Common use of Prozessbeschreibung Clause in Contracts

Prozessbeschreibung. Die EEG gibt dem Netzbetreiber die teilnehmenden Netzbenutzer sowie den Modus zur Aufteilung der erzeugten Energiemenge auf diese Netzbenutzer bekannt (Anlage ./A). All- fällige Änderungen bei bestehenden EEGen erfolgen ausschließlich digital, wenn dafür Markprozesse vorgesehen sind. Der Netzbetreiber ist für die Messung pro Viertelstunde sowohl der verbrauchten als auch der erzeugten Energiemengen zuständig. Er nimmt in weiterer Folge die Zuordnung ent- sprechend den in Anlage ./A bzw. über die Marktprozesse bekannt gegebenen Aufteilungs- verhältnissen und die Saldierung mit der vom jeweiligen teilnehmenden Netzbenutzer be- zogenen Energie vor. Eine rückwirkende Zuteilung von Energiemengen zu einer Verbrauchsanlage ist nicht mög- lich. Der Netzbetreiber wird auf der Rechnung die netztechnisch erfassten Anfangs- und Endzählerstände der Abrechnungsperiode, den zu verrechnenden Bezug aus dem öffentli- chen Netz und zur Information die zugeordnete Erzeugungsmenge anführen. Der lokale bzw. regionale Ortstarif wird auf der Rechnung angezeigt. Der Restnetzbezug wird weiter- hin vom bisherigen frei wählbaren Lieferanten geliefert und mit dem bisherigen Netzent- gelten abgerechnet. Für alle Tarifkomponenten kommt die jeweils gültige Systemnutzungs- entgelte-Verordnung sowie die jeweils geltenden Steuer- und Abgabenvorschriften zur An- wendung. Die sich gegebenenfalls ergebende Überschussenergie wird dem/den Erzeu- gungszählpunkt(en) zugeordnet. Wird der Netzzugangsvertrag und/oder die Zusatzvereinbarung eines teilnehmenden Netz- benutzers mit dem Netzbetreiber aufgelöst, wird der Netzbetreiber die EEG informieren und – im Fall einer statischen Aufteilung - bis zur Bekanntgabe des neuen Aufteilungsmo- dus den entsprechenden Anteil direkt der/den Erzeugungsanlage(n) (Überschuss) zuord- nen.

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Samples: Mustervertrag „betrieb Einer

Prozessbeschreibung. Die EEG gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Gemeinschaftsüberschussanlage betrie- ben. Die Eigenversorgung der teilnehmenden Berechtigten aus dieser gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage erfolgt zusätzlich zur Energieversorgung aus dem öffentlichen Vertei- lernetz des Netzbetreibers. Der Betreiber gibt dem Netzbetreiber die teilnehmenden Netzbenutzer sowie den Modus zur Aufteilung Auftei- lung der erzeugten Energiemenge auf diese Netzbenutzer die teilnehmenden Berechtigten bekannt (Anlage ./A). All- fällige Änderungen bei bestehenden EEGen erfolgen ausschließlich digital, wenn dafür Markprozesse vorgesehen sind. Der Netzbetreiber ist für die Messung pro Viertelstunde sowohl der verbrauchten als auch der erzeugten Energiemengen zuständig. Er nimmt in weiterer Folge die Zuordnung ent- sprechend entsprechend den in Anlage ./A bzw. über die Marktprozesse bekannt gegebenen Aufteilungs- verhältnissen Aufteilungsverhältnissen und die Saldierung mit der vom jeweiligen teilnehmenden Netzbenutzer be- zogenen Berechtigten bezogenen Energie vor. Eine rückwirkende Zuteilung von Energiemengen zu einer Verbrauchsanlage ist nicht mög- lichmöglich. Der Netzbetreiber wird auf der Rechnung die netztechnisch erfassten Anfangs- und Endzählerstände der AbrechnungsperiodeZählerstände, den zu verrechnenden verrechnen- den Bezug aus dem öffentli- chen öffentlichen Netz und zur Information die zugeordnete Erzeugungsmenge Erzeugungs- menge anführen. Der lokale bzw. regionale Ortstarif wird auf der Rechnung angezeigt. Der Restnetzbezug wird weiter- hin vom bisherigen frei wählbaren Lieferanten geliefert und mit dem bisherigen Netzent- gelten abgerechnet. Für alle Tarifkomponenten kommt die jeweils gültige Systemnutzungs- entgelte-Verordnung sowie die jeweils geltenden Steuer- und Abgabenvorschriften zur An- wendung. Die sich gegebenenfalls ergebende Überschussenergie wird dem/den dem Erzeu- gungszählpunkt(en) gungszählpunkt des Betreibers zugeordnet. Wird der Netzzugangsvertrag und/oder die Zusatzvereinbarung eines teilnehmenden Netz- benutzers Be- rechtigten mit dem Netzbetreiber aufgelöst, wird der Netzbetreiber die EEG informieren den Betreiber infor- mieren und – im Fall einer statischen Aufteilung - bis zur Bekanntgabe des neuen Aufteilungsmo- dus Aufteilungsmodus den entsprechenden Anteil direkt der/den Erzeugungsanlage(n) der Erzeugungsanlage (Überschuss) zuord- nenzuordnen.

