Produzentenhaftung. 16.1 Ist der AN für einen Produktschaden verantwortlich, hat er den AG insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
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Produzentenhaftung. 16.1 14.1 Ist der AN für einen Produktschaden verantwortlich, hat er den AG insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
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Produzentenhaftung. 16.1 (1) Ist der AN für einen Produktschaden verantwortlich, hat er den AG insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
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