Prämienzahlung und Fälligkeit Musterklauseln

Prämienzahlung und Fälligkeit. Die Prämien sind vom Versicherungsnehmer im Voraus geschuldet und bis zum Zeitpunkt der in der Prämienrechnung festgehaltenen Fälligkeit zu bezahlen. Eine sich aus der Prämienabrechnung ergebende Nachprämie ist innert 30 Ta- gen, nachdem elipsLife den Betrag vom Versicherungsnehmer eingefordert hat, zu bezahlen. Eine allfällige Rückprämie lässt elipsLife innerhalb derselben Frist seit Feststellung des definitiven Prämienbetrages dem Versicherungsnehmer zugehen.
Prämienzahlung und Fälligkeit. Die Prämien sind im Voraus auf den Beginn eines neuen Kalenderjahres zu entrichten. Eine sich aus der Prämien- abrechnung ergebende Nachprämie ist innert 30 Tagen, nachdem elipsLife den Betrag vom Versicherungsnehmer eingefordert hat, zu bezahlen. Eine allfällige Rückprämie lässt elipsLife innerhalb derselben Frist seit Feststellung des definitiven Prämienbetrages dem Versicherungsnehmer zugehen.
Prämienzahlung und Fälligkeit. Die Prämien sind im Voraus auf den in der Police (Versicherungsausweis) ge- nannten Zeitpunkt zu entrichten.
Prämienzahlung und Fälligkeit. 1 Die Prämien sind jeweils am 1. des betreffenden Monats fällig. Die Zahlungen können jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, zweimonatlich oder monatlich erfolgen, wobei das Versiche­ rungsjahr am 1. Januar beginnt. Erfolgt die Rechnungsstellung an eine Adresse im Ausland, sind nur jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche Prämienzahlungen möglich.
Prämienzahlung und Fälligkeit. 1 Die Prämien sind jeweils am 1. des betreffenden Monats fällig. Die Zahlungen können jährlich, halbjährlich, viertel­ jährlich, zweimonatlich oder monatlich erfolgen, wobei das Versicherungsjahr am 1. Januar beginnt. Die Prämi­ en können mittels folgenden Zahlungsmitteln beglichen werden: Einzahlungsschein (ESR), LSV, Debit Direct, E­ Billing.
Prämienzahlung und Fälligkeit. 18.1 Die Prämien sind per Ende des Vormonats zur Zahlung fällig (Art. 90 KVV). Die Zahlungen können jährlich, halb- jährlich, vierteljährlich, zweimonatlich oder monatlich er- folgen, wobei das Versicherungsjahr am 1. Januar beginnt.

Related to Prämienzahlung und Fälligkeit

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.