Pflichtenheft. Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst ein Pflichtenheft für die Website. Grundlage des Pflichtenhefts sind die Vorgaben des Auftraggebers hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur der Website unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch die Website angesprochen werden sollen. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Auftraggebers wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in angemessener Weise unterstützen. Das Pflichtenheft soll die Anforderungen an die grafische Gestaltung der Website geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben und erste Festlegungen zur Suchmaschinenoptimierung (insbesondere Google) und zur Verknüpfung der Website mit Sozialen Netzwerken (insbesondere Facebook und Twitter) sowie zum Einsatz eines Content Management Systems (CMS) treffen.
Pflichtenheft. Die Anlage PfH ist die ausführliche Beschreibung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungen, die erforderlich sind, um das Ziel der Anpassung zu realisieren. Es beinhaltet die konkrete Vereinbarung der Parteien. Ziel der Anlage PfH ist es, die Spezifikation für die Erstellung der „Individualsoftware“ zu sein und einen Maßstab für die Frage darzustellen, ob die „Individualsoftware“ vereinbarungsgemäß erstellt worden ist. Die Anlage PfH ist so genau zu erstellen, dass es möglich ist zu überprüfen, ob das IFBL die ihr obliegenden Leistungsverpflichtungen erfüllt hat, und ob der „Kunde“ zur Abnahme der „Individualsoftware“ verpflichtet ist; sie dient auch als Maßstab dafür, ob ein wesentlicher Mangel vorliegt oder nicht. Sie hat Zielbestimmungen beider Parteien, Qualitätsmerkmale, die „Systemumgebung“ und Anwendungsbereiche, Entwicklungszeiten und Zielumgebung, die Erfassung von Durchführbarkeitsrisiken, Verantwortlichkeiten, Terminpläne, Kosten, Mitwirkungspflichten des „Kunden“ bei der Realisierung und die Abnahmeprozedur für die „Individualsoftware“ zu erfassen. Die Anlage PfH ist ein Werk. Sie ist vom „Kunden“ gemäß § 5 abzunehmen.
Pflichtenheft. Von finitus schriftlich formulierte Aufgabenstellung, in welcher die geschuldete Leistung auf Basis und unter Umsetzung der im Lastenheft festgelegten Forderungen des Kunden erweiternd konkretisiert wird. Das Pflichtenheft definiert unter Angabe konkreter Lösungsansätze, wie und womit die Anforderungen des Lastenheftes zu realisieren sind. Die Ausführung nicht festgelegter Details erfolgt nach dem Ermessen von finitus. Modifikationen des Pflichtenheftes sind während des Entwicklungsprozesses in Abstimmung zwischen finitus und dem Kunden möglich und führen, wenn sie schriftlich vereinbart werden, zur Veränderung des Vertragsumfangs. Angaben im Pflichtenheft sind keine Garantien im Rechtssinne, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Erste, unvollständige Umsetzung des Produktes in Form eines Einzelstücks oder einer Kleinstserie. Der Prototyp A setzt unter Berücksichtigung der Anforderungen des Pflichtenhefts das Funktionsprinzip weitgehend um und dient zur Demonstration, Vergegenständlichung und Untersuchung der Wirkprinzipien sowie zur Gewinnung von Erkenntnissen für die nachfolgenden Arbeitsschritte. Prototypen A/A-Muster sind weder serienreif noch zulassungsfähig oder in der Applikation einsatzfähig. Die Prototypenfertigung erfolgt im Musterbau oder durch Abwandlung bestehender Produkte. Erste, vollständige Umsetzung des Produktes in Form eines Einzelstücks oder einer Kleinstserie. Der Prototyp B stellt die im Pflichtenheft geforderten Funktionen in vollem Umfang zur Verfügung, ohne dass er zwingend qualifiziert, serienreif oder zulassungsfähig ist. Dieser seriennahe Musterstatus ist nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko des Kunden bedingt für den Probeeinsatz in der Applikation zum Zweck des Komponenten-/Systemtests tauglich. Die Prototypenfertigung erfolgt im Musterbau, es sei denn, es wird ausdrücklich die Fertigung unter seriennahen Produktionsbedingungen schriftlich vereinbart. Prototypen C sind nach Pflichtenheftvorgabe voll qualifizierte und serienreife Muster. Prototypen C sind zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Zulassungen sowie nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko des Kunden zum Dauereinsatz in der Applikation für Zwecke des Komponenten-/Systemtests und der Verifikation/Validierung freigegeben. Die Prototypenfertigung erfolgt unter seriennahen Produktionsbedingungen als Kleinstserie.
Pflichtenheft. 5.1 Ist ein Lastenheft Vertragsbestandteil geworden, so ist die Agentur zur Erstellung eines Pflichtenhefts in der ersten Projektphase verpflichtet, das als Konzept dient. §5.2 Die Agentur wird das Pflichtenheft dem Auftraggeber zur Abnahme vorlegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Pflichtenheft zu prüfen und abzunehmen, sofern es den im Lastenheft definierten Anforderungen entspricht. Das durch den Auftraggeber abgenommene Pflichtenheft wird Bestandteil des Vertrages. §5.3 Mit der Abnahme des Pflichtenhefts durch den Auftraggeber ist die erste Abschlagszahlung zu leisten. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die erste Abschlagszahlung 30% der (erwarteten) Gesamtsumme des Auftrags. §5.4 Wird das Pflichtenheft durch den Auftraggeber abgelehnt, hat die Agentur zwei Chancen zur Nachbesserung. Erfolgt nach der dritten Vorlage des Pflichtenheftes keine Abnahme, gilt der Vertrag als beendet und der Auftraggeber zahlt die für die Erstellung des Pflichtenheftes vereinbarte Vergütung. Wurde keine Vergütung festgelegt, so wird der daraus entstandene Aufwand zu den Standard-Stundensätzen der Agentur vergütet.
Pflichtenheft. Der Anbieter erarbeitet zunächst zusammen mit dem Kunden ein Pflichtenheft für die Software. Grundlage des Pflichtenhefts sind die Vorgaben des Kunden hinsichtlich Umfang, Funktionalität und Struktur der Software. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Kunden wird der Anbieter den Kunden in angemessener Weise unterstützen. Das Pflichtenheft soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung als auch die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben.
Pflichtenheft. Der Anbieter erarbeitet zunächst ein Pflichtenheft für den Internetauftritt. Grundlage des Pflichtenhefts sind die Vorgaben des Kunden hinsichtlich des Umfangs, der Funktionalität und der Struktur des Internetauftrittes unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch den Internetauftritt angesprochen werden sollen. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Kunden wird der Anbieter den Kunden in angemessener Weise unterstützen. Das Pflichtenheft soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung des Internetauftrittes als auch die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben.
Pflichtenheft. 4.1 Das Pflichtenheft wird von den Parteien gemeinsam erstellt und hat alle in der Planungsphase die für net.casion erforderlichen Informationen zu enthalten.
Pflichtenheft. Grundlage für die Umsetzung von Projekten (zB. Homepages oder Web-Programmierungen) ist die schriftliche Leistungsbeschreibung in einem Pflichtenheft oder bei kleineren Projekten ein entsprechend detailliertes Angebot. Die Erstellung des Pflichtenhefts wird von abaton gegen Kostenberechnung ausgearbeitet und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, welcher es auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und mit seinem Zustimmungsvermerk versieht. Später auftretende Änderungswünsche können zu Abweichungen im Preis und in den Terminen führen.
Pflichtenheft. Der Beauftragte schuldet dem Auftraggeber: - Gebäudeschutz: [genaue Beschreibung, gleich wie im Vertrag unter 5.2.1] 2 Pers. Bewachung Eingang (Aufsichtsfunktion) 1 Pers. Begleitung ... (Schutzfunktion) 1 Pers. Bewachung Tor (Schutzfunktion) - Personenschutz: [genaue Beschreibung, gleich wie im Vertrag unter 5.2.1] Zu diesem Zweck sind folgende Anzahl Personen anzustellen:
Pflichtenheft. 3.1. Sofern nicht anders vereinbart, wird H&L das vom Kunden zu erstellende fachliche und organisatorische Funktionskonzept der zu erbringenden Leistung (Lastenheft) in einem technischen Umsetzungskonzept (Pflichtenheft) umsetzen. Das Pflichtenheft ist primäre Grundlage der weiteren Leistungserbringung.