Prämienstufensystem. 8.1 Die Prämienstufen und damit auch die Prämien sind vom Schadenverlauf abhängig. Sie werden für jedes Versicherungsjahr neu festgelegt. Dabei ist massge- bend, ob bis 4 Monate vor Ende des Versicherungs- jahres Schäden angemeldet worden sind.
8.2 Ohne Schaden wird die Prämienstufe um eine Stufe reduziert. Beginnt die Versicherung weniger als 6 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, bleibt die Prämienstufe im nächsten Versicherungsjahr un- verändert.
8.3 Für jeden Haftpflichtschaden wird die Prämienstufe um 5 Stufen erhöht. Keine Erhöhung erfolgt,
1 wenn wir Leistungen erbringen müssen, obwohl kein Verschulden eines Versicherten vorliegt;
2 bei Strolchenfahrten, sofern Sie an der Entwen- dung des Fahrzeugs kein Verschulden trifft;
3 wenn wir für einen Schaden keine Leistungen er- bringen müssen;
4 wenn Sie die von uns bezahlten Schäden innert 30 Tagen zurückerstatten.
8.4 Das Prämienstufensystem enthält folgende Stufen:
Prämienstufensystem. Für diese Versicherung kommt kein Prämienstufensystem zur Anwendung.
Prämienstufensystem. Für die Haftpflichtversicherung und das Kaskoereig- nis «Kollision» kommt dasselbe Prämienstufensystem (Tabelle, Höher- und Tieferstufung) zur Anwendung, jedoch mit separaten Prämienstufen.
Prämienstufensystem. Nicht versichert sind
a Betriebsschäden sowie Schäden an der Bereifung und Batterie, die nicht auf ein gemäss Artikel A3 versichertes Kaskoereignis zurückzuführen sind. Fer- ner Schäden infolge Abnützung, Materialermüdung, Erschütterungen, mangelhafter Ölung oder ungenü- gender Schmierung, Einfrieren oder Fehlen des Kühl- wassers, Material-, Fabrikations-, Konstruktions- und Softwarefehler sowie weitere Garantiefälle;
Prämienstufensystem. Für diese Versicherung kommt kein Prämienstufensystem zur Anwendung. D. UNFALLVERSICHERUNG
Prämienstufensystem. Wir können Vertragsanpassungen vom folgenden Versiche- rungsjahr an verlangen bei Änderungen der:
a) Prämien;
b) Bonussysteme;
c) Selbstbehaltsregelungen;
d) Leistungen;
e) eidgenössische Abgaben;
f) Gebühren. Werden Vertragsanpassungen vorgenommen, so teilen wir Ihnen die neuen Vertragsbedingungen bis spätestens 25 Tage vor Beginn des neuen Versicherungsjahres mit. Erhalten wir bis spätestens am letzten Tag des Versicherungs- jahres keine Kündigung, gilt dies als Ihre Zustimmung zu den Vertragsanpassungen. Sind Sie mit den Vertragsanpassungen nicht einverstanden, können Sie die von der Anpassung betroffenen Branchen oder den gesamten Vertrag auf Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Prämienanpassungen, welche wegen Prämienstufenände- rungen und Veränderungen von eidgenössischen Abgaben oder übrigen Gebühren erfolgen, bilden keinen Kündigungsgrund. Prämienstufen in % der Grundprämien für Haftpflichtversiche- rung (H) und Kollision (K.2.1): 1: 40 % 4: 55 % 7: 80 % 10: 110 % 13: 140 % 2: 45 % 5: 60 % 8: 90 % 11: 120 % 14: 150 % 3: 50 % 6: 70 % 9: 100 % 12: 130 % 15: 160 % Die bei Vertragsabschluss oder -erneuerung zugrundeliegende Prämienstufe wird in der Police aufgeführt. Ohne Schadenfall im abgelaufenen Versicherungsjahr wird die neue Jahresprämie nach der nächsttieferen Prämienstufe berechnet. Bei Zahlungen oder Rückstellungen für Haftpflicht- oder Kollisionsschäden wird die entsprechende Prämie im folgenden Versicherungsjahr um 4 Prämienstufen pro Schadenfall erhöht. Dies gilt auch dann, wenn die Schuldfrage noch nicht abschlies- send geklärt werden konnte. Erweist sich ein Schadenfall nachträglich als folgenlos oder werden die Schadenaufwendungen innert 30 Tagen seit Mitteilung zurückbezahlt, wird die Prämienstufe berichtigt. Es erfolgt keine Erhöhung der Prämienstufe bei Schadenfällen, bei denen nach Art. H.6 oder K.6 kein Selbstbehalt geschuldet ist.
