Prämie und Zahlungsverzug. 2.1 Die erste oder einmalige Prämie, einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer, ist vom Versicherungsnehmer ge- gen Übermittlung der Polizze innerhalb von 14 Tagen nach - Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze oder einer gesonderten Antragsannahmeerklärung) und - Aufforderung zur Prämienzahlung, welche auf die Rechtsfolgen des § 38 Abs. 1 und Abs. 2 VersVG (Rück- trittsrecht und Leistungsfreiheit des Versicherers bei Erst- prämienverzug sowie die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen) verweist zu bezahlen (Einlösung der Polizze). 2.2 Die Folgeprämien einschließlich Gebühren und Versiche- rungssteuer sind zum vereinbarten, in der Polizze angeführ- ten Hauptfälligkeitstermin, bei vereinbarter Teilzahlung zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsterminen zu entrichten. 2.3 Zahlungsverzug kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers und weiteren Rechtsfolgen führen. Die Voraussetzungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit sowie sonstige Rechtsfolgen sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
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Samples: Charter Insurance Terms and Conditions, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung
Prämie und Zahlungsverzug. 2.1 Die erste oder einmalige Prämie, einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer, ist vom Versicherungsnehmer ge- gen gegen Übermittlung der Polizze innerhalb von 14 Tagen nach - Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze Poliz- ze oder einer gesonderten Antragsannahmeerklärung) und - Aufforderung zur Prämienzahlung, welche auf die Rechtsfolgen des § 38 Abs. 1 und Abs. 2 VersVG (Rück- trittsrecht und Leistungsfreiheit des Versicherers bei Erst- prämienverzug Erstprämienverzug sowie die dafür geltenden gesetzlichen gesetzli- chen Voraussetzungen) verweist zu bezahlen (Einlösung der Polizze).
2.2 Die Folgeprämien einschließlich Gebühren und Versiche- rungssteuer sind zum vereinbarten, in der Polizze angeführ- ten ange- führten Hauptfälligkeitstermin, bei vereinbarter Teilzahlung zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsterminen zu entrichtenentrich- ten.
2.3 Zahlungsverzug kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers und weiteren Rechtsfolgen führen. Die Voraussetzungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit sowie sonstige Rechtsfolgen sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Prämie und Zahlungsverzug. 2.1 3.1. Die erste oder einmalige Prämie, Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer, Versiche- rungssteuer ist vom Versicherungsnehmer ge- gen Übermittlung Versicherungsnehmer/von der Polizze Versi- cherungsnehmerin innerhalb von 14 Tagen nach - Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze Po- lizze oder einer gesonderten AntragsannahmeerklärungAntragsannahmeerklä- rung) und - Aufforderung zur Prämienzahlung, welche auf die Rechtsfolgen des § 38 Abs. 1 und Abs. Abs 2 VersVG (Rück- trittsrecht und Leistungsfreiheit des Versicherers bei Erst- prämienverzug Erstprämienverzug sowie die dafür geltenden gesetzlichen gesetzli- chen Voraussetzungen) verweist zu bezahlen (Einlösung der Polizze).
2.2 3.2. Die Folgeprämien einschließlich Gebühren und Versiche- rungssteuer Versicherungssteuer sind zum vereinbarten, in der Polizze angeführ- ten Hauptfälligkeitsterminangeführten Hauptfällig- keitstermin, bei vereinbarter Teilzahlung zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
2.3 3.3. Zahlungsverzug kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers Versiche- rers und weiteren Rechtsfolgen führen. Die Voraussetzungen Vorausset- zungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit sowie sonstige sonstiger Rechtsfolgen sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39, 39a VersVGVersVG in der Beilage).
