Leistungen von Dritten Musterklauseln

Leistungen von Dritten. Die DVDB vermittelt an Kunden des DSGVO Tools auch Dienstleistungen von Perseus Technologies GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx (im folgenden „Perseus“ genannt). Durch gesonderten Vertragsschluss zwischen dem Endkunden des DSGVO Tools und Perseus erbringt Perseus die folgend konkretisierten Dienstleistungen ausschließlich für die Endkunden des DSGVO Tools kostenfrei, wenn der zwischen dem Endkunden des DSGVO Tools und Perseus abgeschlossene Dienstleistungsvertrag über den Log-in Bereich des DSGVO Tools abgeschlossen wurde, der Endkunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Perseus akzeptiert und der Endkunde Perseus alle notwendigen Daten zur Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung stellt sowie erforderlichenfalls in die Verarbeitung dieser Daten einwilligt. Für diese von Xxxxxxx gegenüber den Endkunden des DSGVO Tools erbrachten Dienstleistungen gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DVDB auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Perseus. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Xxxxxxx können unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxx/ aufgerufen und eingesehen werden. Vor Vertragsschluss mit Xxxxxxx werden die Endkunden des DSGVO Tools erneut auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Xxxxxxx hingewiesen. Soweit sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Xxxxxxx und von der DVDB widersprechen, sollen ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der DVDB zur Anwendung gelangen. Xxxxxxx erbringt für Kunden des DSGVO Tools die folgenden Leistungen: • Führerschein zum Datenschutz • Führerschein zur Cybersicherheit • Cockpit für den Administrator • Phishing Tests • E-Mail Scanner • Browser Check • Datensicherheitscheck • Passwort-Generator • Passwort Erinnerung • Expertengespräche • Kundenservice • Live-Chat • Checkliste • Newsletter und Blog Artikel • Angriffsalarm • Endpoint Detection and Response • IT Sicherheitsprüfung mit Score • Notfallhilfe • Partnernetzwerk • Perseus Schutzbrief
Leistungen von Dritten. MeteoSchweiz schliesst jede Gewährleistung/ Haftung für die von Dritten gelieferten Leistungen aus und haftet nicht für verspätete Lieferung von Leistungen Dritter. Bei Entdeckung von Leistungsmängeln in Leistun- gen von Lieferanten setzt sich MeteoSchweiz für deren Behebung durch den Leistungslieferanten ein. MeteoSchweiz haftet jedoch nicht für die Aus- führung der Leistungsmängelbehebung.
Leistungen von Dritten. 1 Erhält der Vermögensverwalter im Rahmen seiner Vermögensverwaltungstätigkeit oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Leistungen von Dritten (Retrozessionen, Kick- backs, Finder’s fees, etc.), so gibt der Vermögensverwaltungsvertrag oder der Anhang dazu klar Aufschluss über die rechtliche Zuordnung dieser Leistungen.
Leistungen von Dritten. 7.1 XXXXXX ist berechtigt, einen oder mehrere Dritte(n) an der Erfüllung des Auftrags zu beteiligen.
Leistungen von Dritten. 6.1 Die versicherte Person ist verpflichtet, die CSS im Sinne von Art. 28 ATSG über jegliche Leistungen von Dritten (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, Militär- oder Invalidenversiche- rung) sowie über Vereinbarungen von Abfindungssum- men umgehend zu informieren, sofern die CSS im glei- chen Versicherungsfall Leistungen zu erbringen hat.
Leistungen von Dritten. Sunrise kann bei Bedarf Produkte und Leistungen von Dritten besorgen wie Software bzw. Lizenzen, Geräte und Dienstleistungen (auch für Problemlösung, Feh- leranalyse, Debugging, Lieferung von Patches und Updates, Hardwareersatz). Hierbei gelten einzig die Spezifikation einschliesslich Lieferbedingungen, Li- zenzbedingungen und die Gewährleistungen dieser Dritten, die dem Kunden in angemessener Form zur Verfügung gestellt werden. Sunrise schliesst jede Ge- währleistung für Leistungen von Dritten aus (vgl. Ziff. 10.3).