Prüfverfahren zu Versicherungsnummern. Die Einzugsstellen können für Fälle, in denen sie Anmeldungen mit Versicherungsnummer annehmen, jedoch noch keinen Bestandsdatensatz haben, vorab eine Stammsatzauskunft bei der DSRV zur Feststellung, ob die für den Versicherten angegebene Versicherungs- nummer gültig ist, einholen. Die Einzugsstelle meldet den DSME (Abgabegrund = 99) mit den Datenbausteinen DBNA, DBGB, DBAN und DBVR mit Abgabegrund = 80. Im DBGB sind in jedem Fall zumindest das Geburtsdatum und das Geschlecht zu beschicken. Abhängig vom Ergebnis der Stammsatzprüfung werden die nachfolgend beschriebenen Rückmeldungen mit einem DSME erstellt. Bei der Stammsatzprüfung wird unter Berücksich- tigung der Anschrift – soweit sie vorhanden ist – eine Bewertung der Vergleichsoperanten vorgenommen. Fehlt die Anschrift im Stammsatz (zum Beispiel „unbekannt verzogen“), wer- den die restlichen Vergleichsoperanten stärker gewichtet. Kann von einer ausreichenden Übereinstimmung ausgegangen werden, wird die Rückmeldung mit dem Abgabegrund 85 erstellt. Ist von keiner Personenidentität auszugehen, wird zusätzlich der stellengenaue Ver- gleich der Xxxxxx FAMILIENNAME, VORNAME, GEBURTSDATUM und soweit vorhanden GEBURTSNAME und GEBURTSORT durchgeführt und die Rückmeldung mit dem Abgabe- grund 81 oder 84 vorgenommen. - Sind die Anfragedaten und der Stammsatz identisch, erhält der DBVR den Abgabe- grund 81. Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatz mit Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt, wird die aktuelle Rentenversiche- rungsnummer zurückgemeldet. - Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatzbestand nicht vorhanden, erhält der DBVR den Abgabegrund 82. Das Verfahren zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer ist durch die Ein- zugsstelle einzuleiten. - Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatzbestand ohne Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt oder totgelegt, erhält der DBVR den Abgabegrund 83. Das Verfahren zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer ist durch die Ein- zugsstelle einzuleiten. - Sind die Anfragedaten und der Stammsatz innerhalb gewisser Toleranzgrenzen (Wertigkeit) identisch - das heißt Personenidentität liegt vor, erhält der DBVR den Abgabegrund 84. Die Xxxxxx FAMILIENNAME, VORNAME, GEBURTSNAME, GEBURTSORT und GEBURTSDATUM werden gegebenenfalls aktualisiert. Wurden die Xxxxxx GEBURTSNAME oder GEBURTSORT nicht belegt, wird der aktuelle Wert aus dem Stammsatz eingetragen. Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatz mit Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt, wird die aktuelle Rentenversicherungsnummer zurückgemeldet. Die Bestandsdaten der Einzugsstelle sind gegebenenfalls zu aktualisieren oder der DSRV ist die Namensänderung zu melden. - Ist die Personenidentität zweifelhaft, erhält der DBVR den Abgabegrund 85. Die Xxxxxx FAMILIENNAME, VORNAME, GEBURTSNAME und GEBURTSORT werden aktualisiert. Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatz mit Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt, wird die aktuelle Renten- versicherungsnummer zurückgemeldet. Eine Klärung ob Personenidentität vorliegt, ist durch die Sachbearbeitung der Ein- zugsstelle erforderlich. Liegt Personenidentität vor, sind die aktuellen Namens- und Anschriftendaten bei der Einzugsstelle in den Bestand zu übernehmen. Der DSRV sind die Namens- oder Anschriftenänderung zu melden. Liegt keine Personenidentität vor, darf die gemeldete Rentenversicherungsnummer nicht weiter verwendet werden. Sie ist im Bestand der Einzugsstelle zu löschen. Das Verfahren zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer ist durch die Einzugs- stelle einzuleiten. Im Verfahren KVNR wird die von der DSRV zurückgemeldete Rentenversicherungsnummer als Basis für die Vergabe der Krankenversichertennummer verwendet.
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Prüfverfahren zu Versicherungsnummern. Die Einzugsstellen können für Fälle, in denen sie Anmeldungen mit Versicherungsnummer annehmen, jedoch noch keinen Bestandsdatensatz haben, vorab eine Stammsatzauskunft bei der DSRV zur Feststellung, ob die für den Versicherten angegebene Versicherungs- nummer Versicherungsnummer gültig ist, einholen. Die Einzugsstelle meldet den DSME (Abgabegrund = 99) mit den Datenbausteinen DBNA, DBGB, DBAN und DBVR mit Abgabegrund = 80. Im DBGB sind in jedem Fall zumindest das Geburtsdatum und das Geschlecht zu beschicken. Abhängig vom Ergebnis der Stammsatzprüfung werden die nachfolgend beschriebenen Rückmeldungen mit einem DSME erstellt. Bei der Stammsatzprüfung wird unter Berücksich- tigung Berücksichtigung der Anschrift – soweit sie vorhanden ist – eine Bewertung der Vergleichsoperanten vorgenommen. Fehlt die Anschrift im Stammsatz (zum Beispiel „unbekannt verzogen“), wer- den werden die restlichen Vergleichsoperanten stärker gewichtet. Kann von einer ausreichenden Übereinstimmung ausgegangen werden, wird die Rückmeldung mit dem Abgabegrund 85 erstellt. Ist von keiner Personenidentität auszugehen, wird zusätzlich der stellengenaue Ver- gleich Vergleich der Xxxxxx FAMILIENNAME, VORNAME, GEBURTSDATUM und soweit vorhanden GEBURTSNAME und GEBURTSORT durchgeführt und die Rückmeldung mit dem Abgabe- grund Abgabegrund 81 oder 84 vorgenommen. - Sind die Anfragedaten und der Stammsatz identisch, erhält der DBVR den Abgabe- grund Abgabegrund 81. Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatz mit Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt, wird die aktuelle Rentenversiche- rungsnummer Rentenversicherungsnummer zurückgemeldet. - Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatzbestand nicht vorhanden, erhält der DBVR den Abgabegrund 82. Das Verfahren zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer ist durch die Ein- zugsstelle Einzugsstelle einzuleiten. - Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatzbestand ohne Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt oder totgelegt, erhält der DBVR den Abgabegrund 83. Das Verfahren zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer ist durch die Ein- zugsstelle Einzugsstelle einzuleiten. - Sind die Anfragedaten und der Stammsatz innerhalb gewisser Toleranzgrenzen (Wertigkeit) identisch - das heißt Personenidentität liegt vor, erhält der DBVR den Abgabegrund 84. Die Xxxxxx FAMILIENNAME, VORNAME, GEBURTSNAME, GEBURTSORT und GEBURTSDATUM werden gegebenenfalls aktualisiert. Wurden die Xxxxxx GEBURTSNAME oder GEBURTSORT nicht belegt, wird der aktuelle Wert aus dem Stammsatz eingetragen. Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatz mit Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt, wird die aktuelle Rentenversicherungsnummer zurückgemeldet. Die Bestandsdaten der Einzugsstelle sind gegebenenfalls zu aktualisieren oder der DSRV ist die Namensänderung zu melden. - Ist die Personenidentität zweifelhaft, erhält der DBVR den Abgabegrund 85. Die Xxxxxx FAMILIENNAME, VORNAME, GEBURTSNAME und GEBURTSORT werden aktualisiert. Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatz mit Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt, wird die aktuelle Renten- versicherungsnummer Rentenversicherungsnummer zurückgemeldet. Eine Klärung ob Personenidentität vorliegt, ist durch die Sachbearbeitung der Ein- zugsstelle Einzugsstelle erforderlich. Liegt Personenidentität vor, sind die aktuellen Namens- und Anschriftendaten bei der Einzugsstelle in den Bestand zu übernehmen. Der DSRV sind die Namens- oder Anschriftenänderung zu melden. Liegt keine Personenidentität vor, darf die gemeldete Rentenversicherungsnummer nicht weiter verwendet werden. Sie ist im Bestand der Einzugsstelle zu löschen. Das Verfahren zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer ist durch die Einzugs- stelle Einzugsstelle einzuleiten. Im Verfahren KVNR wird die von der DSRV zurückgemeldete Rentenversicherungsnummer als Basis für die Vergabe der Krankenversichertennummer verwendet.