Prämienstufensystem. 10.1 Die Prämienstufen und damit auch die Prämien sind vom Schadenverlauf abhängig. Sie werden für jedes Versicherungsjahr neu festgelegt. Dabei ist mass- gebend, ob bis 4 Monate vor Ende des Versiche- rungsjahres Schäden angemeldet worden sind.
a Betriebsschäden sowie Schäden an der Bereifung und Batterie, die nicht auf ein gemäss Artikel A3 ver- sichertes Kaskoereignis zurückzuführen sind. Ferner Schäden infolge Abnützung, Materialermüdung, Er- schütterungen, mangelhafter Ölung oder ungenü- gender Schmierung, Einfrieren oder Fehlen des Kühlwassers, Material-, Fabrikations- oder Konstruk- tionsfehler;
Prämienstufensystem. 8.1 Die Prämienstufen und damit auch die Prämien sind vom Schadenverlauf abhängig. Sie werden für jedes Versicherungsjahr neu festgelegt. Dabei ist massge- bend, ob bis 4 Monate vor Ende des Versicherungs- jahres Schäden angemeldet worden sind.
8.2 Ohne Schaden wird die Prämienstufe um eine Stufe reduziert. Beginnt die Versicherung weniger als 6 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, bleibt die Prämienstufe im nächsten Versicherungsjahr un- verändert.
8.3 Für jeden Haftpflichtschaden wird die Prämienstufe um 5 Stufen erhöht. Keine Erhöhung erfolgt,
1 wenn wir Leistungen erbringen müssen, obwohl kein Verschulden eines Versicherten vorliegt;
2 bei Strolchenfahrten, sofern Sie an der Entwen- dung des Fahrzeugs kein Verschulden trifft;
3 wenn wir für einen Schaden keine Leistungen er- bringen müssen;
4 wenn Sie die von uns bezahlten Schäden innert 30 Tagen zurückerstatten.
8.4 Das Prämienstufensystem enthält folgende Stufen: Prämienstufe % der Grundprämie Prämienstufe % der Grundprämie 0 35 13 85 1 37 14 90 2 39 15 95 3 41 16 100 4 43 17 110 5 45 18 120 6 50 19 130 7 55 20 150 8 60 21 170 9 65 22 190 10 70 23 210 11 75 24 250 12 80 a für Sachschäden vom Halter; b von Personen, die das Fahrzeug entwendet haben oder für welche die Entwendung erkennbar war;
Prämienstufensystem. 10.1 Die Prämienstufen und damit auch die Prämien sind vom Schadenverlauf abhängig. Sie werden für jedes Versicherungsjahr neu festgelegt. Dabei ist mass- gebend, ob bis 4 Monate vor Ende des Versiche- rungsjahres Schäden angemeldet worden sind.
10.2 Ohne Schaden wird die Prämienstufe um eine Stufe reduziert. Beginnt die Versicherung weniger als 6 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, bleibt die Prämienstufe im nächsten Versicherungsjahr un- verändert.
10.3 Für jeden Vollkasko-Kollisionsschaden wird die Prä- mienstufe um 5 Stufen erhöht. Keine Erhöhung erfolgt,
1 wenn kein Verschulden eines Versicherten vor- liegt und die Zeitwertentschädigung durch einen Haftpflichtigen oder dessen Versicherer zu 100 % vergütet wurde;
2 bei Strolchenfahrten, sofern Sie an der Entwen- dung des Fahrzeugs kein Verschulden trifft;
3 wenn wir für einen Schaden keine Leistungen er- bringen müssen;
4 wenn Sie die von uns bezahlten Schäden innert 30 Tagen zurückerstatten.
10.4 Das Prämienstufensystem enthält folgende Stufen: Prämienstufe % der Prämienstufe % der Grundprämie Grundprämie 0 35 13 85 1 37 14 90 2 39 15 95 3 41 16 100 4 43 17 110 5 45 18 120 6 50 19 130 7 55 20 150 8 60 21 170 9 65 22 190 10 70 23 210 11 75 24 250 12 80
a Betriebsschäden sowie Schäden an der Bereifung und Batterie, die nicht auf ein gemäss Artikel A3 versichertes Kaskoereignis zurückzuführen sind. Fer- ner Schäden infolge Abnützung, Materialermüdung, Erschütterungen, mangelhafter Ölung oder ungenü- gender Schmierung, Einfrieren oder Fehlen des Kühl- wassers, Material-, Fabrikations-, Konstruktions- und Softwarefehler sowie weitere Garantiefälle;
b Schäden im Innern von versicherten Fahrzeugen, Anhängern (inkl. Ausrüstungen und Zubehörteile), Arbeitsmaschinen und Gerätschäften durch unvor- hergesehene und plötzlich eintretende Beschädi- gungen beim oder durch den Arbeitsvorgang oder durch fahrzeug-, gerätschafts- oder maschineneige- ne Teile infolge gewaltsamer, innerer oder äusserer Einflüsse wie z. B. dauerhafte mechanische Belas- tung, Bruch, Überlastung, Überdruck, Unterdruck, Überstrom, Überdrehzahl, Überspannung sowie durch Sachen, die während des Arbeitsvorganges von aussen in das Fahrzeug (inkl. Ausrüstungen und Zubehörteile), Anhänger, Arbeitsmaschine oder Ge- rätschaft gelangen;
Prämienstufensystem. Prämienstufen in % der Grundprämien für Haftpflichtversicherung 1: 40 % 4: 55 % 7: 80 % 10: 110 % 13: 140 % 2: 45 % 5: 60 % 8: 90 % 11: 120 % 14: 150 % 3: 50 % 6: 70 % 9: 100 % 12: 130 % 15: 160 %