Projektphasen Musterklauseln
Projektphasen. 3.7.1 Die Herstellung der Individualsoftware hat in Projektphasen zu erfolgen, von denen jede, falls der AG darauf nicht verzichtet, mit einer Zwischenabnahme durch den AG endet. Wurden die Projektphasen im Vertrag nicht definiert, ist der AG berechtigt, den Herstellungsprozess nach billigem Ermessen in solche Projektphasen zu unterteilen. Die Arbeiten an der/den anschließenden Projektphase(n) dürfen erst nach Abschluss der vorangegangenen Projektphase(n) begonnen werden und werden vorher nicht vergütet.
3.7.2 Zwischenabnahmen und sonstige Freigaben des AG werden ebenso wie ein Verzicht hierauf nur schriftlich erteilt. Sie sind lediglich als Gestattung des Beginns der Arbeit an der/den anschließenden Projektphase(n) und nicht als Einverständnis mit einem bestimmten Zwischenergebnis, als Zustimmung zu einer Vertragsänderung oder als Verzicht auf vertragliche Rechte zu verstehen.
3.7.3 Sind Teil- oder Abschlagszahlungen an den AN oder sonstige Zwischenabrechnungen vereinbart, setzt deren Fälligkeit den Abschluss der jeweiligen Projektphase voraus (Meilenstein). Im Fall des Verzugs mit dem Abschluss einer Projektphase ist der AG berechtigt, sämtliche Zahlungen für diese und daran anschließende Projektphasen zurückzubehalten.
3.7.4 Wird die Spezifikation der Individualsoftware nicht vollständig durch den AG vorgegeben, besteht die erste Projektphase in der Erstellung bzw Vervollständigung eines entsprechenden Pflichtenheftes durch den AN, der dabei in enger Abstimmung mit dem AG vorzugehen hat. Verweigert der AG die Zwischenabnahme des (vervollständigten) Pflichtenheftes, ist es vom AN nach den Wünschen des AG zu überarbeiten.
3.7.5 Der AN hat vor der Leistungserbringung im erforderlichen Umfang die technischen Gegebenheiten zu prüfen, so dass die Leistungserbringung uneingeschränkt möglich ist, sowie nötigenfalls mitzuteilen, welche Voraussetzungen zum Einsatz der Individualsoftware beim AG geschaffen werden müssen. Das Ergebnis dieser Vorprüfung ist in das Pflichtenheft aufzunehmen.
Projektphasen. Der Vertrag sieht zwei Projektphasen vor. Die Phase 1 beschäftigt sich mit der Ent- wicklungund Planung des Projekts, die Phase 2 umfasst die Bauausführung. Diese Phase ist als Optionsrecht für den Bauherrn ausgestaltet und wird daher mit Zu- schlagserteilung nur optional beauftragt. Ein Abruf der Option erfolgt, wenn die von der Bauherrin prognostizierten Projektkosten mit den Basiszielkosten und den finalen Zielkosten eingehalten oder unterschritten werden (siehe auch nachfolgend).
4.1 Phase 1: Entwicklung und Planung
a) Phase 1A: Budget / Kosten / Risikobewertung
b) Phase 1B: Fortsetzung der Planung
4.2 Phase 2: Bauausführung
Projektphasen. 2.1 Individuelle Programmierarbeit erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. Wenn und soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, vereinbaren die Parteien im Interesse eines strukturierten Projektablaufs, dass Entwicklung und Erstellung der Software in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Ziffern 2.2 bis 2.5 erfolgt.
Projektphasen. 2.1. Die Entwicklung und Erstellung einer Website durch ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ MEDIA erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ MEDIA erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur und das Layout der Webseite sowie für den Einsatz und die Platzierung von Werbung, Animationen, Tondateien, Videodateien sowie von Fotos, Logos und anderen Grafiken. Das Konzept umfasst – je nach Beauftragung – die Einbindung eines Content Management Systems (CMS).
2.2. Der Kunde stellt ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ MEDIA den in die Webseite einzubindenden Inhalt zur Verfügung, soweit nicht die Erstellung der Inhalte durch ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ MEDIA vereinbart ist. Zu dem vom Kunden bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die in die Webseite einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ MEDIA wird mit dem Kunden abstimmen, in welcher Form der Kunde den einzubindenden Inhalt zur Verfügung stellt.
2.3. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Webseite verfolgten Zwecke eignet, ist ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ MEDIA nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern, die einer Verwendung zum vorgesehenen Zweck entgegenstehen, wird ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ MEDIA den Kunden auf Mängel des Inhalts hinweisen.
Projektphasen. 3.1 Die Entwicklung und Erstellung einer Webseite durch intersaar erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und intersaar. Im Interesse eines strukturierten Projektablaufs wird die Entwicklung und Erstellung der vertragsgegenständlichen Webseite in fünf Phasen nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 3.2 bis 3.6 erfolgen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Intersaar erarbeitet zunächst ein Pflichtenheft für die Webseite. Grundlage des Pflichtenheftes sind die Vorgaben des Kunden hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur der Webseite unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch die Webseite angesprochen werden sollen. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Kunden wird der intersaar den Kunden in angemessener Weise unterstützen. Das Pflichtenheft soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung der Webseite als auch die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben (Pflichtenheft).
3.3 Auf der Basis des Pflichtenheftes erarbeitet intersaar ein Konzept für die Struktur der Webseite. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Strukturbaum), die Festlegung eines etwaigen Framekonzepts, die Platzierung von Hyperlinks und die Einbindung von E-mail-Fenstern, Werbebanner, Animationen sowie von Fotos, Logos und anderen Grafiken (Konzeptphase).
3.4 Auf der Basis des mit dem Kunden abgestimmten Konzepts erstellt intersaar eine Grundversion der Webseite. Die Grundversion muss die Struktur der Webseite erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehören insbesondere die von Funktionstüchtigkeit der Hyperlinks, die der einzelnen Webseites; die Umsetzung eines Framekonzepts und die Einbindung von E-mail-Fenstern, Werbebannern und Animationen (Entwurfsphase).
3.5 Auf der Basis der mit dem Kunden abgestimmten Grundversion der Webseite stellt intersaar die Webseite in gebrauchstauglicher Form fertig (Fertigstellungsphase).
3.6 Nach der Fertigstellung der Webseite und der Erstellung der Webseite in das World-Wide-Web wird intersaar, sofern dies ebenfalls ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, die Webseite nach den Vorgaben des Kunden und in Abstimmung mit dem Kunden laufend aktualisieren und warten (Pflegephase).
