Common use of Produzentenhaftung Clause in Contracts

Produzentenhaftung. 1. Ist der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. 2. Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Lieferant Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 3. Der Lieferant hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen, während der Dauer des Vertrages zu unterhalten und uns auf Verlagen auch nachzuweisen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Produzentenhaftung. (1. ) Ist der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich Organi- sationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. (2. ) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Lieferant Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Inan- spruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 3. Der Lieferant hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen, während der Dauer des Vertrages zu unterhalten und uns auf Verlagen auch nachzuweisen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)

Produzentenhaftung. 1. Ist der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns den Besteller insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. 2. Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Lieferant Aufwendungen gem. gemäß den §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns vom Besteller durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten wird der Lieferant bestellerseits– soweit möglich und zumutbar – unterrichten unterrichtet und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gebengegeben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 3. Der Lieferant hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 2 Mio. 10 (zehn) Millionen EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen, während der Dauer des Vertrages abzuschließen und zu unterhalten und uns auf Verlagen auch nachzuweisenunterhalten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)

Produzentenhaftung. 1. Ist Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlichverantwortlich ist, hat er uns insoweit von den Ansprüchen Dritter freizustellen, als wenn er im Außenverhältnis selbst haftet und die Ursache für den Schaden in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftetist. 2. IDer Lieferant hat uns im Rahmen seiner der Freistellungsverpflichtung hat der Lieferant Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gebenist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 3. Der Lieferant hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen, während der Dauer des Vertrages zu unterhalten und uns auf Verlagen auch nachzuweisen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Produzentenhaftung. (1. ) Ist der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. (2. ) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Lieferant Aufwendungen gem. §§ 683670, 670 683 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 3. Der Lieferant hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen, während der Dauer des Vertrages zu unterhalten und uns auf Verlagen auch nachzuweisen.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen