Prüfung von elektrischen Anlagen. Abweichend von der Vereinbarung "Elektrische Anlagen" verzichtet der Versicherer, falls bei einer Prüfung gemäß Ziffer 3.1 dieser Vereinba- rung keine erheblichen Mängel festgestellt werden, auf die nächstfälli- ge Prüfung. Erhebliche Mängel sind im Befundschein gekennzeichnet mit "X" für eine Brandgefahr und/oder mit "O" für eine Unfall- bzw. Personengefahr.
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