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Prüfverfahren zu Versicherungsnummern. Die Einzugsstellen können für Fälle, in denen sie Anmeldungen mit Versicherungsnummer annehmen, jedoch noch keinen Bestandsdatensatz haben, vorab eine Stammsatzauskunft bei der DSRV zur Feststellung, ob die für den Versicherten angegebene Versicherungs- nummer gültig ist, einholen. Die Einzugsstelle meldet den Datensatz DSME (Abgabegrund mit GD = 99) 99 mit den Datenbausteinen DBNA, DBGB, DBAN und DBVR mit Abgabegrund GDMQ = 80. Im Datenbaustein DBGB sind ist in jedem Fall zumindest zumin- dest das Geburtsdatum und das Geschlecht zu beschicken. Abhängig vom Ergebnis der Stammsatzprüfung werden die nachfolgend beschriebenen Rückmeldungen mit einem Datensatz DSME erstellt. Bei der Stammsatzprüfung wird unter Berücksich- tigung Berücksichtigung der Anschrift – soweit sie vorhanden ist – eine prozentuale Bewertung der Vergleichsoperanten vorgenommen. Fehlt die Anschrift im Stammsatz (zum Beispiel z.B. „unbekannt verzogenver- zogen“), wer- den werden die restlichen Vergleichsoperanten stärker gewichtet. Kann von einer ausreichenden Übereinstimmung ausgegangen werdenBei einem Prozent- satz, der insgesamt 40% unterschreitet, wird die Rückmeldung mit dem Abgabegrund 85 GDMQ „85“ erstellt. Ist von keiner Personenidentität auszugehen, Bei einem Prozentsatz ab 40% wird zusätzlich der stellengenaue Ver- gleich Vergleich der Xxxxxx FAMILIENNAMEFAMI- LIENNAME, VORNAME, GEBURTSDATUM VORNAME und soweit vorhanden GEBURTSNAME und GEBURTSORT durchgeführt und die Rückmeldung mit dem Abgabe- grund 81 GDMQ „81“ oder 84 „84“ vorgenommen. - • Sind die Anfragedaten und der Stammsatz identisch, erhält der Datenbaustein DBVR den Abgabe- grund GDMQ „81“. Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatz mit Verweis auf eine aktuelle ak- tuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt, wird die aktuelle Rentenversiche- rungsnummer Rentenversicherungs- nummer zurückgemeldet. - • Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatzbestand nicht vorhanden, erhält der Datenbaustein DBVR den Abgabegrund GDMQ „82“. Das Verfahren zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer ist durch die Ein- zugsstelle Einzugsstel- le einzuleiten. - • Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatzbestand ohne Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt oder totgelegt, erhält der Datenbaustein DBVR den Abgabegrund GDMQ „83“. Das Verfahren zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer ist durch die Ein- zugsstelle Einzugsstel- le einzuleiten. - • Sind die Anfragedaten und der Stammsatz innerhalb gewisser Toleranzgrenzen (WertigkeitWertig- keit) identisch - das heißt – d. h. Personenidentität liegt vor, erhält der Datenbaustein DBVR den Abgabegrund GDMQ „84“. Die Xxxxxx FAMILIENNAME, VORNAME, GEBURTSNAME, GEBURTSORT GEBURTSNAME und GEBURTSDATUM GE- BURTSORT werden gegebenenfalls ggf. aktualisiert. Wurden die Xxxxxx Wurde der GEBURTSNAME oder GEBURTSORT nicht belegtgemeldet, wird der aktuelle Wert aus dem Stammsatz eingetragen. Ist die Rentenversicherungsnummer Renten- versicherungsnummer im Stammsatz mit Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer Rentenversiche- rungsnummer stillgelegt, wird die aktuelle Rentenversicherungsnummer zurückgemeldet. Die Bestandsdaten der Einzugsstelle sind gegebenenfalls ggf. zu aktualisieren oder der DSRV ist die Namensänderung zu melden. - • Ist die Personenidentität zweifelhaft, erhält der Datenbaustein DBVR den Abgabegrund GDMQ „85“. Die Xxxxxx FAMILIENNAME, VORNAME, GEBURTSNAME und GEBURTSORT werden aktualisiert. Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatz mit Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt, wird die aktuelle Renten- versicherungsnummer zurückgemeldet. Eine Klärung ob Personenidentität vorliegt, ist durch die Sachbearbeitung der Ein- zugsstelle erforderlich. Liegt Personenidentität vor, sind die aktuellen Namens- und Anschriftendaten bei der Einzugsstelle in den Bestand zu übernehmen. Der DSRV sind die Namens- oder Anschriftenänderung zu melden. Liegt keine Personenidentität vor, darf die gemeldete Rentenversicherungsnummer nicht weiter verwendet werden. Sie ist im Bestand der Einzugsstelle zu löschen. Das Verfahren zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer ist durch die Einzugs- stelle einzuleiten. Im Verfahren KVNR wird die von der DSRV zurückgemeldete Rentenversicherungsnummer als Basis für die Vergabe der Krankenversichertennummer verwendet.
