Provisionsvereinbarung Musterklauseln

Provisionsvereinbarung. Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision in der nachstehend angeführten Höhe zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig. % des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises inkl. Lasten zuzüglich % USt. BMM = Bruttomonatsmietzinse (Gesamtzins ohne USt) zuzüglich % USt. Für den Fall, dass der Interessent ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.B. Kauf anstatt Xxxxx) abschließt, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu zahlen, die nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet wird. Bei der Vermittlung von befristeten Mietverhältnissen wird für den Fall der Verlängerung des Mietverhältnisses oder der Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis eine weitere Provision (Ergänzungsprovision) nach Maßgabe der Verlängerung in Höhe von BMM zuzüglich USt vereinbart. Eine Ergänzungsprovision nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen wird auch für den Fall vereinbart, dass nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes (zB zuerst Miete) über dasselbe Objekt ein weiteres Rechtsgeschäft (zB dann Kauf) abgeschlossen wird.
Provisionsvereinbarung. Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision in der nachstehend angeführten Höhe zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig. Die Provision gebührt dem Makler auch, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.B. durch vermittelnde Tätigkeit) verdienstlich tätig geworden ist. % des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises inkl. Lasten zuzüglich % USt. BMM = Bruttomonatsmietzinse (Gesamtzins ohne USt) zuzüglich % USt. Für den Fall, dass der Interessent ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.B. Kauf anstatt Xxxxx) abschließt, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu zahlen, die nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet wird. Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. § 10 IMV, 1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2017/11/15 FVO Ed/Pe Form 22/ÖVI Bei der Vermittlung von befristeten Mietverhältnissen wird für den Fall der Verlängerung des Mietverhältnisses oder der Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis eine weitere Provision (Ergänzungsprovision) nach Maßgabe der Verlängerung in Höhe von BMM zuzüglich USt vereinbart. Eine Ergänzungsprovision nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen wird auch für den Fall vereinbart, dass nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes (zB zuerst Miete) über dasselbe Objekt ein weiteres Rechtsgeschäft (zB dann Kauf) abgeschlossen wird.
Provisionsvereinbarung. Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision in der nachstehend angeführten Höhe zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig. % des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises inkl. Lasten zuzüglich % USt. BMM = Bruttomonatsmietzinse (Gesamtzins ohne USt) zuzüglich % USt. Für den Fall, dass der Interessent ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.B. Kauf anstatt Xxxxx) abschließt, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu zahlen, die nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen der Immobilienmaklerverordnung 1996 berechnet wird. Bei der Vermittlung von befristeten Mietverhältnissen wird für den Fall der Verlängerung des Mietverhältnisses oder der Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis eine weitere Provision (Ergänzungsprovision) nach Maßgabe der Verlängerung in Höhe von BMM zuzüglich USt vereinbart. Eine Ergänzungsprovision nach den jeweiligen Provisionshöchstbeträgen wird auch für den Fall vereinbart, dass nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes (zB zuerst Miete) über dasselbe Objekt ein weiteres Rechtsgeschäft (zB dann Kauf) abgeschlossen wird. Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. § 10 IMV, 1996, BGBl. Nr. 297/1996, GZ 2014/05/30 FVO Ma/Pe Form 22/ÖVI Die Zahlung des oben vereinbarten Provisionssatzes (bzw. einer Provision in der Höhe von EURO zuzüglich gesetzlicher USt) wird auch für den Fall vereinbart, • dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlicher Rechtsakt überraschend unterlassen), • dass der Auftraggeber (Interessent) die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt.
Provisionsvereinbarung. (1) Die Agentur erhält für die Vermittlung und alle mit der Abwicklung in Zusammenhang stehenden Leistungen eine Vermittlungsprovision. Unter Vermittlung wird ausschließlich der über die Agentur getätigte erfolgreiche Vertragsschluss über Reiseleistungen zwi- schen Kunden und der FTI GROUP verstanden. Soweit die Agentur umsatzsteuerpflichtig ist, versteht sich die Vermittlungsprovision zuzüglich gesetz-
Provisionsvereinbarung. 6.1. Die Agentur erhält für die Vermittlung und alle mit der Abwicklung in Zusammenhang stehenden Leistungen eine Vermittlungsprovision. Unter Vermittlung wird ausschließlich der über die Agentur getätigte erfolgreiche Vertragsschluss über Leistungen zwischen Kunden und HEX verstanden. Soweit die Agentur umsatzsteuerpflichtig ist, versteht sich die Vermittlungsprovision zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Provisionsvereinbarung. 4.1. Für die Berechnung der Provision von Fährbeförderungsleistungsbuchungen über das Buchungsportal gilt der unter der jeweiligen Agenturnummer innerhalb eines Kalendermonats getätigte Umsatz.
Provisionsvereinbarung. Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision in der nachstehend angeführten Höhe zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig. 3 % des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises inkl. Lasten zuzüglich 20 % USt. 1 BMM oder 2 BMM = Bruttomonatsmietzinse (Gesamtzins ohne USt) zuzüglich 20 % USt.
Provisionsvereinbarung. Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision in der nachstehend angeführten Höhe zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.
Provisionsvereinbarung. Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision in der nachstehend angeführten Höhe zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes fällig. Die Zahlung der Provision (zzgl. gesetzlicher USt. wird auch für den Fall vereinbart, - dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlicher Rechtsakt unterlassen), - dass der Auftraggeber (Interessent) die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt. Vermittlungsprovision lt. Immobilienmaklerverordnung 3% zzgl. 20% Ust Anlage – Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es postalisch an die angegebene Adresse ) An: Telefon: +00 (0)000 0000000 Telefon: +00 (0)000 0000000 Email: xxxxxx@xx-xxxx.xx Website: xxx.xx-xxxx.xx Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*): bestellt am (*) erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s)/der Verbraucherin/innen: Anschrift des/der Verbraucher(s)/der Verbraucherin/innen: Unterschrift des/der Verbraucher(s)/der Verbraucherin/innen nur bei Mitteilung auf Papier**:
Provisionsvereinbarung. Für den Fall der erfolgreichen Kreditvermittlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vermittlungsprovision von 5 % (fünf Prozent) der bewilligten Bruttokreditsumme mindestens also Euro höchstens also Euro an den Kreditvermittler zu bezahlen. Dieser Betrag ist gemäß § 15 MaklerG auch dann fällig, wenn der Kredit wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf eine für das Zustandekommen des Geschäfts (Kredit) erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt (§ 15 Abs 1 Z 1 MaklerG), oder wenn der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird (§ 15 Abs 2 Z 1 MaklerG). Dabei handelt es sich um eine Vertragsstrafe (Schadenersatz), die dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt, oder wenn der Kredit während der Dauer dieses Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen von mir beauftragten Kreditvermittlers bzw. Xxxxxxx zustande gekommen ist (§ 15 Abs 2 Z 2 MaklerG). Bei Ablehnung des Kreditantrages entstehen dem Auftraggeber keinerlei Kosten.