Common use of Prüfung von elektrischen Anlagen Clause in Contracts

Prüfung von elektrischen Anlagen. Abweichend von der Vereinbarung "Elektrische Anlagen" verzichtet der Versicherer, falls bei einer Prüfung gemäß Ziffer 3.1 dieser Vereinba- rung keine erheblichen Mängel festgestellt werden, auf die nächstfälli- ge Prüfung. Erhebliche Mängel sind im Befundschein gekennzeichnet mit "X" für eine Brandgefahr und/oder mit "O" für eine Unfall- bzw. Personengefahr.

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