Profilbeschreibung Musterklauseln

Profilbeschreibung. Forschung ist der theoriegestützte Umgang mit wissenschaftsrelevanten Gegenstandsbereichen bzw. Fragestellungen unter besonderer Betonung wissenschaftlicher Innovation. Sie hat nicht immer ein vorgefasstes und grundsätzlich kein garantiertes Ziel. Das Profil Forschung bietet erste Einblicke in Forschungsprozesse, schult ein grundsätzliches Verständnis für Forschung und ermöglicht zugleich die eigenständige Erprobung im Rahmen des Studiums. Durch die aktive forschende Umsetzung von Lehrinhalten wird der Einsatz wissenschaftlicher Methoden trainiert. Studierende üben sich in der kritischen Auseinandersetzung mit dem Wissensbestand universitärer Disziplinen und erweitern diesen durch Forschendes Lernen. Sie entwickeln, in der Regel fallorientiert, eigenständig Fragen oder werden durch Lehrende dazu angeregt. Dies kann u. a. in studentischen Kleingruppen, aber auch durch die Einbindung in Forschungsprojekte erfolgen. Die Arbeit in Modulen, die von einer Dokumentation des Forschungsverlaufs begleitet wird, ist nicht Selbstzweck, sondern an ein bestimmtes Publikum adressiert. Profilangebote können disziplinspezifisch oder disziplinübergreifend sein. Um das Profil Forschung auf dem Zeugnis ausgewiesen zu bekommen, sind Module im Umfang von mindestens 20 CP in diesem Profil erforderlich. Die weiteren 10 CP können ebenfalls im Profil erbracht, aber auch für andere Module aufterhalb des Profils verwendet werden.
Profilbeschreibung. Das Profil Freie Studien richtet sich an Studierende mit besonderen Interessen und Karrierewünschen, die ihre individuellen Vorstellungen nicht in den übrigen Profilen abgebildet sehen. Das Profil ist daher so individuell wie die Studierenden selbst. Das Modulangebot reicht von Fremdsprachenkenntnissen und interkultureller Kompetenz über verbale, schriftliche und mediale Kommunikation, von informationstechnologischen Anwendungen und Theorien bis zu interdisziplinärem Arbeiten und der Auseinandersetzung mit Methoden und zentralen Fragestellungen sowie Forschungsansätzen anderer Fächer. Es schlieftt Praxisphasen ebenso ein wie Einblicke in lehrende Tätigkeiten. Die individuelle Zusammenstellung der Module zum Profil Freie Studien fördert in besonderer Weise die Selbstorganisation. Da alle Module des Optionalbereichs dem Profil Freie Studien angehören, sind insgesamt Module im Umfang von 30 CP im B.A.-Studium erforderlich, um das Profil Freie Studien auf dem Zeugnis ausgewiesen zu bekommen.
Profilbeschreibung. Das Profil International eröffnet einen direkten und aktiven Zugang zu kultureller, gesellschaftlicher, politischer, philosophischer, religiöser wie auch wirtschaftlicher Vielfalt auf internationaler Ebene. Dazu sind in diesem Profil ein Auslandsaufenthalt und der Erwerb von mindestens 10 CP im Ausland vorgeschrieben. Diese 10 CP für den Optionalbereich können im Rahmen eines Auslandsstudiums erworben werden, das auf Basis eines Learning Agreements in einem der studierten Fächer absolviert wird. Diese Absicht ist zuvor mit der Geschäftsstelle hinsichtlich einer möglichen Anerkennung zu besprechen. Alternativ können die CP auch über ein Auslandspraktikum erbracht werden, das bei einer/einem Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich angemeldet wird. Weitere 10 CP des Profils International dienen etwa dazu, fremdsprachliche Voraussetzungen für den Auslandsaufenthalt zu erwerben oder auszubauen (s. hierzu
