Prozesse. Prozessschritte Eingang Ausgang Dauer Bemerkungen Machbarkeitsprüfung Bestellformular xxxxx://xxxxxx.xxx.xx/ Bestätigung über WEB-Tool 3-6 Arbeitstage Unverbindlicher Kostenvoranschlag für Kabelzugprojekt (Gültigkeit 60 Tage) oder Absage Projektierung des Kabelzugs Formular Kabelkanalisation (Projektierungsauftrag) Projektierungs- unterlagen 3-6 Arbeitstage Verrechnung nach Aufwand (siehe Anhang 4 Entgelte) Bestellung und Realisierung Bestellformular xxxxx://xxxxxx.xxx.xx/ Bestätigung über WEB-Tool (-) Die Bestellung muss sich auf ein Kostenvoranschlag Kabelzugprojekt beziehen Kündigung Bestellformular xxxxx://xxxxxx.xxx.xx/ Bestätigung über WEB-Tool (-) Kündigungsfrist 3 Monate
Prozesse. Die Affiliate-Marketing-Agentur ist verpflichtet, den Advertiser über die aufgeführten Punkte aufzuklären. Ist keine transparente Beratungsleistung seitens des Advertisers gewünscht, kann sich die Agentur jedoch bereit erklären, im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit Affiliate- Maßnahmen auf Basis konkreter, belegbarer Wünsche des Advertisers durchzuführen, um die Zufriedenheit des Advertisers zu gewährleisten.
Prozesse. Der Lieferant muss dafür sorgen, dass die Prozesse unter kontrollierten Bedingungen erfolgen, dazu gehören folgende: • Die Prozessergebnisse müssen laufend in Richtung Zielwert für relevante Eigenschaften gelenkt werden • Die Prozessfähigkeit muss vollständig ermittelt und dokumentiert sein • Statistische Methoden müssen verwendet werden, um zu zeigen, dass ein Prozess fähig und kontrolliert ist, und falls zutreffend • Prüfpläne müssen dokumentiert sein und den Spezifikationen entsprechen. Die Merkmale eines Prüfplans werden durch Risikobewertungen bestimmt Zusätzliche Anforderungen gelten für den Fertigungsprozess: • Gegebenenfalls müssen automatische Rückmelde- und Steuersysteme und/oder SPC (Statistical Process Control – Statistische Prozesslenkung) eingeführt werden. Prozessabweichungen müssen laufend evaluiert und der Grund für unkontrollierte Abweichungen beseitigt werden. • Vorbeugende Wartungsarbeiten an den Anlagen sind durchzuführen, um eine durchgehende Prozessfähigkeit sicherzustellen
Prozesse. Um gesicherte Kommunikation und Beteiligung zu ermöglichen, werden alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister regelmäßig in ihren Sitzungen informiert. Der bestehende Arbeitskreis der Schulverwaltungsämter und Dezernentinnen/Dezernenten für Schule arbeitet kontinuierlich mit dem Leitungsteam zusammen. Ein regelmäßig tagender Arbeitskreis, der für die Schulen im Kreis Minden-Lübbecke zuständigen Schulaufsichten wird eingerichtet sowie regelmäßig tagende Foren für alle Schulleiter/innen und Steuergruppensprecher/innen der beteiligten Schulen. Ebenso sind die politischen Gremien des Kreises regelmäßig zu informieren. Darüber hinaus können zum Umgang mit aktuellen Anforderungen temporäre Gruppen (z.B. bis hin zu Bildungsforen in einzelnen Gemeinden) gebildet werden. Das Leitungsteam hat zur Bearbeitung der verschiedenen Themenfelder Expertenrunden als Impulsgeber wie beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft der Schulverwaltungsämter oder Steuergruppen zu anderen Bereichen zu organisieren. Das Leitungsteam ist legitimiert, alle notwendigen Entscheidungen für die Arbeit in der Bildungsregion Minden-Lübbecke im Auftrag des Lenkungskreises zu treffen. Die Vertretung der Schulaufsicht im Leitungsteam ist autorisiert, die Entscheidung für die in der Region zuständigen Schulaufsichten zu organisieren und zu vertreten. Das Bildungsbüro erledigt die Aufgaben. Das Bildungsbüro arbeitet kooperativ mit den anderen Sachgebieten des Amtes 40 (Schulamt) u. a. dem Kompetenzteam, dem Jugendamt, den anderen Fachbereichen der Kreisverwaltung, den entsprechenden Einheiten der kreisangehörigen Kommunen, der Bezirksregierung Detmold und allen Institutionen der Bildungsregion Kreis Minden-Lübbecke – im Sinne der Ziele und Handlungsfelder dieser Vereinbarung – zusammen.