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Samples: portal-sozialpolitik.de
Prüfverfahren zu Versicherungsnummern. Die Einzugsstellen können für Fälle, in denen sie Anmeldungen mit Versicherungsnummer annehmen, jedoch noch keinen Bestandsdatensatz haben, vorab eine Stammsatzauskunft bei der DSRV zur Feststellung, ob die für den Versicherten angegebene Versicherungs- nummer Versicherungsnum- mer gültig ist, einholen. Die Einzugsstelle meldet den DSME (Abgabegrund = 99) mit den Datenbausteinen DBNA, DBGB, DBAN und DBVR mit Abgabegrund = 80. Im DBGB sind in jedem Fall zumindest das Geburtsdatum und das Geschlecht zu beschicken. Abhängig vom Ergebnis der Stammsatzprüfung werden die nachfolgend beschriebenen Rückmeldungen mit einem DSME erstellt. Bei der Stammsatzprüfung wird unter Berücksich- tigung der Anschrift – soweit sie vorhanden ist – eine Bewertung der Vergleichsoperanten vorgenommen. Fehlt die Anschrift im Stammsatz (zum Beispiel „unbekannt verzogen“), wer- den die restlichen Vergleichsoperanten stärker gewichtet. Kann von einer ausreichenden Übereinstimmung ausgegangen werden, wird die Rückmeldung mit dem Abgabegrund 85 erstellt. Ist von keiner Personenidentität auszugehen, wird zusätzlich der stellengenaue Ver- gleich der Xxxxxx FAMILIENNAME, VORNAME, GEBURTSDATUM und soweit vorhanden GEBURTSNAME und GEBURTSORT durchgeführt und die Rückmeldung mit dem Abgabe- grund 81 oder 84 vorgenommen. - Sind die Anfragedaten und der Stammsatz identisch, erhält der DBVR den Abgabe- grund 81. Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatz mit Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt, wird die aktuelle Rentenversiche- rungsnummer zurückgemeldet. - Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatzbestand nicht vorhanden, erhält der DBVR den Abgabegrund 82. Das Verfahren zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer ist durch die Ein- zugsstelle einzuleiten. - Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatzbestand ohne Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt oder totgelegt, erhält der DBVR den Abgabegrund 83. Das Verfahren zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer ist durch die Ein- zugsstelle einzuleiten. - Sind die Anfragedaten und der Stammsatz innerhalb gewisser Toleranzgrenzen (Wertigkeit) identisch - das heißt Personenidentität liegt vor, erhält der DBVR den Abgabegrund 84. Die Xxxxxx FAMILIENNAME, VORNAME, GEBURTSNAME, GEBURTSORT und GEBURTSDATUM werden gegebenenfalls aktualisiert. Wurden die Xxxxxx GEBURTSNAME oder GEBURTSORT nicht belegt, wird der aktuelle Wert aus dem Stammsatz eingetragen. Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatz mit Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt, wird die aktuelle Rentenversicherungsnummer zurückgemeldet. Die Bestandsdaten der Einzugsstelle sind gegebenenfalls zu aktualisieren oder der DSRV ist die Namensänderung zu melden. - Ist die Personenidentität zweifelhaft, erhält der DBVR den Abgabegrund 85. Die Xxxxxx FAMILIENNAME, VORNAME, GEBURTSNAME und GEBURTSORT werden aktualisiert. Ist die Rentenversicherungsnummer im Stammsatz mit Verweis auf eine aktuelle Rentenversicherungsnummer stillgelegt, wird die aktuelle Renten- versicherungsnummer zurückgemeldet. Eine Klärung ob Personenidentität vorliegt, ist durch die Sachbearbeitung der Ein- zugsstelle erforderlich. Liegt Personenidentität vor, sind die aktuellen Namens- und Anschriftendaten bei der Einzugsstelle in den Bestand zu übernehmen. Der DSRV sind die Namens- oder Anschriftenänderung zu melden. Liegt keine Personenidentität vor, darf die gemeldete Rentenversicherungsnummer nicht weiter verwendet werden. Sie ist im Bestand der Einzugsstelle zu löschen. Das Verfahren zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer ist durch die Einzugs- stelle einzuleiten. Im Verfahren KVNR wird die von der DSRV zurückgemeldete Rentenversicherungsnummer als Basis für die Vergabe der Krankenversichertennummer verwendet.
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