Prüfen von Aufträgen Musterklauseln

Prüfen von Aufträgen. Die ebase behält sich das Recht vor, bei schriftlichen Verfügungen, bei denen die darin angegebene externe Bankverbindung nicht auf einen der Kontoinhaber lautet, die Auszahlung – abweichend vom schriftlichen Verfügungsauftrag – auf die zuletzt angegebene externe Bankverbindung vorzunehmen. Zudem behält sich die ebase das Recht vor, jederzeit eine zusätzliche schriftliche Bestätigung des Kunden bzw. des Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unter- schrift bzw. einen im Original unterschriebenen Auftrag zu verlangen. Führt die ebase den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, wird die ebase den Kunden unverzüglich unterrichten.
Prüfen von Aufträgen ebase behält sich das Recht vor, bei schriftlichen Verfügungen, bei denen die darin angegebene externe Bankverbindung nicht auf einen der Kontoinhaber lautet, die Auszahlung – abweichend vom schriftlichen Verfügungsauftrag – auf die zuletzt angegebene externe Bankverbindung vorzunehmen. Zudem behält sich ebase das Recht vor, jederzeit eine zusätzliche schriftliche Bestätigung des Kunden bzw. des Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unterschrift bzw. einen im Original unterschriebenen Auftrag zu verlangen. Führt ebase den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, wird ebase den Kunden unverzüglich un- terrichten. Der Kunde muss die zur Beauftragung gegenüber ebase angezeigten Daten im Online-Banking auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Transaktionen gelten dann als rechtsverbindlich beauftragt, wenn der Kunde die jeweilige Transaktion mit seiner PIN bzw. TAN bestätigt. ebase bestätigt elektronisch den Eingang des Auftrags.
Prüfen von Aufträgen ebase behä lt sich das Recht vor, bei schriftlichen Verfü gungen, bei denen die darin angegebene externe Bankverbindung nicht auf einen der Kontoinhaber lautet, die Auszahlung – abweichend vom schriftlichen Verfü gungsaturafg – auf die zuletzt angegebene externe Bankverbindung vorzunehmen. Zudem behä lt sich ebase das Recht vor, jederzeit eine zusä tzliche schriftliche Bestä tigung des Kunden bzw. des Bevollmä chtigten im Original mit eigenhä ndiger Unterschrift bzw. einen im Original unterschriebenen Auftrag zu verlangen. Fü hrt ebase den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, wird ebase den Kunden unverzü glich un- terrichten. Der Kunde muss die zur Beauftragung gegenü ber ebase angezeigten Daten im Online-Banking auf Vollstä ndigkeit und Richtigkeit prü fen. Transaktionen gelten dann als rechtsverbindlich beauftragt, wenn der Kunde die jeweilige Transaktion mit seiner PIN bzw. TAN bestä tigt. ebase bestä tigt elektronisch den Eingang des Auftrags.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.