Prozesse. Maschinenfähigkeitsuntersuchungen sowie Prozessfähigkeitsuntersuchungen sind durchzuführen. Abweichungen sind mit dem Besteller zu vereinbaren. Mindestanforderungen für Fähigkeitskennwerte: - Maschinenfähigkeit/ Kurzzeitprozessfähigkeit Cm/Cmk 1,67 - vorläufige Prozessfähigkeit Pp/Ppk 1,67 - Prozessfähigkeit / Langzeitprozessfähigkeit Cp/ Cpk 1,33
Prozesse. Machbarkeitsprüfung Machbarkeitsprüfung Offertanfrage Bestellformular xxxxx://xxxxxx.xxx.xx/ Bestätigung über WEB-Tool 3-6 Arbeitstage Informationen über die Ausführung inkl. Kosten (Gültigkeit 30 Tage) oder Absage Tabelle 15 Anschlusszentrale: Machbarkeitsprüfung Bestellung und Kündigung Bestellung und Realisierung Kollokation Überführungskabel Peitschenkabel Bestellformular xxxxx://xxxxxx.xxx.xx/ Bestätigung über WEB-Tool 30 Arbeitstage gemäss Information der betreffenden Anschlusszentrale Kündigung Bestellformular xxxxx://xxxxxx.xxx.xx/ Bestätigung über WEB-Tool Kündigungsfrist 3 Monate Tabelle 16 Anschlusszentrale: Bestellung, Realisierung und Kündigung
Prozesse. Prozessschritte Eingang Ausgang Dauer Bemerkungen Machbarkeitsprüfung Bestellformular xxxxx://xxxxxx.xxx.xx/ Bestätigung über WEB-Tool 3-6 Arbeitstage Unverbindlicher Kostenvoranschlag für Kabelzugprojekt (Gültigkeit 60 Tage) oder Absage Projektierung des Kabelzugs Formular Kabelkanalisation (Projektierungsauftrag) Projektierungs-unterlagen 3-6 Arbeitstage Verrechnung nach Aufwand (siehe Anhang 4 Entgelte)
Prozesse. Bestellung, Realisierung, Kündigung und Annullierung Bestellung und Realisierung Bestellformular Leitungen xxxxx://xxxxxx.xxx.xx/ Bestätigung über WEB-Tool Bei Bestellung an Arbeitstagen bis 09.00 Uhr am gleichen Tag oder auf Termin inkl. Samstage und Brückentage Kündigung Bestellformular Leitungen xxxxx://xxxxxx.xxx.xx/ Bestätigung über WEB-Tool 1 Arbeitstag Annullierung einer laufenden Bestellung E-mail an xxx-xxxxxxx@xxx.xx Bestätigung über WEB-Tool sofort Tabelle 27 TAL-Glasfaser: Bestellung, Realisierung, Kündigung und Annullierung Patchung Der Anbieter kann mit Angabe der OTO Nummer Patchungen zwischen dem OHV und Übergabeverteiler des Anbieters über das Webtool der LKW26 («Bestellformular Leitungen») in Auftrag geben. Nach erfolgter Patchung ist das einmalige und monatliche Entgelt fällig und es kann vom Anbieter ein Endkundendienst aufgeschaltet werden. Bestellungen von Patchungen an Arbeitstagen bis 09.00 Uhr werden am gleichen Tag ausgeführt. Mit Bestellungen auf Termin können auch Patchungen für Samstage und Brückentage in Auftrag gegeben werden. Es gilt das Prinzip «first come – first served».
Prozesse. Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben wurden im Rahmen des DSMSs folgende Prozesse konzernweit implementiert: . Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeit gemäß Art. 30 DSGVO . Risikobewertung & Datenschutzfolgenabschätzung . Gewährleistung der Pflichten und Rechte nach Art. 12 bis Art. 23 DSGVO . Standardabläufe beim Eintritt von Datenschutzvorfällen Auswahl von Dienstleistern und Lieferanten Die Auswahl von externen Dienstleistern und Lieferanten erfolgt entsprechend des Einsatzge- bietes im Rahmen eines entsprechenden Auswahlverfahrens und nach sorgfältiger Prüfung. Gemäß den Richtlinien ist die Tätigkeit und Dauer der zu erbringenden Dienstleistungen schriftlich in entsprechenden Verträgen zwischen der jeweiligen Gesellschaft der verantwort- lichen Stelle als Auftraggeber bzw. Verantwortlicher und dem Auftragnehmer bzw. Auftrags- verarbeiter festgehalten. Werden im Rahmen eines Auftrages personenbezogene Daten durch den externen Dienstlei- ster verarbeitet, so wird zusätzlich zum Dienstleistungsvertrag ein Vertrag zur Auftragsverar- beitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer xxxxxxxxxx- xxx. Der Auftragnehmer hat die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten darzulegen. Die Dokumentation der Auftragsverarbeitung erfolgt im zentralen Datenschutz-Tool. Verpflichtung auf das Datengeheimnis Mitarbeiter werden zu Tätigkeitsbeginn auf das Datengeheimnis sowie die Einhaltung weiterer gesetzlicher Auflagen verpflichtet. Der Prozess unterliegt der Verantwortung von Xxxxxx Xxxxx Media Human Resources.
Prozesse. Bei Einleitung eines Zivilprozesses gegen die Versicherten haben diese dem vom gemäss Art. 6.1 zuständigen Versicherer bezeichneten Anwalt die nötige Vollmacht auszustellen. Die Versicherer tragen die Kosten des bestellten Anwaltes proportional zu den gedeckten Positionen/Ansprüchen unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehaltes. Eine den Versicherten im Prozess allenfalls zugesprochene Prozessentschädigung fällt bis zur Höhe ihrer Leistungen für die Abwehr unbegründeter Ansprüche den Versicherern zu. Die Versicherten haben den Versicherern diesen Betrag zu überweisen.