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Samples: Allgemeine Zurich Bedingungen Für Die Teilkasko Versicherung Ohne Parkschaden
Prämie und Zahlungsverzug. 2.1 1.1. Die erste oder die einmalige Prämie, Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer, Versiche- rungssteuer ist vom Versicherungsnehmer ge- gen Übermittlung gegen Übermitt- lung der Polizze innerhalb von 14 Tagen nach - Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze Poliz- ze oder einer gesonderten Antragsannahmeerklärung) und - Aufforderung zur Prämienzahlung, welche auf die Rechtsfolgen des § 38 Abs. Abs 1 und Abs. Abs 2 VersVG (Rück- trittsrecht und Leistungsfreiheit des Versicherers bei Erst- prämienverzug Erstprämienverzug sowie die dafür geltenden gesetzlichen gesetzli- chen Voraussetzungen) verweist zu bezahlen (Einlösung der Polizze).
2.2 1.2. Die Folgeprämien einschließlich Gebühren und Versiche- rungssteuer Versicherungssteuer sind zum vereinbarten, in der Polizze angeführ- ten Hauptfälligkeitsterminangeführten Fälligkeits- termin, bei vereinbarter Teilzahlung zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsterminen verein- barten Fälligkeitsterminen, zu entrichten.
2.3 1.3. Zahlungsverzug kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers und weiteren Rechtsfolgen führen. Die Voraussetzungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit sowie sonstige Rechtsfolgen sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVGVersVG im Anhang).
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Prämie und Zahlungsverzug. 2.1 2.1. Die erste oder die einmalige Prämie, Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer, Versiche- rungssteuer ist vom Versicherungsnehmer ge- gen Übermittlung gegen Übermitt- lung der Polizze innerhalb von 14 Tagen nach - Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze oder einer gesonderten Antragsannahmeerklärung) und - Aufforderung zur Prämienzahlung, welche auf die Rechtsfolgen des § 38 Abs. 1 und Abs. 2 VersVG (Rück- trittsrecht und Leistungsfreiheit des Versicherers bei Erst- prämienverzug sowie die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen) verweist verweist, zu bezahlen (Einlösung der Polizze).
2.2 2.2. Die Folgeprämien einschließlich Gebühren und Versiche- rungssteuer Versicherungssteuer sind zum vereinbarten, in der Polizze angeführ- ten Hauptfälligkeitsterminangeführten Fälligkeitster- min, bei vereinbarter Teilzahlung zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsterminen vereinbar- ten Fälligkeitsterminen, zu entrichten.
2.3 2.3. Zahlungsverzug kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers und weiteren Rechtsfolgen führen. Die Voraussetzungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit sowie sonstige Rechtsfolgen sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVGVersVG im Anhang).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Musikinstrumente Versicherung
Prämie und Zahlungsverzug. 2.1 1.1. Die erste oder die einmalige Prämie, Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer, Versiche- rungssteuer ist vom Versicherungsnehmer ge- gen Übermittlung gegen Übermitt- lung der Polizze innerhalb von 14 Tagen nach - Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze oder einer gesonderten Antragsannahmeerklärung) und - Aufforderung zur Prämienzahlung, welche auf die Rechtsfolgen des § 38 Abs. Abs 1 und Abs. Abs 2 VersVG (Rück- trittsrecht und Leistungsfreiheit des Versicherers bei Erst- prämienverzug sowie die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen) verweist verweist, zu bezahlen (Einlösung der Polizze).
2.2 1.2. Die Folgeprämien einschließlich Gebühren und Versiche- rungssteuer Versicherungssteuer sind zum vereinbarten, in der Polizze angeführ- ten Hauptfälligkeitsterminangeführten Fälligkeitster- min, bei vereinbarter Teilzahlung zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsterminen vereinbar- ten Fälligkeitsterminen, zu entrichten.
