verkäufer hat Geschäftspartner ist gehalten, eine Produkthaftpflichtversicherung Produkthaftpflichtversi- cherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 zehn Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten.
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Produzentenhaftung. (1) Ist . Soweit der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlichverantwortlich ist, hat ist er verpflichtet, uns insoweit von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
(2) . Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Verkäufer – - soweit möglich und zumutbar – - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(3) . Der Verkäufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 € 5 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten.
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