Profil, Leitbild und strategische Ausrichtung Musterklauseln

Profil, Leitbild und strategische Ausrichtung. Die TUM fungiert als innovatives Kraftfeld für den Hochtechnologiestandort Bayern. Sie trägt erheblich zur nachhaltigen Sicherung des wirtschaftlichen Leistungsvermö- gens und des zukünftigen Wohlstands des Freistaates bei. Dabei wirken wissen- schaftliches Weltniveau, das der TUM unter anderem in der Exzellenzinitiative be- scheinigt wurde, und die traditionsbewusste Verwurzelung in der Region synerge- xxxxx zusammen, denn gerade eine international wettbewerbsfähige Hochschule bin- det die Studierenden erfolgreich an den Kulturraum ihrer Ausbildung, seine Institutio- nen, Technologien und Unternehmen. In diesem gemeinsamen Bewusstsein setzen der Freistaat Bayern und die TUM ihre erfolgreiche Zusammenarbeit der vergangenen Jahre fort. Die TUM hat in den letzten Jahren ihr Profil in den wesentlichen Kompetenzfeldern der Ingenieurwissenschaften, der Naturwissenschaften, der Medizin und der Le- benswissenschaften konsequent geschärft und zu einem übergeordneten Leitbild verdichtet: Die unternehmerische Universität. Das Leitbild wurde über die strategischen Aktionsprogramme innovaTUM-2008 und das Zukunftskonzept TUM. The Entrepreneurial University im Rahmen der Exzellenz- initiative ausdifferenziert. Es impliziert einen adäquaten planerisch-strategischen Handlungsspielraum für die Universität, um die besten Studierenden und Wissen- schaftler zu gewinnen und zu halten. Eine hochschulweite Kultur des Förderns und Forderns von Leistung bildet den gemeinsamen Orientierungsrahmen und umfasst alle Aspekte des Hochschullebens, von den Kernprozessen der Forschung und der Lehre über die unterstützenden Geschäftsprozesse bis zur Interaktion mit externen Kooperationspartnern. Aus dem Leitbild Die unternehmerische Universität (Exzellenzinitiative 2006) resultie- ren die handlungsleitenden Grundprinzipien Autonomie und Verantwortung. Als zentrale Aspekte der Autonomie erachtet die TUM ▪ ein professionelles Hochschulmanagement mit kurzen Entscheidungswegen und klaren administrativen Strukturen - umfassende Kompetenzen zur Personalentwicklung; - gestaltbare finanzielle Rahmenbedingungen für die Berufung und Bindung von Spitzenwissenschaftlern; - leistungsorientiertes Personalmanagement; ▪ die generelle Effizienzsteigerung und die Optimierung des Mitteleinsatzes - die Kopplung von Leistung und Ressourcenallokation; - die Output-Steuerung durch Ex-post-Leistungskontrollen; - die systematische Qualitätsentwicklung und -sicherung; ▪ den Spielraum zur Ausschöpfung vorhandener und...
Profil, Leitbild und strategische Ausrichtung. Die Technische Universität München (TUM) hat seit ihrer Gründung im Jahre 1868 die Entwicklung Bayerns vom Agrarland zum Industrie- und Hochtechnologie- standort begleitet und nachhaltig geprägt. Als einzige Technische Universität des Freistaats verfügt sie heute über alle wesentlichen Kompetenzfelder der ▪ Ingenieurwissenschaften, ▪ Naturwissenschaften, ▪ Lebenswissenschaften, ▪ Medizin. Als eine der deutschen Spitzenuniversitäten sieht sie sich im nationalen und interna- tionalen Wettbewerb gefordert. Die Vertragspartner sind sich einig, dass zur Sicher- stellung der wissenschaftlichen Exzellenz sowie der raschen Umsetzung wissen- schaftlich-technischer Innovationen die strukturellen Rahmenbedingungen einer Technischen Universität an besten internationalen Standards zu orientieren sind. Hierfür ist die TUM zumindest strukturell gut gerüstet: Ihrer Zeit voraus, wurde die Reforminitiative des Jahres 19971 unter Nutzung der Experimentierklausel im novel- lierten Bayerischen Hochschulgesetz von 1998 (Art. 135 Abs. 2) konsequent umge- setzt. Die Prinzipien Wettbewerb – Internationalität – Subsidiarität wurden einer Hochschulverfassung zugrundegelegt, die zum 01. Januar 1999 in Kraft trat2. Die Grundzüge haben nunmehr Eingang in eine weitere Hochschulgesetzes-Novelle ge- funden, die am 01. Juni 2006 in Kraft getreten ist. Im Reformprozess der jüngeren Vergangenheit hat die TUM nicht nur Impulse gege- ben, sie hat die Reformschritte auch selbst risikobereit gesetzt. Erwähnt seien bei- spielhaft ▪ die erstmalige Einführung eines Vorstands-/Aufsichtsratsmodells an einer deut- schen Universität, gekennzeichnet durch klare Auftrennung von Zuständigkei- ten; 1 „Konzeptvorschlag zur inneren und äußeren Organisation der Universität“, einstimmiger Senatsbe- schluss TUM vom 28.05.1997. 2 Verordnung zur Regelung der Organisation der Technischen Universität München (VOTUM). ▪ Einbeziehung der Dekane in das operative Geschäft der Universität und in die ▪ Bildung eines hochschulweiten Fachschaftenrats als Plattform für die fachüber- greifende Meinungsbildung und Mitarbeit der Studierenden; ▪ Einführung der sog. Eignungsfeststellung (mittlerweile in 49 Studiengängen), mit der die Studierenden studiengangsbezogen nach Begabung und Eignung best- möglich zum Studium ausgewählt werden; ▪ Einführung des Matrixmodells in Weihenstephan, bestehend aus Studienfakultä- ten bzw. Forschungsdepartments, als neue Form einer interdisziplinär wirksa- men Organisationsstruktur anstelle der k...

Related to Profil, Leitbild und strategische Ausrichtung

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.