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Samples: ebutilities.at

Prozessbeschreibung. Die EEG gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Gemeinschaftsüberschussanlage betrieben. Die Eigenversorgung der teilnehmenden Berechtigten aus dieser gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage erfolgt zusätzlich zur Energieversorgung aus dem öffentlichen Verteilernetz des Netzbetreibers. Der Betreiber gibt dem Netzbetreiber die teilnehmenden Netzbenutzer sowie den Modus zur Aufteilung der erzeugten Energiemenge auf diese Netzbenutzer die teilnehmenden Berechtigten bekannt (Anlage ./A). All- fällige Änderungen bei bestehenden EEGen erfolgen ausschließlich digital, wenn dafür Markprozesse vorgesehen sind. Der Netzbetreiber ist für die Messung pro Viertelstunde sowohl der verbrauchten als auch der erzeugten Energiemengen zuständig. Er nimmt in weiterer Folge die Zuordnung ent- sprechend entsprechend den in Anlage ./A bzw. über die Marktprozesse bekannt gegebenen Aufteilungs- verhältnissen Aufteilungsverhältnissen und die Saldierung mit der vom jeweiligen teilnehmenden Netzbenutzer be- zogenen Berechtigten bezogenen Energie vor. Eine rückwirkende Zuteilung von Energiemengen zu einer Verbrauchsanlage ist nicht mög- lichmöglich. Der Netzbetreiber wird auf der Rechnung die netztechnisch erfassten Anfangs- und Endzählerstände der AbrechnungsperiodeZählerstände, den zu verrechnenden Bezug aus dem öffentli- chen öffentlichen Netz und zur Information die zugeordnete Erzeugungsmenge anführen. Der lokale bzw. regionale Ortstarif wird auf der Rechnung angezeigt. Der Restnetzbezug wird weiter- hin vom bisherigen frei wählbaren Lieferanten geliefert und mit dem bisherigen Netzent- gelten abgerechnet. Für alle Tarifkomponenten kommt die jeweils gültige Systemnutzungs- entgelte-Verordnung sowie die jeweils geltenden Steuer- und Abgabenvorschriften zur An- wendung. Die sich gegebenenfalls ergebende Überschussenergie wird dem/den Erzeu- gungszählpunkt(en) dem Erzeugungszählpunkt des Betreibers zugeordnet. Wird der Netzzugangsvertrag und/oder die Zusatzvereinbarung eines teilnehmenden Netz- benutzers Berechtigten mit dem Netzbetreiber aufgelöst, wird der Netzbetreiber die EEG den Betreiber informieren und – im Fall einer statischen Aufteilung - bis zur Bekanntgabe des neuen Aufteilungsmo- dus Aufteilungsmodus den entsprechenden Anteil direkt der/den Erzeugungsanlage(n) der Erzeugungsanlage (Überschuss) zuord- nenzuordnen.

