Common use of Produzentenhaftung Clause in Contracts

Produzentenhaftung. (1) Ist der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Xxxxxx- xxxx Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. (2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Lieferant Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferant – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. (3) Der Lieferant hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssum- me von mindestens 10 Mio EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten, sowie uns dies auf unser Verlangen hin nachzuweisen. Wird der Lieferant seiner Verpflichtung zum Abschluss von entsprechenden Versicherungen nicht gerecht, sind wir zum Rücktritt und zum Schadensersatz berechtigt. (4) Sollten uns weitergehende Ansprüche zustehen, so bleiben diese unberührt.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Produzentenhaftung. (1) 9.1. Ist der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Xxxxxx- xxxx Ansprüchen Dritter freizustellenfreizu- stellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. (2) 9.2. Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung Freistellungspflicht hat der Lieferant Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferant – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. (3) 9.3. Der Lieferant hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssum- me Deckungssumme von mindestens 10 Mio Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten, sowie uns dies auf unser Verlangen hin nachzuweisen. Wird der Lieferant seiner Verpflichtung zum Abschluss von entsprechenden Versicherungen nicht gerecht, sind wir zum Rücktritt und zum Schadensersatz berechtigt. (4) Sollten uns weitergehende Ansprüche zustehen, so bleiben diese unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Produzentenhaftung. (1) 12.1. Ist der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Xxxxxx- xxxx Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. (2) . Soweit wir den Schaden wesentlich mitverursacht haben, erfolgt die Erstattung anteilig. Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Lieferant unsere Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferant Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. (3) 12.2. Der Lieferant hat ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssum- me Deckungssumme von mindestens 10 Mio EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und 1 Million zu unterhalten, sowie die, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, nicht das Rückrufrisiko oder Straf- oder ähnliche Schäden abzudecken braucht. Der Lieferant wird uns dies auf unser Verlangen hin nachzuweisen. Wird jederzeit eine Kopie der Lieferant seiner Verpflichtung zum Abschluss von entsprechenden Versicherungen nicht gerecht, sind wir zum Rücktritt und zum Schadensersatz berechtigtHaftpflichtpolice zusenden. (4) Sollten uns weitergehende Ansprüche zustehen, so bleiben diese unberührt.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Produzentenhaftung. (1) Ist . Soweit der Lieferant Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlichverantwortlich ist, hat ist er verpflichtet, uns insoweit von Xxxxxx- xxxx Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. (2) . Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat Haftung für Schadensfälle im Sinne von Abs. a) ist der Lieferant Verkäufer auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang von der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferant – Verkäufer - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührtAnsprüche. (3) . Der Lieferant hat verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer pauschalen Deckungssum- me Deckungssumme von mindestens 10 Mio EUR Mio. € pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und Personenschaden/Sachschaden zu unterhalten, sowie uns dies auf unser Verlangen hin nachzuweisen. Wird der Lieferant seiner Verpflichtung zum Abschluss von entsprechenden Versicherungen nicht gerecht, sind wir zum Rücktritt und zum Schadensersatz berechtigt. (4) Sollten uns weitergehende Ansprüche zustehen, so bleiben diese unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Produzentenhaftung. (1) Ist Für Xxxxxx, die auf ein Verschulden des Lieferanten zurückzuführen sind, stellt dieser uns von der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlichdaraus resultierenden Produzentenhaftung insoweit frei, hat wie er uns insoweit von Xxxxxx- xxxx Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftetauch unmittelbar haften würde. (2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat Haftung für Schadensfälle im Sinn von Abs. 1 ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB oder gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang von der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferant – Lieferanten - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührtAnsprüche. (3) Der Lieferant hat verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer pauschalen Deckungssum- me Deckungssumme von mindestens 10 Mio Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und Personenschaden/Sachschaden - pauschal - zu unterhalten, sowie uns dies auf unser Verlangen hin nachzuweisen. Wird der Lieferant seiner Verpflichtung zum Abschluss von entsprechenden Versicherungen nicht gerecht, sind wir zum Rücktritt und zum Schadensersatz berechtigt. (4) Sollten ; stehen uns weitergehende Ansprüche zustehenSchadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.

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Samples: Einkaufsbedingungen