Profilbeschreibung. Das Profil Xxxxxxx richtet sich an Studierende, die nach dem B.A.-Abschluss den Master of Education anstreben, um später an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule unterrichten zu können. Das Profil erfüllt damit einen Teil der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG). Da die Ruhr-Universität Bochum ausschlieftlich ein polyvalentes 2-Fächer-Bachelor- Studium anbietet, in dessen Verlauf man sich für oder gegen das Berufsziel Lehramt entscheiden kann, stehen die Module des Profils Lehramt auch Studierenden offen, die nicht unbedingt ein Master of Education-Studium anstreben. Umgekehrt können die Lehramtsmodule auch spät oder sogar nachholend studiert werden, wobei es aber ggf. zu einer Studienzeitverlängerung kommen kann. Die im Profil Lehramt erworbenen Kompetenzen und erfolgreich abgeschlossenen Module können teils auch Eingang in andere Profile, wie z. B. Wissensvermittlung, finden. Details zum Berufsziel Lehramt entnehmen Sie bitte den “Informationen zum Optionalbereich für Studierende mit dem Berufsziel Lehramt“. Die Module im Profil Lehramt umfassen theoretische Grundlagen und praktische Anwendungen, in denen methodische, didaktische, kommunikative und soziale Kompetenzen vermittelt werden, die in schulischen Unterrichtsbereichen anwendbar sind. Um das Profil Xxxxxxx auf dem Zeugnis ausgewiesen zu bekommen, sind lehramtsrelevante Module im Umfang von mindestens 20 CP in diesem Profil erforderlich. Es empfiehlt sich allerdings, die Voraussetzungen für die Zulassung zum M.Ed.-Studium in Umfang von 25 CP im Profil Lehramt bereits vollständig im B.A.- Studium zu absolvieren, so dass diese zur Zulassung zum M.Ed.-Studium vorliegen und nicht im Master-Studium nachgeholt werden müssen. Das „Wahlpflichtmodul nach eigenen Interessen“ kann ebenfalls im Profil oder mit einem Modul aufterhalb des Profils erbracht werden.
Profilbeschreibung. Das Profil Praxis richtet sich vorrangig an Studierende, die nach dem Examen eine Erwerbstätigkeit aufterhalb der Universität ausüben möchten. Zentral sind hier Praktika im Umfang von 10 CP, die in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit nach dem dritten oder vierten Semester im In- oder Ausland absolviert werden und der Reflexion und Überprüfung beruflicher Ambitionen dienen (s. hierzu 4. Praktikum). Jedoch stehen nicht konkrete Berufe oder Berufsfelder im Vordergrund, sondern das Testen der eigenen Berufsziele. Das Profil Praxis folgt dem gesetzlich festgeschriebenen beruflichen Bildungsauftrag (Gemeinsame Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelor- Studiengang an der Ruhr-Universität Bochum vom 21.10.2016, § 1 (1) Satz 2) und stellt die berufliche Orientierung, die auf den weitgehend aufteruniversitären Bereich aus- gerichtete Kompetenzentwicklung sowie die Persönlichkeitsbildung in den Vordergrund. Das ausgewiesene Modulangebot ist anwendungs- und kompetenzorientiert und weist ein ausgewogenes Verhältnis von Theorie und Praxis auf. Der frühe Kontakt in die Berufspraxis erfolgt auf Basis der im Studium erworbenen Kompetenzen, zu denen u. a. selbstständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit gehören.
Profilbeschreibung. Mehrsprachigkeit ist die Voraussetzung für den internationalen akademischen Austausch, die interkulturelle Zusammenarbeit und internationale Mobilität. Das Profil Sprachen ermöglicht Studierenden, ihre Fremdsprachenkenntnisse auszubauen, neue Sprachen zu erlernen oder Fachsprachenkenntnisse zu erwerben. Im Profil sind aufterdem Angebote anrechenbar, die sprachliche Voraussetzungen herstellen, welche in den Studienfächern verlangt sind, wie z. B. Lateinmodule für das Latinum. Die Module im Profil Sprachen umfassen theoretische Grundlagen und praktische Anwendungen auf unterschiedlichen Niveaustufen, berücksichtigen den jeweiligen kulturellen Kontext und fördern Präsentations- und Kommunikationskompetenzen. Für die europäischen Sprachen wird zur Orientierung der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER / Auf den Seiten des Goethe-Institutes finden sich ausführlichere Informationen.) genutzt, für Sprachen aufterhalb des europäischen Sprachraums werden in der Regel die Niveaustufen der international anerkannten Sprachtests entlehnt (s. hierzu 3 Spracherwerb). Um das Profil Sprachen auf dem Zeugnis ausgewiesen zu bekommen, sind Module im Umfang von mindestens 20 CP in diesem Profil erforderlich. Die weiteren 10 CP können ebenfalls im Profil erbracht, aber auch für andere Module aufterhalb des Profils verwendet werden.
