Programmangebot Musterklauseln

Programmangebot. Der Umfang richtet sich nach dem bestellten Programmpaket laut Preisliste. Der Service Provider ist berechtigt, jederzeit TV- oder Radiosender zu entfernen oder hinzuzufügen, ist jedoch bemüht, Umfang und Qualität des Senderangebotes wie bestellt beizubehalten. Die Änderung des Programmangebotes kann ohne Ankündigung jederzeit erfolgen, insbesondere dann, wenn Sender ihren Betrieb einstellen, den Transponder wechseln oder nur mehr verschlüsselt ausgestrahlt werden.
Programmangebot. Die Salzburg AG stellt dem Kunden über ihre Kabelfernsehanlage Fernseh- und Hörfunkprogramme zur Verfügung. Das jeweilige Programmangebot ist aus der einen Bestandteil des Vertrages bildenden Senderliste ersichtlich. Die Salzburg AG ist bestrebt, im Rahmen der vertraglichen, wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten dem Kunden ein möglichst umfassendes Angebot zur Verfügung zu stellen. Die Salzburg AG weist darauf hin, dass sie die Weiterverbreitung unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit entsprechend dem Stand der Technik im ortsüblichen Ausmaß bereitstellt. Sie kann jedoch nicht zusichern, dass bestimmte Teile oder Inhalte des bezogenen Programmangebotes ununterbrochen und dauernd zur Verfügung stehen oder dass solche Teile oder Inhalte nicht durch andere ersetzt werden. Die Salzburg AG behält sich vor, einzelne Programme aus dem Angebot herauszunehmen bzw. durch andere zu ersetzen. Änderungen der Kanalbelegungen können insbesondere aufgrund von Aufschaltungen neuer Programme, Netzoptimierung, Vorgaben der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) erforderlich werden. Die Salzburg AG wird den Kunden in diesem Zusammenhang umgehend von einer Einschränkung des Programmangebotes in geeigneter Weise informieren. Der Kunde stimmt geringfügigen und zumutbaren Leistungsänderungen – sofern sie auch sachlich gerechtfertigt sind – zu, insbesondere ist er auch damit einverstanden, dass sich das Programmangebot, welches bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, geringfügig verändern kann. Änderungen der Senderliste werden gesondert auf der Homepage von xxxxxxxx-xx.xx verlautbart und erlangen damit Wirksamkeit. Der Kunde ist ausschließlich zur privaten Nutzung (Empfang) des Programmangebotes berechtigt. Darüber hinausgehende Rechte – wie etwa das Recht zur öffentlichen Wiedergabe der Programme – werden nicht übertragen. Der Kunde wird die Salzburg AG gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten, die aus der vertragswidrigen Nutzung der Programme entstehen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er geeignete Maßnahmen zum Jugendschutz zu treffen hat, zB Einsatz des PIN-Schutzes. Inhalte und Leistungen von Dritten, die der Kunde über das Kabel-TV Signal abrufen kann, sind nicht Bestandteil der Leistung der Salzburg AG. Die Salzburg AG übernimmt daher keine Haftung für Inhalte, Produkte und/oder Dienstleistungen, die der Kunde bei Dritten unter Verwendung des Kabel-TV Signals erwirbt und...

Related to Programmangebot

  • Angebot Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.

  • Angebote 2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Individualvertragsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von vier Monaten bis Auftragserteilung gebunden. 2.03 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.