Provisorische Anschlüsse Musterklauseln

Provisorische Anschlüsse. Der Bezug von Strom für provisorische Anschlüsse (z.B. Baustellen) ist frühzeitig zu beantragen. Die Ausführun- gen des vorübergehenden Anschlusses nach Art, Zahl und Lage bestimmt der Netzbetreiber. Montage und De- montage werden gemäß Preisblatt abgerechnet. Bei Inbetriebnahme des Baustromanschlusses muss der vom Bauherrn beauftragte Elektriker vor Ort sein. Ggf. ist das Messprotokoll nach Inbetriebnahme des Baustromvertei- lers vollständig ausgefüllt den Stadtwerken vorzulegen. Die Messung und Abrechnung der Stromabnahme erfolgt über Stromzähler.
Provisorische Anschlüsse. Bei zeitlich befristeten Netzanschlüssen (z.B. Anschluss für Schausteller, Baustromanschluss) hat der Anschlussnehmer auf seine Kosten seine elektrischen Anlagen an das Netz des Netz- betreibers heranzuführen. Eine zeitliche Befristung beträgt maximal zwei Jahre. Die Montage und Demontage von pro- visorischen Netzanschlüssen werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bedingungen.
Provisorische Anschlüsse. 5.1 Der Bezug von Xxxxx für provisorische Anschlüsse (z.B. Baustellen) ist frühzeitig zu beantragen.
Provisorische Anschlüsse. 1. Der Bezug von Strom für provisorische Anschlüsse (z.B. Baustellen) ist 2 Wochen vor Baubeginn unter Verwendung des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Vordruckes zu beantragen.
Provisorische Anschlüsse. Die Montage und Demontage von zeitlich befristeten Anschlüssen (z.B. Baustellen) ist mindestens eine Woche vor der Montage zu beantragen. Die Ausführungen des vorübergehenden Anschlusses nach Art, Zahl und Lage bestimmt der Netzbetreiber. Die Kosten für das An- und Abklemmen werden pauschal gemäß Preisblatt (Anlage 1) berechnet.
Provisorische Anschlüsse. 5.1. Die Herstellung eines provisorischen Netzanschlusses (z.B. für Baustellen) ist mindes- tens fünf Arbeitstage vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin zu beantragen.
Provisorische Anschlüsse. 5.1 Die Herstellung provisorischer Anschlüsse (bspw. Baustromanschluss) ist frühzeitig zu bean- tragen.
Provisorische Anschlüsse. Montage und Demontage von provisorischen Netzanschlüssen werden pauschal gemäß „Preisblatt Dienstleistungspauschalen Strom“ (siehe xxxx-xxxxx.xx) abgerechnet. Provisorische Anschlüsse dür- fen maximal für eine Dauer von 12 Monaten betrieben werden. Eine Verlängerung bedarf der Zustim- mung des Netzbetreibers. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bedingungen.
Provisorische Anschlüsse. Der Bezug von Xxxxx für provisorische Anschlüsse (z.B. Baustellen) ist 14 Tage vor- her zu beantragen. Die Ausführungen des vorübergehenden Anschlusses nach Art, Zahl und Lage bestimmt der Netzbetreiber. Montage und Demontage von provisori- schen Netzanschlüssen werden pauschal gemäß Preisblatt abgerechnet. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bedingungen. Die Messung und Abrechnung der Stromab- nahme erfolgt über Stromzähler.
Provisorische Anschlüsse. Montage und Demontage von provisorischen Netzanschlüssen werden pauschal gemäß den im Preisblatt (Anlage) veröffentlichten Pauschalsätzen berechnet. Im Übrigen gelten die all- gemeinen Bedingungen.