Profilbeschreibung. Das Profil Wissensvermittlung ist auf Arbeitsfelder in der Weiterbildung und Erwachsenenbildung ausgerichtet. „Die Angebotsschwerpunkte der Erwachsenen- und Weiterbildung erstrecken sich dabei vom Erwerb von Basiskompetenzen und dem Nachholen von Schulabschlüssen über die Vermittlung von Kommunikations- und Schlüsselfähigkeiten sowie Fremdsprachen hin zur Unterstützung Erwachsener in ihren verschiedenen Rollen und Lebensbereichen – z.B. in der Familie, der Nachbarschaft oder in der Freizeit – durch Familien-, Gesundheits-, Umwelt -, Verbraucher-, Freizeit- oder kulturelle sowie politische Bildung. Hinzu kommt noch der Bereich der Erwerbs- und berufsbezogenen Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen. Diese Angebote werden von staatlichen oder öffentlich-rechtlichen, gemeinnützigen, kommerziellen oder innerbetrieblichen Weiterbildungsanbietern bereitgehalten, teils arbeitsteilig, teils in Konkurrenz zueinander. Die Kurse, Seminare und Trainings werden von nebenberuflich oder ehrenamtlich Tätigen, in wachsender Zahl aber auch freiberuflich oder festangestellten Teamern, Dozentinnen, Kursleiterinnen oder Trainern durchgeführt, die häufig nicht nur für eine, sondern für mehrere dieser Einrichtungen arbeiten.“ 1 Die Module im Profil Wissensvermittlung umfassen entsprechend theoretische Grundlagen und praktische Anwendungen und dienen der Vermittlung spezieller methodischer, didaktischer, kommunikativer und sozialer Kompetenzen, die in oben genannten Arbeitsfeldern anwendbar sind. Es wird ausdrücklich empfohlen, die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen im Rahmen eines Praktikums zu erproben und zu festigen. Um das Profil Wissensvermittlung auf dem Zeugnis ausgewiesen zu bekommen, sind Module im Umfang von mindestens 20 CP in diesem Profil erforderlich. Die weiteren 10 CP können ebenfalls im Profil erbracht, aber auch für andere Module aufterhalb des Profils verwendet werden.
Profilbeschreibung. Das Profil Zukunft befasst sich mit kommenden gesellschaftlichen Herausforderungen und allgemein mit Fragen der Zukunft und ihrer Gestaltung. Es adressiert daher unter anderem, aber nicht ausschlieftlich, Themen wie Klimawandel, Nachhaltigkeit, Demokratieentwicklung und Zivilgesellschaft, neue Formen der Arbeit oder des Zusammenlebens. Gemeinsam haben alle Themen einen interdisziplinären Ansatz, der dazu beiträgt, die verbindenden Elemente der eigenen und anderer Fachdisziplinen zu erkennen und zu nutzen und sich zugleich komplexe Zusammenhänge zu erschlieften. Die Vielfalt der Modulangebote eröffnet Studierenden die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen, sich über Fachgrenzen hinaus auszutauschen und in einen produktiven Dialog mit Lehrenden der Ruhr-Universität und externen Gästen einzutreten. Neben den Modulangeboten aus der Ruhr-Universität ergänzen Module der UNIC- Partneruniversitäten das Programm und tragen zur Internationalisierung des Profils bei. Im Profil Zukunft ist eine fachliche Spezialisierung möglich, wird aber bewusst nicht vorgegeben. Studierende können so ihre eigenen Schwerpunkte setzen und sich mit den Themen befassen, die für sie zukunftsrelevant sind.