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Samples: pv-gemeinschaft.at

Prozessbeschreibung. Die EEG gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Gemeinschaftsüberschussanlage betrie- ben. Die Eigenversorgung der teilnehmenden Berechtigten aus dieser gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage erfolgt zusätzlich zur Energieversorgung aus dem öffentlichen Vertei- lernetz des Netzbetreibers. Der Betreiber gibt dem Netzbetreiber die teilnehmenden Netzbenutzer sowie den Modus zur Aufteilung Auftei- lung der erzeugten Energiemenge auf diese Netzbenutzer die teilnehmenden Berechtigten bekannt (Anlage ./A). All- fällige Änderungen bei bestehenden EEGen erfolgen ausschließlich digital, wenn dafür Markprozesse vorgesehen sind. Der Netzbetreiber ist für die Messung pro Viertelstunde sowohl der verbrauchten als auch der erzeugten Energiemengen zuständig. Er nimmt in weiterer Folge die Zuordnung ent- sprechend entsprechend den in Anlage ./A bzw. über die Marktprozesse bekannt gegebenen Aufteilungs- verhältnissen Aufteilungsverhältnissen und die Saldierung Sal- dierung mit der vom jeweiligen teilnehmenden Netzbenutzer be- zogenen Berechtigten bezogenen Energie vor. Eine rückwirkende Zuteilung von Energiemengen zu einer Verbrauchsanlage ist nicht mög- lichmöglich. Der Netzbetreiber wird auf der Rechnung die netztechnisch erfassten Anfangs- und Endzählerstände der AbrechnungsperiodeZählerstände, den zu verrechnenden verrechnen- den Bezug aus dem öffentli- chen öffentlichen Netz und zur Information die zugeordnete Erzeugungsmenge Erzeugungs- menge anführen. Der lokale bzw. regionale Ortstarif wird auf der Rechnung angezeigt. Der Restnetzbezug wird weiter- hin vom bisherigen frei wählbaren Lieferanten geliefert und mit dem bisherigen Netzent- gelten abgerechnet. Für alle Tarifkomponenten kommt die jeweils gültige Systemnutzungs- entgelte-Verordnung sowie die jeweils geltenden Steuer- und Abgabenvorschriften zur An- wendung. Die sich gegebenenfalls ergebende Überschussenergie wird dem/den dem Erzeu- gungszählpunkt(en) gungszählpunkt des Betreibers zugeordnet. Wird der Netzzugangsvertrag und/oder die Zusatzvereinbarung eines teilnehmenden Netz- benutzers Be- rechtigten mit dem Netzbetreiber aufgelöst, wird der Netzbetreiber die EEG informieren den Betreiber infor- mieren und – im Fall einer statischen Aufteilung - bis zur Bekanntgabe des neuen Aufteilungsmo- dus Aufteilungsmodus den entsprechenden Anteil direkt der/den Erzeugungsanlage(n) der Erzeugungsanlage (Überschuss) zuord- nenzuordnen.

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Samples: www.tinetz.at

Prozessbeschreibung. Die EEG gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Gemeinschaftsüberschussanlage betrieben. Die Eigenversorgung der teilnehmenden Berechtigten aus dieser gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage erfolgt zusätzlich zur Energieversorgung aus dem öffentlichen Verteilernetz der Netzbetreiberin. Der Betreiber gibt dem Netzbetreiber die teilnehmenden Netzbenutzer sowie den Modus zur Aufteilung der erzeugten Energiemenge auf diese Netzbenutzer die teilnehmenden Berechtigten bekannt (Anlage ./AA). All- fällige Änderungen bei bestehenden EEGen erfolgen ausschließlich digital, wenn dafür Markprozesse vorgesehen sind. Der Netzbetreiber ist für die Messung pro Viertelstunde sowohl der verbrauchten als auch der erzeugten Energiemengen zuständig. Er nimmt in weiterer Folge die Zuordnung ent- sprechend entsprechend den in Anlage ./A bzw. über die Marktprozesse A bekannt gegebenen Aufteilungs- verhältnissen Aufteilungsverhältnissen und die Saldierung mit der vom jeweiligen teilnehmenden Netzbenutzer be- zogenen Berechtigten bezogenen Energie vor. Eine rückwirkende Zuteilung von Energiemengen zu einer Verbrauchsanlage ist nicht mög- lichmöglich. Der Netzbetreiber wird auf der Rechnung die netztechnisch erfassten Anfangs- und Endzählerstände der AbrechnungsperiodeZählerstände, den zu verrechnenden Bezug aus dem öffentli- chen öffentlichen Netz und zur Information die zugeordnete Erzeugungsmenge anführen. Der lokale bzw. regionale Ortstarif wird auf der Rechnung angezeigt. Der Restnetzbezug wird weiter- hin vom bisherigen frei wählbaren Lieferanten geliefert und mit dem bisherigen Netzent- gelten abgerechnet. Für alle Tarifkomponenten kommt die jeweils gültige Systemnutzungs- entgelte-Verordnung sowie die jeweils geltenden Steuer- und Abgabenvorschriften zur An- wendung. Die sich gegebenenfalls ergebende Überschussenergie wird dem/den Erzeu- gungszählpunkt(en) dem Erzeugungszählpunkt des Betreibers zugeordnet. Wird der Netzzugangsvertrag und/oder die Zusatzvereinbarung eines teilnehmenden Netz- benutzers Berechtigten mit dem Netzbetreiber aufgelöst, wird der Netzbetreiber die EEG den Betreiber informieren und – im Fall einer statischen Aufteilung - bis zur Bekanntgabe des neuen Aufteilungsmo- dus Aufteilungsmodus den entsprechenden Anteil direkt der/den Erzeugungsanlage(n) der Erzeugungsanlage (Überschuss) zuord- nenzuordnen.

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Samples: stadtwerkeschwaz.at