Profilbildung in der Lehre Musterklauseln

Profilbildung in der Lehre. 2.2.1 Komplettierung der BA/MA-Studiengänge
Profilbildung in der Lehre. 2.2.1 Akkreditierung und Qualitätsmanagement in Lehre und Studium Die FAU ist mit der im Juni 2013 abgeschlossenen Teilsystemakkreditierung bayernweit die erste Universität mit einem Akkreditierungssiegel auf System- ebene und zugleich bundesweit die erste Universität mit einer abgeschlosse- nen Teilsystemakkreditierung. Mit der Teilsystemakkreditierung wurde der FAU die erfolgreiche Etablierung eines prozessorientierten Steuerungs- und Qualitätsentwicklungsmodells für den Bereich Lehre und Studium bestätigt. Die FAU hat das Staatsministerium während der Laufzeit der Zielvereinbarung 2008 – 2012 über eine kontinuierliche Berichterstattung zum Fortschritt des Qualitätsmanagement informiert und in die einzelnen Akkreditierungsphasen direkt eingebunden. Diese erprobte Praxis wird bei der Durchführung der Sys- temakkreditierung an der FAU weiter fortgeführt. Die Universitätsleitung ge- währleistet die kontinuierliche Umsetzung des Vier-Ebenen-Modells durch die Professionalisierung der Strukturen des zentralen und dezentralen Qualitäts- managements über den geplanten Abschluss der Systemakkreditierung 2016 hinaus aus internen Mitteln. Die durch ein differenziertes Steuerungssystem bedingten erhöhten Anforderungen an die Fakultäten werden in einer geregel- ten Mittelzuweisung an die Studiendekane berücksichtigt. Ziele: Die FAU wird die Systemakkreditierung der Gesamtuniversität Anfang 2014 eröffnen. Sie verfolgt das Ziel, den Prozess im Zeitraum der Zielverein- barungen erfolgreich abzuschließen. Das bereits jetzt erfolgreich etablierte Prozessmanagement der Kernprozesse in Lehre und Studium wird in den Jah- ren 2014 und 2015 weiter differenziert und an die spezifischen Anforderungen in den Fakultäten angepasst. Die FAU verfolgt bis zum Ende der Zielvereinba- rung 2018 das Ziel, die Ebenen übergreifende strategische Steuerungsfunkti- onalität in Lehre und Studium weiter auszubauen und hierzu die bestehenden Instrumente und Abläufe stärker zu operationalisieren.
Profilbildung in der Lehre. Qualitätsverbesserung in der Lehre Monitoring des Studienerfolgs
Profilbildung in der Lehre. Die Universität Passau ist für ihre ausgezeichnete Lehre bekannt. Die verstärkte Ein- bindung international vernetzter (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Wissen- schaftler, die gelebte Interdisziplinarität sowie den Zugewinn an wissenschaftlicher Exzellenz (s. Kap. 3) begreift die Universität Passau als zusätzliche Chance, Impulse für die Entwicklung innovativer Ansätze in Lehre und Studium an der Universität Pas- sau zu geben und die Qualität in der Lehre zu steigern. Im Rahmen der Zielvereinbarung 2014–2018 wird die Universität Passau zur Profilbil- dung in der Lehre ihren Schwerpunkt auf die Sicherung und Weiterentwicklung der Exzellenz in der Lehre setzen. Die Anstrengungen zur Verbesserung des Studiener- folgs sowie der Attraktivität des Lehrangebotes mit einem stetigen Forschungsbezug im Studium stehen dabei im Vordergrund. Sie sollen den Grundstein für eine hohe Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen in der Forschung und im Beruf le- gen. Nachfolgende Teilziele sollen im Rahmen der Zielvereinbarung verfolgt werden. Rankings und andere Befragungen (u.a. Studienqualitätsmonitor - SQM2) bestätigen immer wieder die hervorragende Qualität und den guten Ruf der Ausbildung an der Universität Passau. Dies hat nicht zuletzt mit dem außerordentlichen Engagement der Lehrkräfte zu tun, sich für die Studierenden einzusetzen, sie zu fördern und die Lehr- inhalte verständlich zu vermitteln. Das im Rahmen des Qualitätspakt Lehre geförderte Verbundprojekt ProfiLehrePlus (Laufzeit: 2011-2020), bei der die Universität Passau federführend ist, bietet unterstützend hochschuldidaktische Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte an. Das InteLeC-Zentrum der Universität berät zudem seit seiner Grün- dung Lehrende der Universität beim Einsatz digitaler Medien in der Lehre und bietet seit dem WS 2013/14 mit „Digital Learning Media Pro“ dazu auch ein Qualifizierungs- und Betreuungsprogramm an. Die Studierenden zeigen sich insgesamt zufrieden mit der didaktischen Vermittlung des Lehrstoffes. Die Ergebnisse im SQM gesamt und in fast allen Fächern sind in die- sem Bereich überdurchschnittlich (UP gesamt 2012: 45 %, Bundesschnitt 2012: 43 %) – in Jura sogar durchgehend mit starkem Vorsprung (UP JUR 2012: 61 %, Bundes- schnitt JUR 2012: 49 %). Es zeigt sich jedoch in den anderen Fächern seit 2012 eine Angleichung an den Bundesschnitt. Für Xxxxxxxxxx bietet sich häufig kaum zeitlicher Spielraum, um neue, innovative Ideen und Formate in der Lehre zu erproben und umzusetzen. Ü...
Profilbildung in der Lehre. 2.2.1 Umstellung auf die gestufte Studienstruktur bis 2010 Gemäß den Zielsetzungen des Innovationsbündnisses Hochschule 2008 werden seit dem Wintersemester 2008/09 in Studiengängen, die mit einer Hochschulprüfung abschließen, nur noch Studienanfän- ger mit dem Abschlussziel Bachelor aufgenommen. In den Lehr- amtsstudiengängen wird den Studierenden ermöglicht, auf dem Weg zur ersten Lehramtsprüfung einen Bachelorabschluss zu erwerben. Die Universität wird die Umstellung auf die Bachelor- und Master- struktur durch die flächendeckende Einführung von Masterstudien- gängen bis zum Ende des Jahres 2011 weitestgehend umsetzen.
Profilbildung in der Lehre. Die Profilbildung und die systematische Qualitätsverbesserung in der Lehre bilden einen der zentralen, individuellen Schwerpunkte der UBT und werden unter 4.2 Zu- kunftsfähige Weiterentwicklung der Lehre näher behandelt.
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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.