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  • Produktbeschreibung Preise, Beschreibungen und Verfügbarkeit der Produkte sind in den entsprechenden Bereichen über diese Website einsehbar und können unangekündigt geändert werden. Obwohl Produkte über diese Website mit der technisch größtmöglichen Sorgfalt dargestellt werden, dienen Darstellungen jeglicher Art (einschließlich graphischer Darstellungsformen, Bilder, Farben, Klänge) lediglich als Referenz und stellen keine Garantie bezüglich der Eigenschaften des erworbenen Produkts dar. Die Merkmale des ausgewählten Produkts werden im Laufe des Kaufvorgangs erläutert.

  • Beschreibung Mit dem Dienst „Voice Pilot“ können verschiedene Funktionen des PCM und andere Dienste per Spracheingabe bedient werden. Mittels Online- Spracherkennung wird die natürliche Sprache unterstützt.

  • Leistungsbeschreibung 1.1. Die iWelt ermöglicht dem Kunden die Registrierung einer vom Kunden gewünschten Domain und die Domainverwaltung. 1.2. Die iWelt bemüht sich um die Registrierung der von dem Kunden gewünschten Domain. Auf Wunsch des Kunden prüft die iWelt mittels der Verfügbarkeitsabfrage bei der Vergabestelle, ob die Domain verfügbar ist. Die Auskunft ist für den Kunden unentgeltlich und unverbindlich. Die iWelt weist darauf hin, dass es sich dabei um fremde Informationen handelt, die außerhalb des Einflussbereichs der iWelt liegen. Eine Pflicht zur Kontrolle auf Richtigkeit oder Gewähr für die Richtigkeit übernimmt die iWelt nicht. Ist die Domain verfügbar, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle an. Die iWelt ist berechtigt, Dritte (Zwischenprovider) mit der Registrierung zu beauftragen, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhalten. 1.3. Die Registrierung und Verwaltung der Domain durch die iWelt erfolgt als Stellvertreter des Kunden. Das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche Person. 1.4. Ergänzend zu diesen AGB gelten für die Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Diese sind über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbar. 1.5. Ist die iWelt mit der Registrierung bzw. Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, so wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätig. Die iWelt hat auf die Ausstellung des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafür, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt werden bzw. auf Dauer Bestand haben.

  • Beschränkungen Sofern in diesem Vertrag oder in der Produktdokumentation nicht ausdrücklich erlaubt, ist der Kunde nicht berechtigt (und ist nicht dafür lizenziert) (1) ein Produkt rückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder zu versuchen, dies zu tun, (2) nicht von Microsoft stammende Software oder Technologie auf eine Weise zu installieren oder zu nutzen, die das geistige Eigentum oder die Technologie von Microsoft anderen Lizenzbestimmungen unterwerfen würde, (3) etwaige technische Begrenzungen in einem Produkt oder Beschränkungen in der Produktdokumentation zu umgehen, (4) Teile eines Produkts abzuspalten und auf mehr als einem Gerät auszuführen,

  • Beschwerdeverfahren Der Versicherer ist Mitglied im Verein Versicherungsom- budsmann e.V. An den Versicherungsombudsmann können Sie Beschwer- den richten. Dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei. Versicherungsombudsmann e. V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 01804 - 224424, Fax: 01804 - 224425 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx

  • Haftungsbegrenzung Gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren wie Brand, Blitz- schlag, Explosion, Sturm, Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl, Bruch und Leckage sowie Wasserschaden einschließlich der Gefahren des An- und Abtransportes hat die Messegesellschaft für hybride Messen einen Ausstellungsversicherungs-Rahmenvertrag abge- schlossen. Aussteller, die den durch diesen Rahmenvertrag gebotenen Versicherungsschutz nicht bzw. nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen, anerkennen damit gegenüber der Messegesellschaft den Verzicht auf die Geltendmachung aller Schäden, die bei Inanspruchnahme des gebotenen Versicherungsschutzes abgedeckt wären. Gleiches gilt für Aussteller, die Versicherungsschutz über den Rahmenvertrag beantragt haben, jedoch wegen Unterversicherung, Verletzung vertraglicher Obliegenheiten oder Verzug bei der Prämienzahlung keinen oder keinen ausreichenden Versicherungsschutz erlangen können. Alle eintretenden Schäden müssen der Polizei, der Versicherungs- gesellschaft und der Messegesellschaft unverzüglich angezeigt werden. Die Messegesellschaft übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter und Standeinrichtungen und schließt insoweit jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Haftungs- ausschluss erfährt auch durch die Bewachungsmaßnahmen der Messegesellschaft keine Einschränkung. Die Messegesellschaft empfiehlt dem Aussteller gegebenenfalls eine Messe-Ausfall-Versicherung, damit dieser die für die Messeteilnahme investierten Kosten eigenständig absichern kann, sofern durch ein versichertes Ereignis die Messeteilnahme abgesagt, abgebrochen oder die Messelaufzeit in sonstiger Weise beeinträchtigt wird. Jeder Aussteller kann durch Xxxxxx sein Teilnehmerrisiko gemäß diesen Rahmenverträgen auf eigene Kosten abdecken lassen. Ein entsprechendes Angebot steht dem Aussteller im OOS zur Verfügung. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Messegesellschaft lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Messegesellschaft oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Messegesellschaft auf den vertragstypischen, vorherseh- baren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Messegesellschaft haftet nicht für Schäden, die durch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung entstehen. Kommt es infolge einer Fehleinschätzung von Risiken zur Absage, Einschränkung oder zum Abbruch der Veranstaltung auf Anweisung der Messegesellschaft, haftet die Messegesellschaft nicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit. Eine verschuldensunabhängige Haftung der Messegesellschaft auf Schadensersatz für anfängliche Mängel (§ 536a Absatz 1,

  • Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.

  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.