2.3 1.3. Zahlungsverzug kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers und weiteren Rechtsfolgen führen. Die Voraussetzungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit sowie sonstige Rechtsfolgen sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVGVersVG im Anhang).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Foto , Film Und Videoversicherung
Prämie und Zahlungsverzug. 2.1 2.1. Die erste oder einmalige Prämie, Prämie einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer, Versiche- rungssteuer ist vom Versicherungsnehmer ge- gen Übermittlung Versicherungsnehmer/von der Polizze Versiche- rungsnehmerin innerhalb von 14 Tagen nach - Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze oder einer gesonderten Antragsannahmeerklärung) und - Aufforderung zur Prämienzahlung, welche auf die Rechtsfolgen Rechts- folgen des § 38 Abs. 1 1. und Abs2. 2 VersVG (Rück- trittsrecht Rücktrittsrecht und Leistungsfreiheit des Versicherers bei Erst- prämienverzug Erstprämienver- zug sowie die dafür geltenden gesetzlichen VoraussetzungenVorausset- zungen) verweist zu bezahlen (Einlösung der Polizze).
2.2 2.2. Die Folgeprämien Folgenprämien einschließlich Gebühren und Versiche- rungssteuer Versicherungssteuer sind zum vereinbarten, in der Polizze angeführ- ten Hauptfälligkeitsterminangeführten Hauptfällig- keitstermin, bei vereinbarter Teilzahlung zu den jeweils vereinbarten ver- einbarten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
2.3 2.3. Zahlungsverzug kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers und weiteren Rechtsfolgen führen. Die Voraussetzungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit sowie sonstige sonstiger Rechtsfolgen sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39, 39a VersVGVersVG in der Beilage).
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Samples: Elementarkasko Versicherung
Prämie und Zahlungsverzug. 2.1 Die erste oder einmalige Prämie, einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer, ist vom Versicherungsnehmer ge- gen gegen Übermittlung der Polizze innerhalb von 14 Tagen nach - Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze oder einer gesonderten Antragsannahmeerklärung) und - Aufforderung zur Prämienzahlung, welche auf die Rechtsfolgen des § 38 Abs. 1 und Abs. 2 VersVG (Rück- trittsrecht Rücktrittsrecht und Leistungsfreiheit des Versicherers bei Erst- prämienverzug Erstprämienverzug sowie die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen) verweist zu bezahlen (Einlösung der Polizze).
2.2 Die Folgeprämien einschließlich Gebühren und Versiche- rungssteuer Versicherungssteuer sind zum vereinbarten, in der Polizze angeführ- ten angeführten Hauptfälligkeitstermin, bei vereinbarter Teilzahlung zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
2.3 Zahlungsverzug kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers und weiteren Rechtsfolgen führen. Die Voraussetzungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit sowie sonstige Rechtsfolgen sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Prämie und Zahlungsverzug. 2.1 Die erste oder die einmalige Prämie, Prämie einschließlich Gebühren Gebüh- ren und Versicherungssteuer, Versicherungssteuer ist vom Versicherungsnehmer ge- gen Versicherungsneh- mer gegen Übermittlung der Polizze innerhalb von 14 Tagen nach - Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang der Polizze Po- lizze oder einer gesonderten Antragsannahmeerklärung) und - Aufforderung zur Prämienzahlung, welche auf die Rechtsfolgen des § 38 Abs. 1 und Abs. 2 VersVG (Rück- trittsrecht und Leistungsfreiheit des Versicherers bei Erst- prämienverzug sowie die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen) verweist zu bezahlen (Einlösung der Polizze).
2.2 Die Folgeprämien einschließlich Gebühren und Versiche- rungssteuer sind zum vereinbarten, in der Polizze angeführ- ten ange- führten Hauptfälligkeitstermin, bei vereinbarter Teilzahlung Teilzah- lung zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
2.3 Zahlungsverzug kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers Versiche- rers und weiteren Rechtsfolgen führen. Die Voraussetzungen Vorausset- zungen und Begrenzungen der Leistungsfreiheit sowie sonstige sonstiger Rechtsfolgen sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
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Samples: Berufs Haftpflichtversicherung