  • Anlagebeschränkungen 15 Risikoverteilung A. Equity World ex CH Optimized ESG B. Equity World ex CH Optimized ESG 2 C. Equity World Optimized ESG D. Equity Europe ex CH Optimized ESG 1. In die Risikoverteilungsvorschriften sind einzubeziehen: a) Anlagen gemäss § 8, mit Ausnahme der indexbasierten Derivate, sofern der In- dex hinreichend diversifiziert ist und für den Markt, auf den er sich bezieht, re- präsentativ ist und in angemessener Weise veröffentlicht wird; b) flüssige Mittel gemäss § 9; c) Forderungen gegen Gegenparteien aus OTC-Geschäften. Die Risikoverteilungsvorschriften gelten für jedes Teilvermögen einzeln. 2. Gesellschaften, die auf Grund internationaler Rechnungslegungsvorschriften einen Konzern bilden, gelten als ein einziger Emittent. 3. Die Fondsleitung darf einschliesslich der Derivate und strukturierten Produkte höchs- tens 10% des Vermögens eines Teilvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumen- ten desselben Emittenten anlegen. Der Gesamtwert der Effekten und Geldmarktin- strumente der Emittenten, bei welchen mehr als 5% des Vermögens eines Teilver- mögens angelegt sind, darf 40% des Vermögens des entsprechenden Teilvermö- gens nicht übersteigen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen von Ziff. 4 und 5. 4. Die Fondsleitung darf höchstens 20% des Vermögens eines Teilvermögens in Gut- haben auf Sicht und auf Zeit bei derselben Bank anlegen. In diese Limite sind sowohl die flüssigen Mittel gemäss § 9 als auch die Anlagen in Bankguthaben gemäss § 8 einzubeziehen. 5. Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Vermögens eines Teilvermögens in OTC- Geschäfte bei derselben Gegenpartei anlegen. Ist die Gegenpartei eine Bank, die ih- ren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder in einem anderen Staat, in welchem sie einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist, so erhöht sich diese Limite auf 20% des Vermögens des entsprechenden Teilvermögens. Werden die Forderungen aus OTC-Geschäften durch Sicherheiten in Form von liqui- den Aktiven gemäss Art. 50 bis 55 KKV-FINMA abgesichert, so werden diese Forde- rungen bei der Berechnung des Gegenparteirisikos nicht berücksichtigt. 6. Anlagen, Guthaben und Forderungen gemäss den vorstehenden Ziff. 3 bis 5 dessel- ben Emittenten bzw. Schuldners dürfen insgesamt 20% des Vermögens eines Teil- vermögens nicht übersteigen. Vorbehalten bleiben die höheren Limiten gemäss Ziff. 12 nachfolgend. 7. Anlagen gemäss der vorstehenden Ziff. 3 derselben Unternehmensgruppe dürfen insgesamt 20% des Vermögens eines Teilvermögens nicht übersteigen. Vorbehalten bleiben die höheren Limiten gemäss Ziff. 12 nachfolgend. 8. Die Fondsleitung darf höchstens 20% des Vermögens eines Teilvermögens in Antei- len desselben Zielfonds anlegen. 9. Die Fondsleitung darf keine Beteiligungsrechte erwerben, die insgesamt mehr als 10% der Stimmrechte ausmachen oder die es ihr erlauben, einen wesentlichen Ein- fluss auf die Geschäftsleitung eines Emittenten auszuüben. 10. Die Fondsleitung darf für das Vermögen eines Teilvermögens höchstens je 10% der stimmrechtslosen Beteiligungspapiere, der Schuldverschreibungen und/oder Geld- marktinstrumente desselben Emittenten sowie höchstens 25% der Anteile an ande- ren kollektiven Kapitalanlagen erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich im Zeitpunkt des Erwerbs der Brutto- betrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen nicht berechnen lässt. 11. Die Beschränkungen der vorstehenden Ziff. 9 und 10 sind nicht anwendbar auf Ef- fekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlich- rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öf- fentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Euro- päischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. 12. Die in Ziff. 3 erwähnte Grenze von 10% ist auf 35% angehoben, wenn die Effekten oder Geldmarktinstrumente von einem OECD-Staat, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich- rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Die vorgenannten Effekten o- der Geldmarktinstrumente bleiben bei der Anwendung der Grenze von 40% nach Ziff. 3 ausser Betracht. Die Einzellimiten von Ziff. 3 und 5 jedoch dürfen mit der vor- liegenden Limite von 35% nicht kumuliert werden. Die vorstehend zugelassen Emittenten bzw. Garanten sind: die Europäische Union (EU), Staaten der OECD, der Europarat, die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank), die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwick- lung, die Europäische Investitionsbank, die Interamerikanische Entwicklungsbank, die Asiatische Entwicklungsbank und die Eurofima (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial).

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.